Hartz IV: Erneut massiver Betrug an den Armen

- Hartz IV = Armut! Sie geben sich gönnerhaft - die Oberen der Regierung - in Wirklichkeit aber ist die angedachte Hartz IV - Erhöhung nichts weiter als fortgesetzter Betrug am Volk!

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Der Dozent für Sozialrecht Harald Thome zeigt auf -
wie die Regierung die Ärmsten der Ärmsten "betrügt" und mit miesen Tricks die Regelsätze kleinrechnet!
Es ist wirklich Zeit der Regierung auf den Füßen zu stehen - und alle Rechtsmittel auszuschöpfen - den Regelsatz anzufechten.
Perry Feth
----------------
Harald Thome schreibt dazu:
Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie die viel zu niedrigen Hartz IV – Regelbedarfe vom BMAS kleingerechnet werden.
Der Gesetzentwurf zum neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz (Regelbedarfe für das Jahr 2021) zeigt deutlich, wie mit Statistiktricksereien die Regelbedarfe kleingerechnet werden.
Vorliegend wird nicht berücksichtigt, was z.B. ein Kaffee, getrunken in einem Café, kosten würde, sondern nur der Warenwert des Kaffees, also die Kosten für Pulver, Wasser usw., also nicht der Preis, was ein Kaffee im realen Leben kostet. Also die Kosten werden auf 31,1 %, noch nicht einmal 1/3, gekürzt.
Mit solchen Statistiktricksereien werden die Regelbedarfe gezielt kleingerechnet. Diese Trickserei ist die Fortführung der systematischen Bedarfsunterdeckung, um die Leistungsbeziehenden entweder in den Niedriglohn zu hungern oder um sie frühzeitig als nicht mehr zur Arbeitsausplünderung benutzbar ableben zu lassen.
Hier geht es zum Gesetzestextentwurf und zur Anlage er Herleitung der Regelbedarfe:
Aus der Gesetzesbegründung:
„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Rohertragsquote der Gastronomie (Wirtschaftszweignummer 08-56) im Jahr 2017 bei 68,7 Prozent und damit die Wareneinsatzquote bei 31,3 Prozent. Deshalb werden 31,3 Prozent der Verbrauchsausgaben dieser Positionen als regelbedarfsrelevant berücksichtigt (Statistisches Bundesamt, Genesis-Onlinedatenbank; Tabelle 45342-0001, Unternehmen, Beschäftigte, Umsatz und weitere betriebs- und volkswirtschaftliche Kennzahlen Gastgewerbe (Zahlen für 2018 frühestens ab August 2020)“(S. 32, 2 Abs) Hier direkt zum Download: http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/c85144e1d4fc33e1c12585a8002a6563/$FILE/RBEG%202021_Referentenentwurf.pdf
Kurzbemerkung dazu:
Da ja die Leistungsbeziehenden es vorziehen, sich eher nicht zur Wehr zu setzen und auf die Straße zu gehen, bleibt zu hoffen, dass diese wirklich miese Statistikmanipulation wenigstens mal von den Obergerichten gekippt wird und die Untergerichte bis dahin der Aufforderung des BVerfG aus dem Regelbedarfsurteil folgen und bei Unterdeckungen verfassungskonforme Auslegungen wagen. Punkte gäbe es genug, Schulbedarfe und digitale Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen sind nur ein Teil davon.
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden