Hartz IV: Skandal im Jobcenter Wuppertal -

Despotische Verhältnisse! Betrug durch das Jobcenter Wuppertal bis hin zu krimineller Willkür gegenüber Betroffene - lässt nur eine Handlung zu: - Leiter Thomas Lenz muss sofort entlassen werden!

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Seit Jahren werden Erwerbslose vom Jobcenter Wuppertal u.a. in die Obdachlosigkeit und Elend getrieben! - Ja, sie werden betrogen!

Der Amtsleiter Thomas Lenz, - ein gefürchteter und erzkonsavertiver Hardliner - zeigt keinerlei Einsicht - geschweige denn menschliches Mitgefühl!

Deshalb ist eine Entlassung das einzig probate Mittel, um wieder grundrechtskonformes Verwaltungshandeln zuzulassen!

Der Verein Tacheles deckt auf - welche unmenschlichen Handlungen gegen Erwerbslosen praktiziert werden!

Harald Thome schreibt dazu:

Da das Wuppertaler Jobcenter ziemlich „besonders“ mit den Erwerbslosen umgeht, muss dies thematisiert werden. Dazu erst einmal ein paar Eckdaten, mit Zahlen zu Wuppertal:

    • Wuppertal ist mit 360.434 Einwohnern 17.-größte Stadt in Deutschland. Es gibt 60.381 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Wuppertal, davon sind 17.268 im SGB II - Leistungsbezug. Das sind 28,6 % aller Kinder und Jugendlichen in Wuppertal (Wuppertaler Statistik mit Datenmaterial aus 2016/2017).
    • Tatsächlich müssten aber in dieser Statistik noch mehr Kinder erfasst werden. Zum einen die, die über "eigenes Einkommen" wie Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder "Kinderwohngeld" verfügen und deshalb kein Hartz-IV beziehen. Diese sind in der oben genannten Statistik nicht erfasst, ihre Einkünfte sind aber nicht höher. Es dürfte sich hier um weitere 1.500 – 2.500 Kinder und Jugendliche handeln.
    • Dann gibt es noch eine Gruppe von Kindern, deren Eltern erwerbsunfähig sind und Sozialhilfe beziehen, das dürften geschätzt noch mal 500 Kinder sein.

Beide Gruppen tauchen in keiner Armutsstatistik auf, müssten sie aber. Damit liegt die Anzahl der armen Kinder und Jugendlichen in Wuppertal bei rund 20.000, also 33,12 Prozent.

(https://www.wuppertal.de/wirtschaft-stadtentwicklung/daten_fakten/index.php)


Anzahl SGB II-Leistungsbeziehender (Hartz-IV-Empfänger*innen) in Wuppertal:

    • 51.615 Personen beziehen SGB II-Leistungen, diese leben in 24.682 sog. Bedarfsgemeinschaften. Das sind 14,32 % aller Wuppertaler*innen, die SGB II – Leistungen beziehen. Stand: Jan. 2018
    • Wuppertal steht in NRW an 9. Stelle mit der Zahl der SGB II-Leistungsbezieher*innen. Hinter: Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen Gelsenkirchen, Recklinghausen, Region Aachen, Duisburg. Quelle: BA Statistik: Jan. 2018

      Sanktionsquoten im SGB II:
    • Im Januar 2018 gab es NRW-weit 30.365 Sanktionen, die durchschnittliche Sanktionsquote beträgt in NRW 18,0 % (Anzahl Leistungsbezieher im Verhältnis zur Anzahl der Sanktionen), in Wuppertal beträgt die Sanktionsquote 27,6 %, das ist die Spitze in ganz NRW.
    • Die durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion in Wuppertal beträgt 147,60 EUR (BA Sanktionsstatistik Jan. 2018, https://tinyurl.com/h65qsbu).


