Hartz IV: 600.000 x volle Miete verweigert!

Das ist ein Skandal! Der Staat hat über SECHSHUNDERTTAUSEND Bedarfsgemeinschaften die Übernahme der vollen Mietkosten verweigert!

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Dreister und unsozialer geht es wohl kaum - denn der Staat hat zu Lasten der Ärmsten - jedes Jahr rund 48 Millionen Euro eingespart!

Jobcenter verweigern immer öfters die vollständige Mietkostenübernahme und die Leidtragenden sind die Ärmsten der Gesellschaft.

Rund 600.000 Bedarfsgemeinschaften in Deutschland bekamen nicht die vollen Unterkunftskosten bezahlt. Dieses Geld müssen die ALG-II-Empfänger vom Regelsatz aufbringen.

Der Grund: Die Steigerung der Kosten bei den Mieten.

In rund 588.000 Fällen deutschlandweit haben Ämter den sogenannten Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr nicht die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt. Das ist nur die offizielle Zahl und so dürfte die Dunkelziffer noch wesentlich höher, also bei weit über 600.000 liegen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken an die Bundesregierung hervor, die dem MDR-Nachrichtenmagazin "exakt" vorliegt.

Demnach sind etwa 18 Prozent aller 3,26 Millionen Bedarfsgemeinschaften betroffen. Die offene Differenz betrug je Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 80 Euro monatlich. Das fehlende Geld müssen die ALG-II-Empfänger von ihrem Regelsatz bezahlen, der eigentlich für Ausgaben für Essen und den Alltag bestimmt ist.

Paritätische Gesamtverband sendet Alarmsignal

Der Paritätische Gesamtverband hat die Jobcenter aufgefordert, die Kosten der tatsächlichen Miete stärker zu berücksichtigen. "Wohnen ist ein Menschenrecht. Die vielen Fälle nicht übernommener Wohn- und Heizungskosten sind deshalb ein Alarmsignal“, sagte Dr. Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband MDR "exakt".

Die Leistungen der Jobcenter müssten deshalb die Kostensteigerungen für Mieter berücksichtigen und die angemessenen Kosten vollständig übernehmen. "Wer dennoch umziehen muss, dem ist dafür eine ausreichende Frist einzuräumen", sagte Dr. Rock weiter.

Die Bescheide über die Kosten der Unterkunft haben besonders häufig zu Klagen gegen Jobcenter geführt. In Sachsen wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit mit Stand Oktober dieses Jahres 4.332 Klagen gegen die Festlegungen der "Kosten der Unterkunft" registriert.

In Sachsen-Anhalt waren es 4.734, in Thüringen 973. Die Anteile der stattgegebenen Klagen lagen im vergangenen Jahr in Sachsen bei 41,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 43,5 und in Thüringen bei 34,9.
(Quelle: Mdr)

Fakt ist: Dieser unmenschliche Vorgang ist ein staatlich - organisierter Betrug an den finanziell - Schwächsten der Gesellschaft :

Dabei bedient sich der Staat immer wieder der Fa. "Analyse und Konzepte", welche sich darauf spezialisiert hat, die Ärmsten bundesweit aus den Quartieren zu verdrängen und für sich seit einigen Jahren ein Millionen - Geschäft erschlossen hat. Das perfide dabei ist, dass es bereits sehr viele Urteile gegen diese Firma durch Sozialgerichte gab, in denen die Berechnungsmethoden für die Mietspiegel, als rechtswidrig eingestuft wurden.

Und dennoch bedient sich die Bundesregierung weiterhin deren Dienste und so kann man nur zu einem Schluss kommen:

Dieser Betrug an den Menschen ist gewollt!

Dabei gibt es 2 Gewinner: Die "Fa. Analyse und Konzepte" welche Hunderttausende € durch manipulierte Mietspiegel - Berechnungen verdient und der Staat, der auf Kosten der Ärmsten - viele Millionen € spart!

Jeder weiß: Es gibt nicht genug Wohnungen für die betroffenen Hartz IV - und Sozialleistungsempfänger und so muss jeder Einzelne immer wieder sein Grundrecht einklagen! Rund 80 € im Monat sind bei einem Regelsatz von 416 € nicht nur viel Geld, sondern stellen schlichtweg eine tatsächliche Leistungskürzung dar.

Wenn jetzt noch eine Sanktion dazukommt, ist nicht nur der Hunger vorprogrammiert.

Jeder Betroffene sollte umgehend anwaltliche Hilfe suchen und sofort Klage einreichen!

Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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