Hartz IV: Jobcenter wird zum Zuhälter!

Zwangsprostitution - Kein Zufall und schon garnicht Einzelfälle! Der Staat - also die Jobcenter selbst - werden zu Zuhältern. Das liegt daran, dass den Jobcentern keine Grenzen gesetzt sind!

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Zwangsprostitution - Kein Zufall und schon garnicht Einzelfälle! Der Staat - also die Jobcenter selbst - werden zum Zuhälter.

Das liegt daran, dass den Jobcentern keine Grenzen gesetzt sind!

Unmenschlichkeit ist ja inzwischen Gesellschaftsfähig geworden, und davon gibt es in den Jobcentern genug!

Das der Staat selbst - einen Menschen zum Hungern und in Armut zwingt, wenn er sich nicht prostituieren will - erreicht eine Stufe, die an Perversität kaum zu übertreffen ist.

Zwangsvermittlung in die Prostitution ist kein Tabu mehr, sondern ein Mittel - Einnahmen zu generieren und durch Sanktionen - Sozialausgaben zu sparen!

In Klartext heißt das:
"Mach die Beine breit, lasse dich anfassen und / oder dumm anmachen, sei Nett und zeige den Herrschaften - wie die Dildos funktionieren, usw. - ansonsten streiche ich deine Gelder und damit deine Existenzgrundlage".

In solchen Jobs zu arbeiten ist nur dann - nicht zu kritisieren, wenn man dies auf freiwilliger Basis machen möchte.
Und ja, auch die Prostitution hat ihre Daseinsberechtigung.

Nach meiner Auffassung - ein Job der Anerkennung verdient!

Gäbe es nämlich diese Damen / Herren nicht, würde die Vergewaltigungskriminalität wohl um ein vielfaches höher sein.
Wer diesen Job freiwillig macht - hat seine eigenen Beweggründe - die man akzeptieren muss.

Macht man diese Arbeit aber wegen einer Notlage oder aus Zwang - ist das nicht zu akzeptieren! Dann nämlich hat der Staat die Pflicht - die Betroffenen zu schützen.

Deshalb geht es garnicht - wenn das Jobcenter zum Zuhälter wird!

Die perfiden Methoden der Jobcenter kennen keine Grenzen und so ist der Widerstand gegen das Hartz IV - System, nicht nur eine Aufgabe der wenigen "Hartz IV - Rebellen", sondern eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung!

Das Hartz IV - Sanktionssystem muss zwingend abgeschafft werden und das geht nur - mit einer starken LINKEN!
Geht wählen - schützt unsere Kinder und jungen Erwachsenen!

Perry Feth

Quelle: Lausitzer Zeitung:

Hartz IV – Zwang zur Arbeit im Rotlichtmilieu: „Die Verwaltung zum Zuhälter der Prostituierten wird“

https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/wp-content/uploads/2019/04/Screenshot-browse.startpage.com3dfgg2-620x264.png

Die amtliche Forderung zur Aufnahme einer Beschäftigung im Rotlichtmilieu war eindeutig: Der zukünftige Arbeitgeber macht – per Amtsschreiben – auch klare Ansagen – „Aufgeschlossenheit“ und „Erfahrung im Verkauf“ wären von Vorteil. Recht unverblümt versuchen Behörden Frauen ins Rotlichtmilieu zu pressen. Nach Außen hin, versucht man zwar die Wogen der öffentlichen Empörung zu glätten, aber interne Papiere zu den Thema: Die sind als „Geheim“ eingestuft. Zugleich bleiben die Zahlen zur Vermittlungen ins horizontale Gewerbe genauso unter Verschluss.

„Nicht jedes Nein zum Job soll sofort zu Sanktionen führen“ – Manches „Nein“ aber doch!

>>Berliner Zeitung<<

„In einer dieser Zeitung vorliegenden „Clusterung von Tätigkeiten in Bezug ihrer Nähe zum erotischen Gewerbe“ hat die BA-Zentrale sechs Kategorien aufgelistet, welche Stellenangebote vermittelt werden dürfen. Bei Cluster 1 („Prostitution“) ist der Fall ebenso klar wie bei „Direkten erotischen Dienstleistungen“ (z.B. Modell für einen Escortservice, erotische Massagen usw., Cluster 2): keine Veröffentlichung in der Stellenbörse, keine Vermittlung. … Als unproblematisch werden die Cluster 4 bis 6 erachtet, wozu etwa die Filialleitung im „Vertrieb erotischer Waren“ gehört – mit einer Ausnahme: Nicht jedes Nein zum Job soll sofort zu Sanktionen führen.“

Interne Weisung: Die amtliche Pflicht zu Prostitution?