Die größten Probleme oder "Zustände" in Wuppertal

1. Nicht zeitnahe Bearbeitung von Leistungsanträgen in Wuppertal
-------------------------------------------------------------------------------

Wir stellen zunehmend fest, dass die Antragsbearbeitung immer längere Zeit dauert. Alg II-Anträge werden gestellt, wenn Menschen ihre Existenz nicht mehr sicherstellen können. So zum Beispiel nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei Auslauf von ALG I, im Krankengeldbezug, durch zu niedrige Renten jeder Art, nach Wegfall von Unterhaltszahlungen oder bei Trennung und Scheidung. In vielen Fällen gehen die Menschen erst dann zum Jobcenter, wenn sie ihre Reserven aufgebraucht haben und akut Leistungen benötigt werden um die Miete, den Strom und den Lebensunterhalt zu zahlen.

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum menschenwürdigen Existenzminimum 2010 ausgeführt:

    • Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
    • Dieses Grundrecht hat als Gewährleistungsrecht neben dem absolut wirkenden Anspruch auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.

Dieser Anspruch ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Rn. 135).


In der Praxis bedeutet dies:
dieser „unverfügbare Gewährleistungsanspruch“, also die Auszahlung von Geld, ist vom Jobcenter im Zweifelsfall unverzüglich oder auch sofort umzusetzen (§ 42 Abs. 1 S. 2 SGB I iVm. § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II). Die Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sagt dazu: „Anträge sind innerhalb von zwei Wochen zu bearbeiten

Anlage 1, Brief der BA Zentrale vom 14. Mai 2018


Herr Dr. Kühn, Sozialdezernent in Wuppertal, oberster Dienstherr des Jobcenter Wuppertal, hat Tacheles bestätigt, dass die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, insofern in Wuppertal nichts abweichendes durch Weisungen geregelt ist, für das Jobcenter Wuppertal verbindlich und damit anzuwendende Rechtslage seien.

Anlage 2, Brief von Herrn Kühn vom 07.04.2017

Realität in Wuppertal ist:
Die Bearbeitung eines Erstantrages dauert immer länger. Wir erleben in unserer Sozialberatung zunehmend Bearbeitungszeiten von ein, zwei oder gar drei Monaten.
Diese extrem langen Antragsbearbeitungszeiten sind seit Sommer 2017 zu erkennen.
Dies kommt insbesondere in der Geschäftsstelle 2 (Ullendahlerstr.), Geschäftsstelle 7 (Oberbarmen, Schwarzbach) und Geschäftsstelle 4 (Südstadt) vor.

Wie läuft das ab: die Menschen stellen ihren Antrag, danach passiert zum Teil über Wochen nichts. Auf Nachfragen im JC, was denn los sei, kommt als Standartantwort: „da fehlen noch Unterlagen, vorher kann der Antrag nicht bearbeitet werden“.
Der/die Leistungsberechtigte bekommt nun nach Wochen des Wartens ein sog. Mitwirkungsschreiben übersandt, diese und jene Unterlage solle eingereicht werden.
Die geforderten Unterlagen wurden aber schon eingereicht. Auf die nächste Nachfrage folgt das nächste Mitwirkungsschreiben, der/die Betroffene muss dieselben Unterlagen nochmals einreichen.
Auf Nachfragen was mit einem Vorschuss sei, heißt es dann vom Jobcenter: Vorschuss sei nicht möglich, da die Bedürftigkeit noch gar nicht geklärt sei. "Wenn Sie ein Problem haben, gehen Sie doch zu Tafel" bekommen die Menschen dann zu hören…
Parallel dazu wird aber ein weiteres Mitwirkungsschreiben mit folgendem sinngemäßen Text übersandt, „wenn Sie dies und das nicht eingereicht haben, bekommen Sie ganz oder teilweise die Leistungen gestrichen“.

Die Menschen fühlen sich verarscht, da sie keine Leistungen gestrichen bekommen können, wenn sie gar keine Leistungen erhalten.

