Hartz IV: FAZ glänzt durch Falschmeldungen!

Erneut blamiert sich FAZ: Presse schlägt mit unsinnigen Meldungen wie: "das Arbeit sich nicht lohnt" zu. Auch in dem neuen Artikel von FAZ steht nur Unsinn!

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Hartz IV:

Nun versucht die FAZ mit "Pseudo - Experten" Andreas Peicht die Hartz IV - Hetzkampagne aufrecht zu erhalten!

Er schreibt in der FAZ: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kommentar-wer-mehr-arbeitet-hat-weniger-geld-15509778.html

Allein diese Schlagzeile ist ein Schlag ins Gesicht der Ärmsten. Noch gravierender ist die Falschaussage für Betroffene und für die gesamte Gesellschaft im Kontext der deutschen Wirtschaftsentwicklung und den geplanten Investitionen in die militärische Aufrüstung.

Man muss sich ernsthaft Gedanken darüber machen, ob die FAZ qualitativ zur BILD aufschließen will, oder einfach nur Stimmung gegen Hartz IV - Betroffene machen will.

Eines ist jedenfalls klar: Dümmer und unqualifizierter können "Expertenkommentare" nicht sein!

Aber nun zu den Fakten:

Andreas Peicht vom IFO - Institut schreibt im Kern zusammengefasst, dass sich "Arbeit für Alleinerziehende" nur noch bis zu einem bestimmten Gehalt lohnt. Wer eine Lohnerhöhung bekommt, wird letztlich bestraft und hätte dann wieder nur geringfügig über den Hartz IV - Regelsatz!

Diese Aussage ist falsch, weil eklatante Fehler begangen werden, die selbst einem Laien auffallen!

Herr Peicht rechnet mit einer 32% Lohnerhöhung u.a durch Mehrarbeit. Die alleinerziehende Mutter arbeitet aber bereits Vollzeit. Und das geschickte Lohnverhandlungen zu einer 32% Lohnerhöhung führen, gehört in das Reich von Fabeln!

1) Warum Wohngeld und Kindergeldzuschlag bei einer Lohnerhöhung entfallen sollen, erschließt sich nicht: Denn in jedem Bundesland und in den Gemeinden gelten unterschiedliche Wohngeldtabellen!

2) Es wird keine Steuerklasse - und auch explizit kein Kinderfreibetrag genannt.

3) Auch das Alter der Kinder wird nicht benannt, somit stehen keine relevanten Fakten und Daten als Grundlage einer realistischen Berechnung zur Verfügung.

Das von einem höheren Bruttogehalt bei gleicher Lebenslage und gleicher Steuerklasse, nun weniger Netto verbleiben soll, erschließt sich ebenfalls nicht, denn:

Erst nach Abzug aller Steuern und Freibeträge, werden Kindergeldzuschlag und Wohngeld berechnet. Die Behauptung ist also ersteinmal aus der Luft gegriffen, denn wenn die Miete entsprechend hoch ist, kann der Anspruch auf Wohngeld weiterhin, wenn auch (vermutlich) geringer, weiter bestehen. Der Kindergeldzuschlag ist dann auch nicht mehr ausgeschlossen.

4) Herr Peicht geht nun von ein Gesamteinkommen von 1700 Netto nach der Lohnerhöhung aus + Kindergeld = ca. 2070 Euro.

Er vergisst (bewusst?) zu erwähnen:

Als alleinerziehendes Elternteil besteht der gesetzliche Anspruch auf Unterhaltsleistungen für das Kind / die Kinder.

Das bedeutet: Zu den 2070 Euro kommen nun noch entweder die gesetzlichen Unterhaltszahlungen des Vaters hinzu oder der geringere gesetzliche Unterhaltsvorschuss.

Einmal davon ausgehend, dass die 2 Kinder keinen regulären gesetzlichen Unterhalt vom KV erhalten, die Mutter Vollzeit arbeitet, und die Kinder über 12 Jahre alt sind, kämen also nochmals 2 x 272 € = 544 € hinzu.

Das macht zusammen 2614 € Netto, welche der Mutter nun zur Verfügung stehen! Die FAZ sollte also diverse Berechnungen und Behauptungen vor der Veröffentlichung überprüfen!

In welchen Kontext diese Tatsache mit dem Leitartikel des Herrn Peicht zu setzen ist, bleibt jedem selbst überlassen. Der Inhalt lässt klar erkennen, dass man gegen eine Aufweichung des Hartz IV - Sanktionsregime ist und sich bereits jetzt gegen das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema "Sanktionen", politisch - medial positionieren will!

Und am Rande sei noch erwähnt: 1900 € Hartz IV für eine Mutter mit 2 Kinder in der Bedarfsgemeinschaft muss zumindest bedeuten, dass selbige ZB: in München lebt und somit müsste auch die Wohngeldberechnung auf eine höhere Grundlage gestellt werden.

Die Frage, warum die FAZ solch unqualifizierte Beiträge zulässt, erübrigt sich...

Und auffallend ist dabei immer wieder das, so auch in diesem Artikel, immer wieder Berufstätige gegen Leistungsempfänger ausgespielt werden.

Der sogenannte Fachmann, unterschlägt auch bei allen Rechenkünste weitere gesellschaftlich - relevante Aspekte:

In Deutschland gibt es 1,3 Millionen Millionäre, Hunderttausende davon drücken sich vor ehrlichen Steuerzahlungen! Hunderte von Globalplayer drücken sich vor regulären Steuerzahlungen, in dem sie mit Steuerflucht durch Betriebsverlagerungen ins Ausland, dem Fiskus ausweichen!

Gleichzeitig nutzen sie das Hartz IV - Sanktionsregime, um mit Dumpinglöhnen die Arbeitnehmer auszubeuten und Rekordgewinne einfahren.

Bevor man also Arm gegen Arm hetzt, muss tatsächlich die Steuerpolitik - und Verteilungsgerechtigkeit auf den Prüfstand.

Und ein 2ter Aspekt der unerwähnt bleibt, ist die Milliardenschwere Aufrüstungspolitik!

Mehr Milliarden in Rüstung, als in Armut und Wohnungslosigkeit zu investieren, spricht für sich selbt und einer völlig falschen Sozialpolitik!

Mit Waffen ist noch niemand satt geworden oder hat eine bezahlbare Wohnung bekommen. Bevor also in Rüstung investiert wird, sollten diese Milliarden dem eigenen Volk zu Gute kommen!

Revolutionen der letzten Jahrhunderte, haben immer ihren Ursprung in der Armut des Volkes gehabt.

Populisten und Hartz IV - Befürworter sollten also nicht vergessen: "Wer die Hartz IV - Sanktions - Armut - und Hunger - Peitsche schwingt, muss immer damit rechnen, dass selbige sich eines Tages um den eigenen Hals legt"

Fazit:

Mit - und selbst - denken, hat noch keinen geschadet. Schade das dies aber offensichtlich (auch) von der FAZ nicht erwünscht ist...

Perry Feth

© by Freie Hartz IV Presse

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden