Hartz IV: Jobcenter betrügen mit Vorsatz!

Wer bestraft sie? Dürfen Jobcenter legal ihre Kunden betrügen?

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Vorwort:

Werdet mutig und schaltet die Medien ein, geht mit euren Situationen an die Öffentlichkeit - schlagt das Hartz IV - Regime mit seinen eigenen Mitteln!

Perry Feth

Artikel von Ulrich Wockelmann / Lokalkompass

Wenn Leistungsbezieher Einkommen oder Vermögen nicht, oder auch nur "verspätet" melden, unterstellen Staatsanwaltschaften und Strafrichter sofort Täuschungsabsicht, Irreführung, Gewinnerzielung und Schädigungsabsicht bei den Sozialbehörden.

Vor dem Gesetz sind alle gleich? (Art. 3 GG)

Aber in Deutschland sind manche anders gleich oder besser gesagt "gleicher"!

Wenn Jobcenter ihre Kunden mit Absicht = wissentlich über ihre Rechte täuschen, anstatt rechtskompetenter Beratung über die Rechtsansprüche in die Irre führen, konkret bezifferbare "Gewinne" durch heimtückische Täuschung erzielen und Leistungsberechtigte mit Absicht finanziell und psychisch schädigen, dann kümmert das keinen Staatsanwalt und keinen Richter.

"Ach, Du Scheiße! - Ist das nicht das Ende des Rechtsstaats?"

Das Rechtswörterbuch von Carl Creifeld definiert den Begriff der Betruges (StGB § 263) wie folgt:

Der äußere Tatbestand des Betrugs ist gegeben, wenn 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
1. eine Täuschungshandlung des Täters,
2. ein dadurch hervorgerufener Irrtum des Getäuschten,
3. eine hierdurch veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten und
4. ein hierauf zurückzuführender Vermögensschaden.

Falsche Bescheide allein sind noch kein Betrug

Eine viel zu komplizierte Gesetzeslage, unzureichende Einweisung und mangelhafte Fortbildungen sind vermutlich die besten Helfer des vorsätzlich - behördlichen Leistungsbetrugs.
Wenn die Geschäftsführung eines Jobcenters z.B. Mietobergrenzen vorgibt und abhängig Beschäftigte völlig unkritisch den Anweisungen der Geschäftsführung glaubt, werden sie dumm-gläubig Informationen weitergeben.

Wie ist das aber strafrechtlich zu bewerten, wenn mündige Bürger oder Beistände von Erwerbslosenvereinen dieselben Jobcenter-Mitarbeiter darüber informieren, dass zum Beispiel die offiziellen Mietobergrenzen nach wie vor keinen sozialrechtlichen Bestand haben?

Zur Sicherung der möglichen Rechtsansprüche müssten dieselben Jobcenter-Mitarbeiter ihren Kunden zum Widerspruch und zur Klage raten, um Vermögensschädigungen zu vermeiden.

Das genau tun sie aber nicht!

Möglicherweise muss in solchen Fällen bereits von "bandenmäßigen Betrug" gesprochen werden.

Hier sind Kriminologen und Strafrechtler gefragt.

Ich bin nur Laie. ( von Ulrich Wockelmann)

Anmerkung:

"Warum betrügen Jobcenter mit Vorsatz"?

Die Antwort ist so simpel wie logisch: Man spart viel Geld auf Kosten der Ärmsten, steigt im bundesweiten Ranking der "effektivsten Jobcenter", macht Karriere, hilft dem Staat die Statistik zu schönen - und damit die Öffentlichkeit zu belügen!

"Außerdem muss ja irgenwo das Geld für neue Millitärausgaben und Steuergeschenke für die Vermögenden herkommen" - Ironie off!

In jedem Fall ist den betroffenen Leistungsbezieher anzuraten, entsprechende Strafanträge bei rechtswidriger Leistungsverweigerung oder auch konkreter Falschinformationen - direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen! Verweigert die Staatsanwaltschaft die Verfolgung solcher Straftaten, hilft das sogenannte Klageerzwingungsverfahren weiter!

In keinem Fall sollten vom Jobcenter betrogene Leistungsberechtigte sich länger ducken und die Schandtaten hinehmen. Und, auf jeden Fall sollten auch - Schadensersatzklagen eingereicht werden, wenn nachweisbar finanzieller und persönlicher Schaden durch falsche Bescheide entstanden ist!

Denn, jeder Leistungsbezieher dem ein Fehltritt unterläuft, wird vom Jobcenter zivil - und oft auch strafrechtlich verfolgt.

Es wird Zeit - mit den gleichen Mitteln zurückzuschlagen!

Das Klageerzwingungsverfahren ermöglicht im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten einer Straftat, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen, gerichtlich überprüfen zu lassen.[1]

Gesetzlich geregelt ist das Klageerzwingungsverfahren in § 172 StPO. Die Möglichkeit einer Klageerzwingung soll das Legalitätsprinzip durch eine gerichtliche Kontrolle stärken und die Verfolgung unberechtigt von der Staatsanwaltschaft eingestellter Verfahren ermöglichen.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, mangels hinreichenden Tatverdachts überhaupt kein Ermittlungsverfahren durchzuführen, ist gerichtlich durch ein Ermittlungserzwingungsverfahren überprüfbar.

Wehrt Euch endlich!

Der existenzielle und dauerhafte Schaden der an Leistungsempfängern durch die BA verübt wird - u.a. wegen zu unrecht verweigerter Leistungen - übertrifft bei weitem jeden Schaden, den ein "kleiner leistungsabhängiger Sozialbetrüger" jemals anrichten könnte!

Dabei gilt immer: Betrug ist kein Kavaliersdelikt - egal von welcher Seite!

Perry Feth

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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