Wer sich in Wuppertal an das Beschwerdemanagement wendet, landet bei Frau Rösner. Frau Rösner ist die Sekretärin des Herrn Geschäftsführers Thomas Lenz. Auf eine an das Beschwerdemanagement, in Person von Frau Rösner, gerichtete Anfrage, wird mitgeteilt, dass die Beschwerdeführer*innen sich bei Beschwerden bitte nicht an das Beschwerdemanagement zu wenden hätten, sondern „an Ihre zuständige Ansprechperson bzw. die verantwortliche Führungskraft vor Ort“.

Auf der Webseite zum Beschwerdemanagement heißt es:Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden hat hohe Priorität“ … „Das Ziel ist, Ihr Anliegen zeitnah und unbürokratisch im Dialog mit Ihnen und zu Ihrer Zufriedenheit zu erledigen“.

Fazit: die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer wird vom Beschwerdemanage-ment abgewimmelt, unbürokratische Hilfe wird proklamiert, dies hat wenig bis gar nichts mit der Realität zu tun. Die Menschen werden oft nicht nur von der Leistungssachbearbeitung sondern auch vom so wohlklingenden Beschwerdemanagement verarscht.

Diese vom Jobcenter Wuppertal gezielt erzeugte Entrechtung ist der Nährboden für komplette Verarmung, psychische Erkrankungen, Suizid und rassistische Stimmung in der Bevölkerung. Armutsquoten und AfD Wählerschaft sind in weiten Teilen identisch.

Folgen für die Leistungsberechtigten:

    • Miete wird nicht gezahlt, Mahnungen, Kündigungen und Räumungsklage, Menschen werden obdachlos und haben riesige Schulden an den Hacken
    • Arbeitsverhältnisse können nicht angetreten werden, weil kein Geld zum Leben vorhanden ist, keine Fahrtkosten gezahlt werden können. Als Folge werden die Arbeitsverhältnisse gekündigt. Konsequenz hier: Sanktion und Kostenersatz für "vorsätzlich herbeigeführte Hilfebedürftigkeit" nach § 34 SGB II
    • Strom wird abgedreht, Menschen sind zum Teil mit Kindern stromlos (Kosten für Einstellung der Lieferung 50 EUR und Wiederaufnahme nochmal 50 EUR)
    • Bei Nichtbearbeitung eines Antrages auf Kaution - Folge: Das Mietverhältnis kommt nicht zum Tragen

Es ist zunehmend festzustellen, dass diese Handlungsweise nicht nur alleinstehende Menschen und Unter- 25-jährige trifft, sondern genauso Familien mit Kindern, alte oder behinderte Menschen. Erst recht trifft sie Migranten und Geflüchtete. In der Wuppertaler Rundschau erscheinen immer wieder Artikel über Menschen die üble Erfahrungen mit dem JC Wuppertal gemacht haben.

So beispielsweise der Fall des Andreas Böhm, der nach einem Bandscheibenvorfall beim Jobcenter Bachstraße ein Existenz bedrohendes Fiasko erlebte.

Anlage 3 http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/aerger-mit-jobcenter-hilflos-und-ohnmaechtig-aid-1.5990963.

Am 1. April 2018 war ein Artikel in der Rundschau, in dem über die Ignoranz von Anträgen eines 41-jährigen Blinden berichtet wurde.
Anlage 4 http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/die-antraege-schlicht-ignoriert-aid-1.7489068


Wer hier in die Leserbriefe in der Rundschau schaut oder Seiten Sozialer Netzwerke genauer ansieht, wird erschreckende Berichte über das Wuppertaler Jobcenter finden.

Der vom BVerfG dargestellte „unverfügbare Gewährleistungsanspruch auf Existenzsiche-rung“ ist vom Jobcenter, auch vom Jobcenter Wuppertal, im Zweifelsfall unverzüglich oder auch sofort umzusetzen (§ 42 Abs. 1 S. 2 SGB I iVm. § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II).

