Hartz IV: Sanktionen contra Grundrecht

3 Studien: 3x Rechtsbruch Dem Verfassungsgericht liegen nun 3 Stellungnahmen vor, welche die Verletzung der UN-Charta, Menscherechte und Grundgesetz eindeutig belegen.

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Jetzt wirds ernst. „Tacheles e.V.“ und „Der Paritätische“ sowie die Diakonie liefern Stellungnahmen zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Gotha

Sowohl Tacheles als auch die die Diakonie und der Paritätische kommen im Kern zu gleichen Ergebnissen, wobei Tacheles auch auf die UN - Konventionen und die Menschenrechte ausführlich eingeht.

Kern der Aussagen und Feststellungen ist:

Hartz IV - Sanktionen sind zu keinen Zeitpunkt mit den Grund - und Menschenrechten vereinbar!

Die Stellungnahmen sind mehr als gelungen. So werden Erwerbslose nicht als „Aussätzige“ behandelt, sondern als Menschen mit ihren Rechten wahrgenommen. Tacheles stellt das frühere Bundessozialhilfegesetz dar und bringt damit neue Argumente. Weiterhin bringen sie die Folgen der Sanktionen auf sachlicher Ebene, ohne pathetisch zu werden, auf den Punkt. In dem sie auf höheres Recht und dem geschichtlichen Kontext der Weimarer Reichsverfassung eingehen, wird hier von den Standardtexten bzw. Stellungnahmen abgewichen. Das ist sehr zu begrüßen und liest sich wie ein Geschichtsbuch – Lehrstunde inklusive. Es lässt sich noch einiges positives mehr über die Stellungnahme schreiben. Ich finde, die Stellungnahme vertritt die von Sanktionen Betroffenen sachlich und menschlich.

Das BVerfG kann nach dem Lesen zu keinen anderen Ergebnis kommen, als dass es feststellt:

„Sanktionen sind verfassungswidrig und gehören abgeschafft.“ (O- Ton Inge Hannemann / LINKE)

http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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