Hartz IV: Alleinerziehende brauchen Hilfe -

Fehlende Kinderbetreuung! Viele alleinerziehende Eltern sind gut qualifiziert. Sie finden keine Arbeit, weil der Staat sie sträflich benachteiligt! Ein Thema, dass mich seit Jahren beschäftigt!

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Eines meiner Themen zu den Stadtratswahlen in Leipzig, findet sich nun auch in den Medien wieder!
"Dieses Thema treibt mich um, weil ich als alleinerziehender Vater mit 3 Kinder - selbst betroffen bin und feststellen musste, dass die Politik bisher völlig versagt hat"!
Alleinerziehend und Arbeit - Schichtarbeit:
Dieses, nicht nur persönliche - sondern auch ganz klar gesellschaftliche Problem, kann nur bewältigt werden, wenn Arbeitgeber zu familienfreundlichen Arbeitszeiten gesetzlich verpflichtet werden.
Dazu bedarf es einerseits - der Stärkung von Arbeitnehmerrechte und andererseits - einer gesetzlichen Grundlage:
das Betriebe ab einer bestimmten Betriebsgröße - zur Einstellung von alleinerziehenden Eltern verpflichtet sind!
Diese gesetzliche Grundlage existiert bereits im Kontext von Beschäftigungsverpflichtung bestimmter Arbeitnehmer mit Behinderungen.
Arbeitgeber, die über jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen.
Am 01.01.2018 trat die Reform des SGB IX in Kraft. Dabei wurde der Inhalt des § 71 in den § 154 übernommen.
§ 154 Abs. 1 SGB IX:
Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
"Es gibt keinen Grund, warum diese gesetzliche Grundlage nicht ausgeweitet werden sollte - auf alleinerziehende Eltern"!
Benachteiligt sind beide Gruppen, auch wenn sie in ihren Alltagssorgen nicht unbedingt und unmittelbar vergleichbar sind.
Eines haben sie aber gemeinsam: Aufgrund ihrer Lebenssituation, sind sie unmittelbar in ihrer Flexibilität und Einsetzbarkeit - stark gegenüber anderen benachteiligt. Die Altersarmut ist vorprogrammiert.
Deshalb plädiere ich für eine neue gesetzliche Grundlage, bei der Arbeitgeber verpflichtet werden:
Alleinerziehende Eltern mit bestimmten Arbeitszeitmodellen einzustellen.
Die Quote soll auch hier an die Betriebsgröße angepasst sein. Der Zwang zur Schicharbeit muss ausgesetzt sein und wenn Schicht - und Wochenenddienste überhaupt notwendig sind - auf freiwilliger Vereinbarung stattfinden.
Natürlich sollen alleinerziehende Eltern auch am WE oder in Früh - und / oder Spätschichten arbeiten können. Nur, dann müssen diese auch die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen können.
Das geht in der Regel nur mit einem massiven Ausbau an Betreuungsmöglichkeiten!
Niemand will doch ernsthaft behaupten wollen, dass man Kinder und mehrere schon garnicht, ohne Betreuung und Aufsicht lassen sollte.
Viele können und wollen gerade das eben aus guten Gründen nicht, obwohl sie gerne arbeiten würden und deshalb muss der Gesetzgeber handeln!
Man bedenke: Eltern, die ihre Kinder ohne Aufsicht lassen und es passiert etwas, bekommen nicht nur unmittelbar die staatlichen Jugendämter zu Besuch, sondern auch zivil - und strafrechtliche Konsequenzen zu spüren.
Das ist eine unerträgliche Situation, der man nur mit entsprechend neuer Gesetzgebung und neuen Kinderbetreuungsmodellen in Kitas und Schulen entgegentreten kann.

Perry Feth

Stadtratkandidat Kommunalwahlen Leipzig 2019

Zum Link:

Alleinerziehende sollen stärker gefördert werden!

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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