Hartz IV: Regelsatz 2016 ist rechtswidrig:

Widerspruch notwendig: Die Regelsatzanpassung bei Hartz IV ist nicht rechtskonform und deshalb rechtswidrig!

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Hartz IV: Genereller Widerspruch gegen alle Hartz IV Bescheide 2016

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Die Hartz IV-Sätze (2016) sind verfassungswidrig, deshalb müssen alle Leistungsempfänger eine Klagewelle in Gang setzen!

Ab dem 1.01.2016 gelten neue Regelsätze für Harz IV. Die Bundesregierung hat die neuen Regelsätze für Bezieher von Harz IV oder einer Grundsicherung, statistisch fortgeschrieben. Grundlage dieser neuen Regelsätze ist die Einkommens- und Verbrauchstatistik von 2008, kurz EVS 2008 genannt. Auf dieser Basis wurden durch die Bundesregierung die Regelsätze für 2016, durch einfache Fortschreibung, abgeleitet und festgelegt.
Das ist jedoch nach geltender Rechtslage nicht richtig.

Falsche Basis für Regelsätze 2016 – Die EVS 2013 muss die Grundlage sein
Bei der Festlegung der Regelsätze für 2016 hat die Bundesregierung nach Auffassung des Erwerbslosen Forum Deutschland, gegen geltendes Recht verstoßen. Grundsätzlich ist es möglich und erlaubt, das Regelsätze nur angepasst werden. Der Inflationsausgleich wird auf Basis der geltenden, aktuellen Verbrauchsstatistiken berechnet.

Hierfür hat der Gesetzgeber aber klare Grenzen und Regeln bestimmt. Im zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 wird zwingend vorgeschrieben, das neue Statistiken, neue Berechnungen der Regelsätze verlangen. Es kann daher nicht, wie von der Regierung vorgenommen, nur ein Inflationsausgleich fortgeschrieben werden, dem die Daten der EVS von 2008 zu Grunde liegen, es ist neu zu berechnen, und zwar auf Basis der aktuellen Verbrauchstatistik von 2013 (EVS 2013).

Es gibt eine neue Basis für Regelsätze – Die EVS 2013 liegt vor
Die Bundesregierung hat bei ihrer Fortschreibung der Regelsätze übersehen, dass seit dem 10.09.2015 vom Statistischen Bundesamt eine neue Einkommens- und Verbrauchsstatistik für 2013 vorgelegt wurde.
Damit ergibt sich die Pflicht, auf dieser Basis neue Regelsätze zu berechnen.

Während für die Regelsätze in den Jahren 2011 bis 2015 als Basis die EVS 2008 richtiger Weise herangezogen wurde, ist für 2016 diese Fortschreibung nicht mehr möglich.
Das verstößt gegen geltendes Recht, die Bescheide der Bundesregierung für 2016 müssen daher als ungültig angesehen werden.

Strompreise sind zeitnah einzubeziehen – Auch das wird nicht beachtet
Neben der falschen Basis für die Berechnung der Regelsätze, sind auch einzelne Punkte der Kostenermittlung nicht richtig beachtet worden. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) hat klar festgelegt, das sich Stromkosten zeitnah in den Regelsätzen widerspiegeln müssen.
Im Urteil wird explizit darauf verwiesen, das turnusmäßige Anpassungen der Regelsätze dafür nicht ausreichen.
Das ist von der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt worden, auch in dem Punkt fehlt den Regelsätzen für 2016 die Rechtsgrundlage.

Wichtig:
Widerspruch einlegen (Oben aufgeführte Argumente als Begründung benutzen)

Aus den vorgenannten Gründen ist es wichtig, dass sich Betroffene gegen mögliche falsche Bescheide rechtzeitig wehren. Wer Sozialleistungen erhält, sei es Harz IV oder Sozialhilfe, sollte ab den 1.1.2016 Widerspruch gegen seinen Bescheid einlegen.

Aber Achtung,
die Betonung liegt auf rechtzeitig. Unbedingt beachten, dass eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides gilt.Innerhalb dieses Monats ist der Widerspruch einzulegen.
Ist die Frist verstrichen, besteht noch die Möglichkeit den Widerspruch über einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Für diesen Antrag auf Widerspruch gilt §44 SGB X. Wird der abgelehnt, ist da auch nicht das Ende, sein Recht durchzusetzen.
Auch gegen diese Ablehnung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs.

Spruch:
Wer sich nicht wehrt muss sich nicht wundern, wenn er am Ende der "Dumme" bleibt.

Gebt der BA und der Regierung keine Chancen, die Ärmsten weiter zu betrügen!
Eure
FHP: Freie Hartz IV Presse by Perry Feth
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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