Hartz IV: Monatlich bis zu 100 € mehr!

Kein Geld verschenken! "Große Entlastung" für Geringverdiener und Sozialleistungsberechtigte! Eltern mit Kindern verschenken oft Geld, weil sie nicht wissen, dass sie leistungsberechtigt sind.

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Wichtig:
Neben den Schulbuchkosten gibt es 2 weitere positive Veränderungen, die alle Eltern mit geringen Einkommen unbedingt in Anspruch nehmen sollten.

Dazu zählen auch die Eltern, welche im Wohngeldbezug sind, Anspruch auf Kindergeldzuschlag haben oder Aufstocker sind!

1) Fahrkostenzuschuss aus dem Teilhabepaket:
Seit dem 1. August 2019 werden die Fahrkosten für den Schulweg im Rahmen von Schülerjahreskarten oder Monatskarten im vollen Umfang übernommen:
Da es allerdings verschiedene Angebote dazu gibt, ist zwingend darauf zu achten, dass es sich um die Tickets handelt, welche am günstigsten sind und den tatsächlichen Schulweg enthalten.

Achtung: Für den Schulweg unnötige Tarifzonen werden nicht übernommen!

2) Essenkostenzuschuss aus dem Teilhabepaket:
Auch hier gibt einen großen Fortschritt, denn nun kann wirklich jedes Kind / Schüler an der Mittagsverpflegung kostenlos teilnehmen, weil die Zuzahlung enfällt.

Der Wegfall dieser 2 Kostenfaktoren bedeuten bei finanziell benachteiligten Familien mit leistungsberechtigten Kindern, tatsächlich eine große Entlastung von mehreren Hundert Euro zum Schulanfang und eine dauerhafte monatliche Entlastung.

Hier ein Musterantrag: Musterantrag Schulbuchkosten
Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an örtlicher Beratungsstellen /Anwälte, diese können Sie hier finden: www.my-sozialberatung.de

Fallbeispiel aus Leipzig - alleinerziehend und 3 Kinder:

Zwar muss man in Leipzig bei den Fahrkosten in die "Vorleistung" gehen, bekommt jedoch unter Vorlage der Rechnungen die Kosten nun voll erstattet.
3 x Jahrestickets LVB für 146 € = 438 €
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel zeitnah innerhalb von 4 Wochen.
Fazit: 100% Kostenersparnis im Vergleich zur bisherigen Regelung, bei der 50% ( 219 € ) von den Kosten selbst getragen werden musste.

3x 25 Tage (im Durchschnitt) Essengeld mit jeweils 1€ Zuzahlung = 75 €. Auch diese Zuzahlung enfällt nun vollständig. Man kann also sagen, dass berechtigte Familien / Eltern im Jahresdurchschnitt pro Monat mit 90 - 95 € entlastet sind.

Ein wirklicher Fortschritt, der zwar noch immer nicht alle Sorgen behebt, aber zumindest ein großer Schritt in die richtige Richtung ist!

Die Politik wird hiermit aufgefordert, umgehend die Bekleidungshilfe für Kinder und Jugendliche wieder einzuführen. Die Bekleidungskosten für Kinder und Jugendliche stellen eine enorme finanzielle Belastung dar, denn diese Kosten sind nicht mit dem Regelbedarf abgedeckt!

Kinder wachsen, und deshalb sind die im Regelsatz vorgesehenen ca. 30 € Bekleidungspauschale im Monat, gerade für Schuhe, Winterjacken - Hosen - Unterwäsche, Regenbekleidung, Oberteile, und Sportbekleidung selbstverständlich viel zu gering!

Hier bedarf es zumindest einer zusätzlichen Pauschale von mindestens 300 € im 6 Monat - Rythmus.

Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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