Hartz IV: SZ - Artikel zum Hartz IV ist

- sachlich falsch! Leider hat die SZ - Redaktion wesentliche Faktoren im Leitartikel ausgelassen und etliche Fehler eingebaut, die den Eindruck erwecken, das es Hartz IV Empfänger gut geht!

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Ihre Freitag-Redaktion

Ein Artikel aus der SZ, der enttäuscht und gravierende Fehler aufweist!
http://www.sueddeutsche.de/…/arbeitslosigkeit-so-viel-geld-…

Sehr geehrter Herr Öchsner,

leider stimmen ihre Zahlen im Artikel bei der SZ so nicht!

Kindergeld wird nicht Teilweise sondern zu 100% angerechnet! Der Artikel ist auch insoweit irreführend, dass er behauptet, dass die genannten Zahlen vom Jobcenter entsprechend ausgezahlt werden.

Auch das ist falsch! Der Mehrbedarf von 250 Euro ist falsch berechnet, denn der richtet sich in Prozent nach verschiedene Altersstufen und nach der Anzahl der Kinder!

Fakt ist:

Der durchschnittliche Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende mit 3 Kinder liegt bei 145 Euro. Weiterhin, haben in der Regel, alleinerziehende Eltern einen Anspruch auf UVG (Unterhaltsvorschuss) auch dieser wird zu 100% angerechnet.

Ich könnte jetzt noch mehr Fehler aufzählen, belasse es aber dabei ihnen mitzuteilen, dass grundsätzlich alle berufstätige Alleinerziehende immer sehr viel mehr als arbeitssuchende Alleinerziehende haben, und zwar aus folgenden Grund:

Berufstätige Alleinerziehende haben grundsätzlich - zusätzlich - folgende Leistungsansprüche: Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld + Kinderwohngeld und Kindergeldzuschlag, welche sie behalten können!

Bei einer 3o Stundenwoche kommt so ein alleinerziehendes Elternteil mit 3 Kinder bei einem Stundenlohn von 12,.00 + auf etwa 2400 Euro Netto. Mit dem Bezug von Wohngeld / und oder Kindergeldzuschlag besteht außerdem ein zusätzlicher Rechtsanspruch auf alle Leistungen von Bildung und Teilhabe. Auch besteht bei Berufstätigkeit dann ein Rechtsanspruch auf Lohnsteuerjahresausgleich.

In diesem Kontext ist also festzustellen, dass ein alleinerziehendes Elternteil mit 3 Kinder bei einer 30 Stundenwoche bis zu 1000 Euro mehr im Monat hat, als ein "arbeitsloser" Elternteil (Alleinerziehende sind sicher nicht arbeitslos), sofern er diese nicht vergisst zu beantragen!

Leider wissen sehr viele nicht, dass sie als Berufstätige weitaus mehr Rechtsansprüche haben, als ein Hartz IV - Bezieher!

Meine ehrenamtliche Praxis hat gezeigt, dass von 5 alleinerziehenden - und berufstätigen Eltern 4 nicht wussten, was ihnen zusteht!

Es wäre wünschenswert, wenn sie ihren Artikel dahingehend auch richtig stellen, das von den Regelsätzen noch viele Verpflichtungen, wie Strom, Miete, Ratenzahlungen (Schulden), Telefon, Kabelgebühren ect abgehen.

Und auch hier ist zusätzlich zu bedenken: Sehr viele Hartz IV - Bezieher müssen aus ihren Regelsätzen (grobe Schätzung 25%) noch einen eigenen Anteil zu den Mieten zahlen, weil die Kommunen die Mietanpassungen an die Realität verweigern.

Ein weiterer gravierender Fehler ist der genannte Sanktionsdurchschnitt von 5 Euro: Dieser beträgt nämlich in der Regel 10, 20, 30, 60 und 100%!

Häufig sind das also über 100 Euro jeden Monat! Wenn also ein Hartz IV - Bezieher mit 416 Euro Regelbedarf eine 30 % Sanktion (das ist die Regel) erhält, hat er nur noch 291, 20 Euro.

Der Anteil für ÖPNV ist Bundesweit unterdeckt, so das auch da zusätzlich aus dem Regelsatz zugezahlt werden muss. Gleiches gilt für die Stromkosten! Zu den Stromanteil fehlen monatlich im Durchschnitt bis zu 15 Euro und bei Fahrkosten bis zu 20 Euro.

Und nun rechnen wir einmal: Bei einer Sanktion von 30% und den zusätzlichen Kosten aus Strom und Fahrkosten verbleiben vom Regelsatz 416 Euro, nur noch 256, 20 Euro.

Von diesen 256, 20 Euro sind also alle Zahlungsverpflichtungen: Versicherungen, Sommer -Regen - und Winterbekleidung, Schuhe, evtl. Schulden, Telefon, Haushaltstechnik, Reperaturen ect. zu bezahlen. Wieviel verbleibt dann tatsächlich noch zum Leben?

Ganz schlimm wird es, wenn noch wegen zu geringer Mietzahlung durch das Jobcenter, von den 256, 20 Euro auch noch dieser fehlende Anteil gedeckt werden muss!

Dieser Durchschnitt beträgt in der Regel bis zu 50 Euro monatlich. Verbleiben also nur noch 206, 20 Euro zum "Leben".

Bei Kinder im Haushalt multiplizieren sich die Kosten durch monatlich regelmäßige Kosten u.a. an Bekleidung und Extrausgaben - ZB: Monatskarten für Schule ect. Kürzungen wegen Umgangskontakte zum anderen Elternteil sind noch nicht mit eingerechnet, belaufen sich aber auf den vollen Tagesregelsatz inclusive Mietanteile in der Hauptbedarfsgemeinschaft. Ein Irrsinn der klar Rechtswidrig ist, weil Alleinerziehende ihre Fixkosten dennoch haben.

Mit Verlaub Herr Öchsner, ich hätte ihnen weitaus mehr Realitätssinn und eine seriösere Berichterstattung zugetraut!https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/f4e/1/16/1f644.png🙄

Bitte erklären sie: Wie sie als Single mit 206, 20 Euro im Monat noch alle Fix - Kosten + Essen decken können!

MfG Perry Feth Vorstandsmitglied der http://elo-leipzig.de/

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FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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