"Analyse und Konzepte" - die berüchtigte Hamburger Entmietungsfirma erleidet große Niederlage!
Denn, dass BSG kippt alle strittigen Konzepte der Hamburger Firma
Kurzzusammenfassung von RA Sauer:
Am 30.01.2019 haben die Richter in Kassel entschieden, dass die von der Firma Analyse und Konzepte für die Landkreise Börde, Harz, Segeberg und Salzlandkreis erstellten Konzepte nicht schlüssig sind.
Hintergrund hierfür ist zum einen die jeweils fehlerhafte Vergleichsraumbildung. Darüber hinaus darf eine Bildung von Wohnungsmarktypen gar nicht stattfinden, da es "an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung mangelt".
Die Jobcenter haben vom BSG die Möglichkeit eröffnet bekommen, die Vergleichsräume, die man erweiternd definiert hat, ordnungsgemäß zu bilden und darauf basierend die Konzepte nachzubessern.
Die Frage, wie Vergleichsräume rechtmäßig zu bestimmen sind, ist jedoch - aus Sicht als Praktiker - völlig unbeantwortet geblieben.
Neu ist, dass die Instanzgerichte nicht mehr verpflichtet sind, eigene, schlüssige Konzepte zu erstellen. Im Gegenteil: den Gerichten ist sogar die eigene Bildung von Vergleichsräumen untersagt.
Dies bedeutet, dass keine Nachbesserung durch die Gerichte erfolgen muss. Stattdessen ist bei einer Unschlüssigkeit des Konzepts von Spruchreife auszugehen.
Ebenso haben die Richter in Kassel entschieden, dass eine rückwirkende Anwendung eines Konzepts (sofern es schlüssig sein sollte) nicht zulässig ist.
NTV hat dazu einen guten Übersichtsartikel gemacht: https://www.n-tv.de/ratgeber/BSG-kippt-Mietobergrenzen-vieler-Jobcenter-article20837301.html
Hier die Infos auf der BSG Seite: https://www.bsg.bund.de/DE/Presse/Verhandlungstermine/verhandlungstermine_node.html
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