Hartz IV: Wenig Klagen? BA betrügt wieder mal

- Jobcentertricks - Mit erbärmlichen Tricks versucht die BA der Öffentlichkeit, ein positives Bild ihrer tatsächlich - miserablen Arbeit zu verkaufen! Dumm nur - dass das Volk rechnen kann!

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BA versucht ihr Widerspruchs- und Klagedesaster schön zu reden

Im Jahr 2017 wurden im Rechtsbereich des SGB II rund 639.100 Widersprüche und 111.600 Klagen eingereicht. Das seien 8.800 Widersprüche bzw. 3.400 Klagen weniger als im Jahr 2016, so die BA in ihrer aktuellen Pressemitteilung vom 11.05.2018.

Jetzt wird es lustig: die „Widerspruchs- und Klagequoten seien gering, es seien rein „rechnerisch gegen etwa 2,5 Prozent Widersprüche und „ 0,4 Prozent Klagen“.

Wenn man diese BA-PM liest, heißt es weiter: „diese beziehe sich auf die 303 gemeinsamen Einrichtungen“, d.h., die Daten der 105 Jobcenter die als zugelassene kommunalen Träger agieren fehlen. Wenn diese dazugerechnet werden, sehen die Daten ganz anders aus, denn dann müssen es rund 800.000 – 900.000 Widersprüche im Jahr 2017 gewesen sein, mit einer ungefähr 45 % Widerspruchserfolgsquote.

Dieses Desaster versucht die BA mit ihrer Pressemitteilung schön zu reden.

Im Jahr 2016 waren 44,5 Prozent aller Widersprüche bei Hartz IV ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsbeziehenden erfolgreich! Bei Klagen wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der BA.

Es gibt nur wenig Sozialleistungsträger, die derart viele fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide erlassen und deshalb eine so hohe Widerspruchserfolgsquote haben.

Hier die PM der BA: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2018-16-weniger-widersprueche-und-klagen-in-der-grundsicherung

(Quelle: Tacheles e.V.)

Der Sozialticker bemerkt dazu:

…einen weiteren Taschentrick, machen sich diese Damen und Herren noch zunutze:

"Sie produzieren Bescheide am laufendem Band – und so werden Widersprüche und Klagen torpediert".

Sozialticker:

wenn die BA der Meinung ist, dass ihnen immer weniger Widersprüche und Klagen ereilen, dann sollten alle, die eine Rechtsmittelbelehrung erhalten haben, den Klageweg einschlagen, denn schon alleine die Sanktionsandrohungen beinhalten neben der Strafbarkeit auch eine gewisse Menschenunwürdigkeit und gelten als Verstoß gegen das Grundgesetz.

Und dass der verantwortliche Jobcenter - Chef noch nichts vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gelesen hat, kann man sich hier anschauen: Klick – da fordert man sogar noch „einheitliche Sanktionen für Erwachsene und Jugendliche“.

Fazit:

Es war auch vom neuen Chef der Bundesagentur nichts anderes zu erwarten gewesen! Scheele ganz in Manier seiner Vorgänger, versucht die Öffentlichkeit für Dumm zu verkaufen und hat offenbar noch immer nicht begriffen, dass die Wahrheit immer an die Öffentlichkeit gelangt!

Die Bürger haben ein Recht auf echte Fakten und Zahlen!

Es stände der Politik sehr viel besser zu Gesicht, mit ehrlichen Zahlen und Fakten zu agieren, zumal jede Lüge aufgedeckt werden kann und wird!

Aufgepasst:

Betroffene müssen mutiger werden, denn ein Nachgeben der Jobcenter bedeutet immer - das Jobcenter versucht ein richtiges Gerichtsurteil zugunsten der Betroffenen zu verhindern, damit es nicht zu weiteren Klagen kommt!

Deshalb sollte jeder - immer eine Eilrechtsschutzklage parallel zum Widerspruch einreichen und keinen Vergleich bei Gericht zulassen. Nur - ein richtiger Gerichtsbeschluss verhindert weitere Gängeleien und Rechtsunsicherheit gegnüber einen selbst und anderen!

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/

Es muss endlich allen bewusst werden:

Sanktionen führen grundsätzlich dazu, dass Familien - Kinder - ja alle Betroffene dann keine Miete - Strom - Telefon - Nahrung - Bekleidung oder Verkehr bezahlen können!

Sanktionen führen immer zu Hunger - Krankheiten - Obdachlosigkeit - tägliche Mittellosigkeit und soziale Ausgrenzung!

Sanktionen sorgen für ein Überangebot an Billiglohnkräften!

Die Sanktionspraxis macht alle Arbeitnehmer und Arbeitsuchende erpressbar!

Perry Feth
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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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