Hartz IV:
Die Linke hat die Forderung der FHP: Freie Hartz IV Presse, offenbar nochmals aufgegriffen und fordert:
Die Aussetzung der Sanktionen bis zur Entscheidung in Karlsruhe:
Düsseldorf (ots) - Angesichts gerichtlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen hat die Linke ein Moratorium gefordert.
"Bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen jetzt die menschenunwürdigen Sanktionen gegen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II vollständig ausgesetzt werden", sagte Linke-Parteichefin Katja Kipping der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
Das Sozialgericht in Gotha sieht durch die Kürzungen, u.a. die Menschenwürde angetastet sowie Gefahren für Leib und Leben und deshalb das Verfassungsgericht eingeschaltet.
Redaktionelle Anmerkung:
Jeder Sanktionsbetroffene kann zunächst mit oder ohne Anwalt zeitnah und schriftlich mit Verweis auf das Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) die Aussetzung des Verwaltungsaktes oder die "Ruhendstellung" des Gerichtsverfahren nach:
§ 202 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 251 ZPO beantragen!
In gerichtlichen Verfahren hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.
Danke an alle Leser für die enorme Fürsprache und Verbreitung unserer Artikel!
Mit über 30.000 Leser binnen 48 Std. habt ihr gezeigt, das die Arbeit der FHP offenbar viel Zustimmung erhält.
@ FHP by Perry Feth / Redakteur
Kommentare 8
Danke für die "Eilmeldung"!
Haben Sie inzwischen offizielle Kenntnis vom genauen Inhalt des Gothaer Urteils?
OT, aber dennoch sehr interessant auch, eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung in Deutschland, für 2015, von Lutz Hausstein, mit dem Titel: "Was der Mensch braucht".
Diese empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten für 2015, kommt zu einer Mindestsicherung in monatlicher Höhe von 730,- Euro. (Aktueller Regelsatz: 399,-)
Diese Analyse als Pdf bei den "Nachdenkseiten" hier.
Ergänzung:
Hier der gesamte Artikel mit Interview mit Lutz Hausstein in den "Nachdenkseiten".
DAS IST ZUVIEL! Sprachs und holt sich das Geld von den anderen Geringverdienern wieder.
Laut "juragentur.de", Nachrichtenagentur für Gerichtsentscheidungen, heißt es "Das Bundesverfassungsgericht selbst teilte auf Anfrage mit, es lägen aber bereits „einige“ Verfassungsbeschwerden betroffener Hartz-IV-Empfänger vor."
Ich frage mich, was hierbei das "aber" bedeuten soll? Ist das BvG etwa zu faul oder zu träge, diesen bereits vorliegenden Klagen nicht nachzugehen?
Es ist der Beschluß des Sozialgerichts in Gotha zudem der erste, der von einem Sozialgericht an das BvG weitergeleitet worden ist. Und nun ist zu hoffen, daß das BvG endlich in den Klageangelegenheiten tätig wird! Es stellt sich ja fast so dar, als würden die schon dazu eingelegten Klagen von direkt Betroffenen ansonsten vom BvG ausgesessen.
Verstehe ich jetzt nicht. :-/
@GEBE: Die Haussteinstudie ist sehr lang und "relativ" kompliziert. Habe sie gelesen und sie ist auch von der FHP Seite auf Facebook veröffentlicht. Reinhard meint vermutlich; das ihm das zuviel "Gerede" um das Thema ist. Nur leider, kann man nicht genug darüber reden, damit alle aufgeklärt werden. Zur Frage des veröffentlichen Urteils, kann ich nur mitteilen, das es nachgereicht wird, sobald es "öffentlich" zugänglich ist! Wohl mehr aus "taktischen Gründen" wird davon zur Zeit noch abgesehen. Ich vermute aber das, auf Grund des medialen Druckes dies bald geschehen wird.
MfG
Danke, für die Antwort.
Ob @Reinhardt das so gemeint hat weiß ich nicht, es erschließt sich mir nicht.
Was Haussteins Studie angeht, so ist sie mit etwas mehr als 50 Seiten nicht besonders lang. Und inhaltlich halte ich sie für systematisch aufgebaut, klar und sauber formuliert, und in keiner Weise kompliziert, um nachvollzogen werden zu können.
Angenehmes Wochenende!
SPD, CDU, FDP und AfD in Herne gegen Aufhebung der Hartz-IV Sanktionspraxis des Jobcenters
SPD, CDU, FDP und AfD lehnten es am 17.09.2015 im Sozialausschuss ab, das Jobcenter aufzufordern, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alle aktuellen Sanktionen auszusetzen und auch keine neuen Strafen mehr zu verhängen.
Botschaft an den Herner Sozialausschuss:
„Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit … in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.“
https://aufgewachter.wordpress.com/2015/09/30/spd-cdu-fdp-und-afd-in-herne-gegen-aufhebung-der-hartz-iv-sanktionspraxis-des-jobcenters/