Die Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sagt dazu: „Anträge sind innerhalb von zwei Wochen zu bearbeiten (Brief der BA-Zentrale vom 14. Mai 2018/Anlage 1)

Dazu ergänzend noch etwas Rechtslage: Das SGB I schreibt vor „die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass … die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I) und „die Leistungsträger [ebenfalls] verpflichtet …[sind], darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I).

Forderung von Tacheles:

Wir fordern die Verwaltung auf, ein Sofortprogramm „unverzügliche Antragsbearbeitung“ zu entwickeln. Ein Leistungsantrag hat spätestens nach zwei Wochen bearbeitet und Leistungen zur Auszahlung gebracht zu werden.

Zwei Anmerkungen dazu: Seit Sommer 2017 haben wir in der Beratung ungefähr 10 Fälle gehabt, in denen die Menschen formuliert haben, dass sie durch unzureichende oder nicht rechtzeitige Hilfe durch das Jobcenter Wuppertal ihre Wohnung verloren haben oder die Anmietung der Wohnung verhindert wurde. Also die Menschen in diesen Fällen vom Jobcenter Wuppertal obdachlos gemacht wurden.

Das sind die unmittelbaren Folgen und das geht gar nicht!

Das hat aber noch eine zweite Konsequenz, die Wuppertaler Vermieter sind zunehmend nicht mehr bereit an Wuppertaler Alg II – Bezieher zu vermieten.

So haben wir letztes Jahr folgende Mitteilung, einer der größten Wuppertaler Immobilienanbieter bekommen:

„Sehr geehrte Frau x, aufgrund massiver Schwierigkeiten mit dem Jobcenter (und nicht mit den Kunden des Jobcenters) vermieten wir zur Zeit nicht an Interessenten, deren Miete vom Jobcenter gezahlt wird.
Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kann ich Ihnen leider keine Wohnung anbieten ...“
Nachricht vom 02.05.2017

Anlage 5, Mail vom 2.7.2017 eines Wuppertaler Großvermieters, keine Vermietung an
SGB II-Bezieher

2. Zu Geringe Zahlungen an Unterkunftskosten beim Jobcenter Wuppertal
---------------------------------------------------------------------------------------

a. Unterkunftskosten für den Zeitraum von Januar 2013 bis März 2017
---------------------------------------------------------------------------------------

Das Jobcenter hat für den Zeitraum Januar 2013 bis März 2017 zu geringe Unterkunfts-kosten im Bereich des SGB II anerkannt und in der Folge auch in zu geringer Höhe ausge-zahlt. Damit hat das Wuppertaler Jobcenter vorsätzlich gegen geltendes und auch für das Jobcenter Wuppertal anzuwendendes Recht verstoßen.

Im Gesetz steht, dass „angemessene Unterkunftskosten“ vom Jobcenter zu übernehmen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II). Die Frage hierbei ist: was ist "angemessen". Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind diese zum Beispiel durch einen existierenden Mietspiegel zu ermitteln. In der Stadt Wuppertal existierte für die Jahre 2010 bis 2011 ein qualifizierter Mietspreisspiegel, dieser wurde für das Jahr 2012 als unqualifizierter Mietspreisspiegel fortgeschrieben.
Seit Januar 2013 existierte aber kein Mietspiegel mehr. Das Bundessozialgericht schreibt in einem solchen Fall vor, dass "angemessenen Mietkosten", die also bezahlt werden müssen, dann die tatsächliche Miete oder maximal der Wert aus dem Wohngeldgesetz zzgl. 10% gezahlt werden muss.

Gleiches wurde vom für Wuppertal zustände Sozialgericht Düsseldorf in einer Vielzahl von Urteilen bestätigt. (SG Düsseldorf: v. 06.03.2017 - S 18 AS 2290/16, v. 06.03.2017 - S 18 AS 1937/15, v. 06.03.2017 - S 18 AS 2291/16, v. 09.02.2017 - S 3 AS 2554/13, v. 02.02.2017 - S 3 AS 5043/15, v. 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16, v. 02.02.2017 - S 3 AS 3131/15, v. 02.02.2017 - S 3 AS 2605/15, v. 02.02.2017 - S 3 AS 2307/15, v. 26.01.2017 - S 3 AS 3509/15, v. 24.11.2016 - S 3 AS 2553/13, v. 24.11.2016 - S 3 AS 489/15, v. 04.07.2016 - S 13 AS 3749/15).


