Hartz IV: "Essen nach Ermessen"

Hartz IV Die Sterbehilfe Sanktionen: Ein perfides und extrem bösartiges Strafsystem

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Für säumige Hartz-IV-Bezieher gelten Grundrechte nach "dem Willen der Bundesregierung" nicht.

Bundesarbeitsministerium: Sachleistungen für sanktionierte Hartz-IV-Bezieher sind Kannleistungen und decken viele Grundbedürfnisse nicht

Seit der Einführung von Hartz IV leistet die Bundesregierung aktive Sterbehilfe!

Um die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen säumige »Kunden« wird gestritten. Gegner mahnen, hier werde grundlos und willkürlich ein zum Überleben unerlässliches, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als »unverfügbar« deklariertes Minimum gekürzt. Befürworter begreifen die Strafen als »Erziehungsauftrag«. Betroffene könnten Sachleistungen, »in der Regel Lebensmittelgutscheine«, beantragen und müssten nicht hungern, rechtfertigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelung über »Pflichtverletzungen« und »Sanktionen« im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Dass die Coupons nicht die Grundbedürfnisse decken, stellte demgegenüber eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage von junge Welt fest, die namentlich nicht genannt werden will.

Über Sachleistungen entscheiden Jobcenter »nach Ermessen« ausschließlich »auf Antrag«, teilte die Sprecherin mit. Und: »Die Bewilligung setzt voraus, dass weder sofort verwertbares Schonvermögen noch Einkommen, auch anrechnungsfreies, zur Verfügung stehen.« Im Klartext: Auch zum Beispiel Blindengeld oder Rücklagen für die Altersvorsorge müssen zunächst aufgebraucht werden. Lehnten Jobcenter die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen ab, so die BMAS-Sprecherin weiter, könne der Sanktionierte »die gleichen Rechtsmittel einlegen wie gegenüber allen anderen Entscheidungen«. Betroffene müssten also Widerspruch einlegen und dessen Bearbeitung abwarten. Dies kann bis zu sechs Monaten dauern.

Hinzu kommt: Die Lebensmittelmärkte sind nicht verpflichtet, Gutscheine vom Jobcenter zu akzeptieren. Die Sprecherin nannte keine entsprechenden Handelsketten. Ferner beklagen Betroffene immer wieder, dass über die Gutscheine lediglich das Bedürfnis nach Nahrung zu befriedigen sei. Busfahrkarten, Seife, Zahnpasta oder Toilettenpapier gebe es nicht. Für Hygieneartikel könnten nach Absprache mit dem Jobcenter ebenfalls Gutscheine ausgegeben werden, erklärte dagegen die Sprecherin. »Ein solcher Fall ist mir nicht bekannt«, beteuerte wiederum der seit zwei Jahren vollsanktionierte Aktivist Ralph Boes, der seit nunmehr 50 Tagen öffentlich hungert.

Vor knapp drei Wochen hatte das Jobcenter Berlin-Mitte ihm Gutscheine für »Nahrung ohne Alkohol- und Tabakwaren« ausgestellt. Etwas anderes dürfe dafür nicht ausgegeben werden, heißt es darin. Und er hat ein zweites Problem festgestellt: »Sie sind nicht unterschrieben, obwohl das direkt auf dem Schein gefordert wird«, sagte er gegenüber junge Welt. Er könne sie also gar nicht einlösen.

Der Sprecher der Rewe Group, Andreas Krämer, kennt ebenfalls »keine Gutscheine von Jobcentern für andere Dinge als Lebensmittel«, wie er jW auf Nachfrage bestätigte. Dies habe eine stichprobenartige interne Recherche ergeben. Die zur Gruppe gehörenden Rewe- und Penny-Filialen akzeptierten das Papier aber, versicherte er.

Bei den Edeka-Märkten entschieden dies die Filialen eigenständig, erläuterte Unternehmenssprecherin Kerstin Hastedt. Andrea Kübler, Pressereferentin der Kaufland GmbH & Co. KG in Neckarsulm, sind unterdessen auch Einkaufsscheine bekannt, die »Waren des täglichen Bedarfs« auflisten. Teilweise seien diese »explizit für Kindernahrung und –pflege oder Schulartikel ausgestellt«, fügte sie an. Was nichts anderes bedeutet: Auch Eltern von Klein- und Schulkindern werden sanktioniert.

Laut BMAS-Sprecherin betragen die Sachleistungen für Vollsanktionierte maximal die Hälfte der Hartz-IV-Regelleistung, also knapp 200 Euro pro Monat. Abschläge für Strom entrichte das Amt nur, wenn Versorger »die Unterbrechung der Energielieferung ankündigen«.

Kürzlich hatte das Jobcenter Berlin-Mitte gegenüber jW erklärt, dass es Betroffene, die obdachlos würden, an »die Stelle für Wohnungsnotfälle« überweise.

Im Widerspruch zu dieser Praxis urteilte das BVerfG 2010: »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.« Konkret nennt es »Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse«.

Jeder habe darauf einen »absolut wirkenden Anspruch«, bekräftigte das Gericht. Und: Bei Hartz IV sei für jeden die minimale Untergrenze zu beziffern. Für säumige Hartz-IV-Bezieher gelten diese Grundrechte nach dem Willen der Bundesregierung nicht.

(Quelle: jungewelt.de)

Anmerkung:

Das bedeutet im Klartext: Die aktuelle Bundesregierung von SPD und CDU leistet aktive Sterbehilfe, gefährdet die Gesundheit aller Betroffenen und begeht somit: millionenfach schwere Verbrechen gegen die europäischen Menschenrechte

Steht endlich auf und wehrt euch

@FHP

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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