Die hier Beschriebenen sogenannte „Clusterung von Tätigkeiten“ sind keine verbindlichen Gesetze, sondern eher unverbindliche „Richtlinien“ oder im Amtsdeutsch „Fachliche Hinweise zur Vermittlung in Sonderfällen“ . Bedeutet: Vor Gericht damit zu argumentieren, dürfte recht aussichtslos sein. Und so relativiert sich auch die Aussage: „Nicht jedes Nein zum Job soll sofort zu Sanktionen führen.“ Oder im Umkehrschluss: Manches Nein, kann sehr wohl zu Sanktionen führen. Dem horizontalen Gewerbe, dürfte die Regelung daher auch sehr gelegen kommen. Selten entscheidet sich eine Frau von Heute auf Morgen dazu, Prostituierte zu werden: Vielmehr ist es ein Einstieg auf Raten. Teilweise ist es pure Geldnot. Oder: Die Beschäftigung im Artverwandten Berufszweigen.

„Die Verwaltung zum Zuhälter der Prostituierten wird“

>>Sächsisch.de<<

„Die Masseure und der Gast sind dabei nackt oder nur mit einem Tuch bedeckt. Gegenseitiges Anfassen ist erlaubt. … Alle Sexarbeiter müssen sich künftig einer Pflichtberatung im Gesundheitsamt unterziehen, und diese kostet Geld. Denn laut Gesetz soll die Stadt die Kosten für die Beratungen wieder reinspielen. Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke) rechnet in einem internen Papier vor: Die gesundheitliche Beratung soll 60 Euro kosten, die Anmeldebescheinigung 40 Euro. Unter 21-Jährige, die zweimal im Jahr untersucht werden, müssten pro Jahr bis zu 175 Euro zahlen. Kaufmann befürchtet, dass „die Verwaltung zum Zuhälter der Prostituierten wird.“

Steuern, Abgaben, Gebühren und Zwangsuntersuchungen – Die staatliche „Fürsorge“

Von der Empfangsdame, über die Masseurin bis hin zu offener Prostitution. Die Grenzen innerhalb der Branche sind fließend und bei nicht wenigen „Unternehmungen“ gibt es Schnittstellen zu Organisierten Kriminalität. Der Ausstieg aus diesem Gewerbe, kann so mitunter lebensgefährlich sein. Die amtliche „Fürsorge“ des Staates beschränkt sich weitestgehend darauf: Steuern, Abgaben und Gebühren für Beratungen und Untersuchungen einzutreiben.

Prostitution – Einstig über Umwege: „Unterstützung erotischer Dienstleistungen“

>>Berliner Kurier<<

„Ein Graubereich stellt die dritte Kategorie („Unterstützung erotischer Dienstleistungen“) dar. „In der Praxis ist die Abgrenzung von eindeutig beschriebenen Tätigkeiten in der Prostitution oder direkten erotischen Dienstleistungen zu angrenzenden oder Mischtätigkeiten im Erotikbereich häufig schwierig“, so die BA.“

Offen bleibt: Ob die Behörde des Arbeitsamt es überhaupt so genau wissen will. Zahlreiche „Einzelfälle“ lassen eher das Gegenteil vermuten.

„Arbeitsagentur wollte 19-Jährige an Bordell vermitteln“

>>Spiegel<<

„Arbeitsagentur wollte 19-Jährige an Bordell vermitteln … ihre Mutter schrie vor Entsetzen auf: Die 19-Jährige sollte als Servicekraft in einem großen Bordell anfangen.“

„Wenn R. nein sagt, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, um 60 Prozent“

>>Berliner Kurier<<

„Kein Zwangs-Job im Sex-Shop! Dabei hatte das Pankower Jobcenter genau das für Sabine R. vorgesehen. Die Behörde bot der 40-jährigen Langzeitarbeitslosen eine Stelle im „Erdbeermund Erotic-Store“ in Charlottenburg an. Dazu gab es die „Rechtsfolgenbelehrung“ – kurzum: Wenn R. nein sagt, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, um 60 Prozent.“

Amtliche Tenor: Wie von einem gewöhnlichen Zuhälter

Genaue Zahlen, wieviele Personen ins Rotlichtmilieu die Behörden – mehr oder weniger – jedes Jahr Zwangsvermittelt werden: Das bleibt Geheim. Nicht mal die „Fachliche Hinweise zur Vermittlung in Sonderfällen“ sind öffentlich einsehbar. Nur einige wenige ausgewählte Pressevertreter erhalten darin Einsicht und dürfen – auszugsweise – daraus Zitieren. Das profane Volk soll sozusagen gefälligst „Anschaffen“ gehen und seine Steuern, Gebühren und Abgaben zahlen. Der amtliche – halb-offizielle – Tenor ist daher kaum noch: Von einem gewöhnlichen Zuhälter zu unterscheiden.

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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