Die anzuwendende Rechtslage wurde von der Wuppertaler Verwaltung von Januar 2013 bis März 2017 ignoriert.

Von der Wuppertaler Sozialverwaltung wurden somit über vier Jahre und drei Monate rechtswidrig die Werte für Unterkunftskosten, die letztendlich aus dem Jahr 2009 stammen weiterhin angewendet.


Um das mal in Zahlen deutlich zu machen:

Für einen 1-Personen Haushalt hat das Jobcenter Wuppertal 336 EUR Bruttokaltmiete als „angemessen“ anerkannt, es hätte aber 429 EUR anerkennen müssen.
àDas ist eine Differenz von mehr als 90 EUR monatlich, die das Jobcenter Wuppertal rechtswidrig nicht anerkannt hat.

Dies hatte zur Folge das Millionen an EURO an Wuppertaler Hartz IV-, Sozialhilfe- und Grundsicherungshaushalte nicht gezahlt wurden.

In dem Sinne hat das für Wuppertal zuständige Sozialgericht Düsseldorf in einer Vielzahl von Urteilen entschieden (uns liegen 14 Urteile vor, es gibt gewiss mehr Urteile). Gegen alle Urteile hat das Jobcenter/Sozialamt Berufung oder Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass die Urteile nicht rechtskräftig wurden und die Verwaltung deswegen nicht daran gebunden ist.

Anlage 6, Urteil des SG Düsseldorf vom 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16

Um die Größenordnung der rechtswidrig nicht gezahlten Kosten der Unterkunft alleine im SGB II zu veranschaulichen:

Im Januar 2017 gab es folgende Werte:

11.205.624 EUR tatsächliche KdU
10.862.864 EUR anerkannte KdU
---------------------------------------------
342.760 EUR nicht berücksichtige KdU/mtl.

Durchschnittliche Nichtübernahmequote: ø 13,89 EUR/mtl.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit


Es wurden zwischen Januar 2013 bis März 2017 rechtswidrig deutlich zu geringe Unter-kunftskosten vom JC Wuppertal gezahlt. Dieser Zeitraum sind vier Jahre und drei Monate = 51 Monate x 340.000 EUR/mtl.
Das ergibt eine Gesamtsumme von rd. 17,34 Mio. EUR, die das Wuppertaler Jobcenter durch vorsätzlich rechtswidriges Handeln nicht gezahlt hat.

Die Linke hat dazu mit Datum vom 18.04.2018 eine große Anfrage im Stadtrat gestellt, die Antworten hätte eigentlich zur Ratssitzung am 07. Mai 2018 vorliegen müssen. Die Stadtver-waltung hat dazu erklärt, da die Antworten so umfangreich sind, könne das Material nicht für die Mai Sitzung vorgelegt werden. Wir können gespannt sein, wann und in welchem Umfang die Antwort kommt.

Anlage 7, Große Anfrage DIE LINKE zu den KdU vom 18.04.2018


b. Unterkunftskosten für den Zeitraum ab April 2017 bis Gegenwart
-------------------------------------------------------------------------------

Für den Zeitraum von April 2017
bis zur Gegenwart hat das Jobcenter Wuppertal höhere Werte für die Unterkunftskosten festgesetzt. Diese stiegen von 336 EUR auf 376 EUR Bruttokaltmiete für eine Person. Durch diese Erhöhung der als angemessen geltenden Unterkunftskosten hätte in der Folge die Summe der nicht vom Jobcenter übernommenen Unterkunftskosten deutlich reduziert werden müssen. Das Gegenteil ist aber der Fall.
Im Januar 2017 gab es (nach der alten Weisungslage) folgende Werte:

11.205.624 EUR tatsächliche KdU
10.862.864 EUR anerkannte KdU
---------------------------------------------
342.760 EUR nicht berücksichtige KdU/mtl.

Durchschnittliche Nichtübernahmequote: ø 13,89 EUR/mtl.

Anlage 8, KdU Wuppertal, Januar 2017


Im Januar 2018 gab es (nach der neuen Weisungslage) folgende Werte:

12.380.358 EUR tatsächliche KdU
12.006.079 EUR anerkannte KdU
---------------------------------------------
374.279 EUR nicht berücksichtige KdU/mtl.

Durchschnittliche Nichtübernahmequote: ø 15,16 EUR/mtl.
Anlage 9, KdU Wuppertal, Januar 2018

Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, wie es zu der Erhöhung der nichtübernommenen KdU Kosten kommt. Die Stadtverwaltung ist dazu in der Großen Anfrage der Linken befragt worden, eine Antwort steht dazu noch aus. (siehe Anlage 7, Große Anfrage Die LINKE zu den KdU vom 18.04.2018)

Ferner hat das JC in einer Vielzahl von kleineren Punkten die Rahmenbedingung der Übernahme der Unterkunftskosten verschärft, so hat sie folgendes festgeschrieben:

    • bei baulichen Mängeln wie Schimmel oder vergleichbaren schweren und die Gesundheit beeinträchtigenden Bauschäden werden die Umzugskosten vom Jobcenter erst dann übernommen, wenn der Mieter alles getan hat, den Vermieter juristisch anzugehen oder die Wohnungsaufsicht wegen erheblicher Beeinträchtigung zustimmt Sonst ist der Umzug immer abzulehnen. (KdU RiLi Wuppertal, Seite 11)
    • Umzug bei „selbstverschuldeten Umzug“, eine Umzugsnotwendigkeit wird nicht anerkannt bei eigener Kündigung, Mietrückständen oder Verstoß gegen die Hausordnung. Das heißt, dann werden keine Umzugskosten, Kaution … übernommen und die Miete wird nur in bisheriger Höhe anerkannt. (KdU Richtlinie JC Wuppertal, Seite 13, https://tinyurl.com/ycfb7589)

Diese Beispiele aus der Verwaltungspraxis des Jobcenter Wuppertal bei den Kosten der Unterkunft ist bundesweit einmalig, Uns ist kein einziges Jobcenter bundesweit bekannt welches derart rigide das Recht zu Lasten der Leistungsbezieherinnen auslegt. Diese KdU - Senkungen kommen im Übrigen nicht mehr in der Statistik über Unterkunftskosten vor, sie ist gar nicht mehr für uns belegbar und messbar.


3. Zur Zusammenarbeit des JC Wuppertal mit der Bit gGmbH
---------------------------------------------------------------------------
Das Jobcenter Wuppertal vergibt seit 2011 Prüfaufträge zur medizinischen Begutachtung an die Firma bit gGmbH. Diese Firma hat einen Standort in Wuppertal und einen in Oberhausen. Diese privatrechtlich organisierte Firma bietet Trainingsmaßnahmen zur Wiedereingliederung und arbeits- und sozialmedizinische ärztliche Begutachtungen an.

Bei arbeitsmedizinischen und sozialmedizinischen Begutachtungen wird geprüft ob Alg II-Bezieher*innen noch arbeitsfähig sind und ob diese eingeschränkt oder uneingeschränkt arbeiten können, oder als nicht arbeitsfähig in die Sozialhilfe oder Grundsicherung abgeschoben werden kann. Gleichfalls geht es darum ob aus medizinischen Gründen eine Umschulung vom beauftragenden Sozialleistungsträger bewilligt wird.

Wir hören in unserer Beratung immer wieder von einem sehr fragwürdigen Umgang mit zur bit gGmbH einbestellten Menschen: umfangreiche körperliche Einschränkungen werden in einem zwei-Minutengespräch geklärt. Psychisch stark beeinträchtigen Personen wird Arbeitsunwilligkeit unterstellt. Anträge auf kostenintensive Umschulungen, die von behandelnden Ärzten befürwortet werden, werden nach einem Kurzgespräch aus medizinischen Gründen von der bit gGmbH abgelehnt.

