Hartz IV: BVerG lässt Sanktionierte hungern!

Sterben in Raten Hartz IV - Sanktionen: Bundesverfassungsgericht verschleppt wichtiges Hartz IV Verfahren und hält somit viele Tausende in existenzieller Not fest!

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BVerG handelt unverantwortlich beim Thema Hartz IV - Sanktionen und verschleppt den Vorlagebeschluss vom Gothaer Sozialgericht.

Auch das Sozialgericht Dresden hat nun unter Bezugnahme auf das Gothaurteil, die Sanktionen zumindest in Teilen für Verfassungswidrig erklärt.

Schaut man in die Terminvorlagen dann stellt man fest, das zumindest für das Jahr 2015, die Sanktionen kein Thema mehr sind.

Man muss sich fragen, welche Prioritäten setzen die Richter am Bundesverfassungsgericht, wenn es um die Gesundheit und Existens von hunderttausenden Betroffenen geht.

In nicht nachvollziehbarer Weise zögert das höchste deutsche Gericht dieses wichtige "Hartz IV - Verfahren" hinaus.

Wenn man bedenkt wie schnell, oft binnen weniger Tage man dort handeln kann, wenn es um Demonstrationen oder ähnliche Belange geht;
...darf man hier berechtigte Zweifel am Interesse einer "schnellen Entscheidung" haben.

Das bedeutet schlichtweg, das man nicht bereit ist, der Wirtschaftdiktatur und der Hartz IV-Versklavung, ein schnelles Ende zu bereiten!

Das Gericht vertritt hier eindeutig nicht die Belange der millionen Betroffenen! Sondern ausdrücklich die der Politik, welche im Kontext der wirtschaftlichen Zusammenhänge, keineswegs ein Interesse an einem schnellen Urteil haben kann!

Aktionen / Demonstrationen zu dem Thema scheinen nun zwingend und schnellstmöglich erforderlich, um dem Gericht deutlich zu machen, das es um die Schicksale von Millionen von Betroffenen geht!
@FHP

Anschreiben von Inge Hannemann:

"Aktenzeichen: 1 BvL7 / 15"
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich beziehe mich auf den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26.05.2015 (Aktenzeichen: S 15 AS 5157/14.) Hierbei stellte die 15. Kammer die Unvereinbarkeit von SGB II-Sanktionen mit dem Grundgesetz fest. Dabei sahen die Gothaer Richter in der Regelung des § 31 a i.V.m § 31 und § 31 b SGB II insbesondere eine Verletzung der Menschenwürde und des Grundrechts auf Berufsfreiheit. Das Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über die Frage der Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Sanktionsregeln und die daraus resultierende Sanktionspraxis der Jobcenter zu entscheiden.
Wie ist der derzeitige Stand in der Bearbeitung? Mit wann ist ein erster Zwischenbericht oder Anhörung zu rechnen?
Über eine Antwort freue ich mich.
Freundliche Grüße
Inge Hannemann, MdHB

Die Antwort des Gerichtes, siehe Bild /Kopie

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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