Hartz IV: Arme müssen jetzt schnell klagen!

Totalversagen bei Armen! Wenn der Staat - per Verfügung bestimmte Masken verlangt - dann muss er dafür sorgen, dass alle Menschen diese auch zur Verfügung haben bzw. sich diese leisten können!

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Ihre Freitag-Redaktion

Bitte klagt, bis sich die "Balken biegen"...

Der Selbstschutz und der Schutz für andere vor dem Virus - muss eine Selbstverständlichkeit sein.

Es kann nicht bezweifelt und darf nicht ignoriert werden, dass dieser (Selbst-) Schutz soviel Geld kostet, dass er für über 10 Millionen Armutsbetroffene in Deutschland schlicht nicht finanzierbar ist.

Von Armut - Betroffene werden hiermit aufgerufen - den Mut zu finden, entsprechende (Eil-) Anträge bei den zuständigen Leistungsträgern zu stellen. Und in jedem Fall - bei einer Ablehnung - auch das einstweilige Rechtschutzverfahren beim Sozialgericht auf den Weg zu bringen! (Dieses ist kostenfrei)

Es grenzt schon an vorsätzlicher Nötigung - ja fast Körperverletzung - wenn man Menschen jetzt "einsperrt", in dem man den Ärmsten der Gesellschaft - die finanziellen Mittel verweigert. Diese sogar mit hohen Bussgelder bestraft - weil sie sich die teuren Masken nicht leisten können. Auch können viele Betroffene auf günstige Online - Angebote erst garnicht nicht zugreifen, weil die Bonität nicht gegeben ist - oder weil kein Internet zur Verfügung steht.

Verordnungen zu erlassen - ohne vorher die Rahmenbedingen zur Einhaltung der Maskenverordnung für die Ärmsten der Gesellschaft zu schaffen - das kann man niemandem logisch erklären...

Es ist in höchsten Maße unverantwortlich, die von Armut betroffenen Menschen zum Klagenverfahren zu zwingen, weil man von Seitens der Politik genau weiß, dass viele nicht die Kraft haben - sich auf lange Prozesse vor dem Gericht einzulassen. Die Chance, dass es Richter gibt, welche diese Kostenfaktoren nicht im Regelsatz sehen, ist ziemlich groß.

Es ist zynisch und Menschenverachtend zugleich, wenn jetzt erneut von vorwiegend CDU / CSU - Politiker und sogar von der Kanzlerin selbst - behauptet wird: "Man könne diese Kosten für Masken bei anderen Positionen der Regelsätze einsparen."

Das genau kann man nämlich nicht - und vor allem: bei welchen Posten sollte man denn sparen?

1) Bei Stromkosten - die im Regelsatz bereits viel zu niedrig angesetzt sind?

2) Bei Telekommunikation und TV - Mediengebühren - die ebenfalls zu niedrig im Regelsatz angesetzt sind?

3) Bei den Hygiene - und notwendigen Arzneimittel?

4) Bei Bekleidung?

5) bei den lächerlich geringen Hilfen in der Bildung für Kinder - oder letztlich dann doch wie so oft: beim Essen - also bei den Lebensmitteln?

Fakt ist: Die Argumente der derzeitigen Regierung sind ein weiterer Baustein zur gesellschaftlichen Spaltung von Arm und Reich, und erneut wird gezeigt: Die Menschen sind nicht "alle gleich".

Muster für Kostenübernahme von ffp 2-Masken fürs Jobcenter

FFP2-Masken nicht im Regelsatz enthalten!

Zu kaufen gibt es FFP2-Masken u.a. in Apotheken und auch in diversen Drogeriemärkten. Die Preise variieren, der Stückpreis liegt etwa zwischen drei und fünf Euro, im Mehrfach-Pack sinkt der Preis, jedoch ist das für Hartz IV-Empfänger schwer zu schultern, zumal diese Position nicht im Hartz IV-Regelsatz vorgesehen ist. Nach der Tragepflicht in Bayern sind entgegenstehende Entscheidungen, wie des SG Konstanz, die einen Mehrbedarf ablehnten, obsolet.

Muster für Antrag Kostenübernahme ffp2-Masken

Stellen Sie daher bei Ihrem Jobcenter diesen oder einen ähnlichen Antrag:

00 Musterstadt

___.04.2020, Musterstadt

Antrag auf Kostenübernahme für 12 ffp2-Masken

BG-Nummer: ________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage für mich die Übernahme der Kosten für den Kauf von 12 ffp-2-Masken.

Der Anspruch auf Übernahme dieser Kosten hat seine Grundlage in § 21 Abs. 6 SGB II.

Die ffp2-Masken werden laufend benötigt werden, wo deren Tragen Pflicht ist. Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind im laufend benötigte Bedarfe ein Härtefallmehrbedarf i.S.d. §21 Abs. 6 SGB II zu BSG v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Der Bedarf für die genannten ffp2-Masken ist unabweisbar, da ansonsten nicht mehr eingekauft oder öffentliche Nahverkehrsmittel in Bayern benutzt werden können. Der Bedarf ist laufend, da die Pflicht ab dem 18.01.2021 besteht und ein Ende der verschärften Maskenpflicht nicht absehbar ist. Nach Empfehlungen von Experten sollen die Masken alle 2 Tage gewechselt werden, so dass der Antrag den Maskenbedarf für einen Monat für eine Person abdeckt.

Die Kosten pro Maske belaufen sich auf

........... €

............€ Gesamtkosten

Anbei finden Sie eine Kopie der Angebote, das die Grundlage für die Kostenaufstellung darstellt.

Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung und vermerke mir dafür den ........

Sollte bis zum genannten Datum der Anspruch nicht realisiert werden, bin ich leider gezwungen diesen auf dem Weg des einstweiligen Rechtschutzverfahrens geltend zu machen.

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Tipp vom Anwalt: Stellen Sie jeden Monat für jede hilfsbedürftige Person Ihres Haushalts diesen Antrag, da nicht bekannt ist, wann die verschärfte Maskenpflicht in Bayern endet und je nach Antragsteller (Alter, Angehöriger einer Risikogruppe etc.) unterschiedliche Aspekte vom Jobcenter zu würdigen sind.

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Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/antrag-auf-kostenuebernahme-fuer-ffp2-masken-beim-jobcenter-stellen_184091.html?fbclid=IwAR3k-uLv0Q3mag45WNMqQ5ZzqA93N3rZ2lmC2p5L7D0E_Zfn_4212xITtlM

Anmerkung:

Habt den Mut - dem Staat zu sagen, dass ihr gerne die Regeln einhalten würdet - diese aber nicht selbst finanzieren könnt!

Mehr dazu auch hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2732/

Bleibt bitte gesund...

Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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