Nicht selten werden Wuppertaler SGB II- Bezieher*innen zur Erduldung einer medizinischen Untersuchung bei der bit gGmbH im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet.

Anlage 10, EGV vom 27.12.2017


In den meisten Fällen erhalten die Leistungsbezieher*innen „Meldeaufforderungen“ von der bit gGmbH. Diese Meldeaufforderung ist mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen. Darin werden die Aufgeforderten aufgeklärt, dass sie nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III verpflichtet seien zu ärztlichen und psychologischen Untersuchungen zu erscheinen und dass bei Verletzung der Meldepflicht das ALG II um 10 % des Regelbedarfes und des Zuschlages nach § 24 SGB II entfallen könnte (kurzer Hinweis: diesen Zuschlag nach § 24 SGB II gibt es seit dem 01.01.2011 schon nicht mehr).

Ferner werden die Aufgeforderten darüber aufgeklärt, dass bei wiederholten Meldeversäumnissen die Sanktionszeiträume addiert werden können (eine Rechtslage die zum 31.03.2011 abgeschafft wurde).

Ferner ist der Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen die folgenden Inhalt hat:

Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder nur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen“.

Dann ist diese bit-Meldeaufforderung mit dem Zusatz versehen:
„Achtung!
Auch wenn Sie Wiederspruch einlegen, sind Sie verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Bitte beachten Sie daher, dass trotz eines Widerspruchs die dargestellten Rechtsfolgen eintreten, wenn Sie ohne wichtigen Grund zur Untersuchung nicht erscheinen bzw. an ihr nicht mitwirken. “

Anlage 11, Meldeaufforderung der bit gGmbH v. 26.01.2018


Fassen wir zusammen: eine privatrechtliche Firma erstellt Schreiben, in denen sie so tut, als sei sie das Jobcenter und befugt hoheitlich zu Handeln. Da es aber lediglich eine privatrechtliche Firma ist, ist sie zu hoheitlichem Handeln nicht berechtigt.

Die bit gGmbH dürfte hier amtsanmaßend agieren und sie droht den Empfänger*innen der Meldeaufforderung mit einem erheblichen Übel, bis zum Wegfall des kompletten Leistungsanspruchs. Es besteht der Verdacht von strafrechtlich relevanten Verhaltens wie Amtsanmaßung (§ 132 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB).

Dem Jobcenter ist das Handeln der bit gGmbH bekannt. Wenn nämlich ein Termin bei der bit gGmbH nicht wahr genommen wird, fordert das Jobcenter dann in einem eigenem Schreiben auf, zu dem Termin zu kommen und legt das bit Meldeaufforderungsschreiben bei. Auch ist bekannt, dass erneute Meldeaufforderungen der bit gGmbH vom aufsuchenden Fallmangement des JC überbracht werden.


Anlage 12, Aufforderung zum Erscheinen bei bit gGmbH vom JC v. 17.01.2018 –>
Anlage 10 beigelegt


Das Jobcenter trägt für die Zusammenarbeit mit der bit gGmbH die sachliche Verantwortung. Das Jobcenter Wuppertal hat mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen und muss dafür Sorge tragen, dass diese Firma rechtskonform arbeitet.

Wenn das nicht der Fall ist trägt das Jobcenter und sein Geschäftsführer dafür die Verantwortung.

Wir hoffen, dass dieser Jobcenter Klüngel nach dieser Veranstaltung breiter thematisiert wird. Wir werden diese Vorgänge zur fachaufsichtsrechtlichen Prüfung geben und das Jobcenter hat dazu gewiss in der nächsten Zeit die ein oder andere Antwort im Stadtrat und anderen Gremien zu geben.

( Quelle: Tacheles / Harald Thome)

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden