Hartz IV Sanktionen "verfassungswidrig"

Sozialgericht Gotha Hartz IV: Das Sozialgericht in Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Alle Gegner und Betroffene von Sanktionen, sollten sofort reagieren!

Damit wird nun den Karlsruher Richtern diese Grundsatzfrage erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt, teilte das Gothaer Gericht am Mittwoch mit.

(Az: S 15 AS 5157/14)

Es sieht u.a. die Menschenwürde verletzt, das bei Nichteinhaltung von Terminen oder Ablehnung von Job-Angeboten, Sozialeistungen gekürzt werden.
Der Staat müsse stets ein menschenwürdiges Existenzminimum gewähren und jederzeit garantieren.
Außerdem bedeuteten Sanktionen unter anderem auch einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, argumentierte das Gothaer Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell bereits einige Verfahren vor zu liegen, in denen es um Leistungskürzungen geht.
Über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. Hatte jedoch in seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze, dem Gesetzgeber einen "Gestaltungsspielraum" zugestanden.

Das Bundessozialgericht hatte laut Medienberichten Ende April entschieden, dass Kürzungen bis zu 30 Prozent noch verfassungsgemäß seien.

In dem jetzigen Fall jedoch, hatte das Jobcenter Erfurt nach Angaben des Gothaer Gerichts, die Hartz- Leistungen in zwei Schritten um 60 Prozent gekürzt, weil der Kläger Angebote abgelehnt hat.
Leider haben solche Vorlagen von Gerichten in Karlsruhe eine meist geringe Erfolgsquote.
Dennoch ist zu erwarten, das nun geklärt wird in welchen Umfang die Berufwahl tatsächlich eingeschränkt werden darf und in welchen Umfang Sanktionen sich tatsächlich mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen.
(Quelle: dpa)

Redaktioneller Hinweis:
Mit Blick auf dieses Urteil sollten Betroffene in Widerspruchs- und Klageverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha, Hilfsweise die sofortige "Aussetzung der Sanktion" beantragen! In den Städten und Gemeinden sollten zudem die Fraktionen (Linke) sofort die Jobcenter auffordern, aktuelle Sanktionen zumindest bis zur Entscheidung des höchsten Gerichtes, ( unter Umständen mit Schadensersatzforderungen) auszusetzen!

Im Falle einer Verfassungswidrigkeitsfeststellung wären enorme Schadensersatzklagen zu erwarten!

@FHP

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden