HartzIV: Regelmäßig Betrug durch Jobcenter!

Millionen geschädigt? Verspätete Zahlungen sind von Amtswegen zu verzinsen (§ 44 SGB I)

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Eines von hundertausenden Beispielen:

Im September 2013 reichte eine Leistungsberechtigte 60 Bewerbungsnachweise ein und forderte die zugesicherten Pauschalen ein. Bewerbungskosten sind im Regelsatz nicht vorgesehen.
Das Jobcenter Märkischer Kreis verweigerte über Monate die Nachzahlung der vorgeleisteten Bewerbungskosten. Auch ein Anschreiben an die Geschäftsführung im Januar 2014 blieb ohne Reaktion.
Aber erst am 21.01.2015 erfolgte eine Überweisung von 300,00 €.
Ok, vorausgegangen war eine Untätigkeitsklage an das Sozialgericht Dortmund am 19.12.2014.
Klage019

Existenzsichernde Leistungen werden sofort gebraucht

BVerVG, 1 BVR 569/05, 12.05.2005 zum Bedarfsdeckungsgrundsatz

„Die Verfassungsbeschwerde betrifft sozialgerichtliche Eilverfahren wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer.

Zum einen rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG gerade durch die Versagung des Eilrechtsschutzes. Zum anderen wäre die Verweisung auf die Hauptsache unzumutbar.
[…]
Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses "Gegenwärtigkeitsprinzip" ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt.

Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.“

Verspätete Zahlungen sind zu verzinsen (§ 44 SGB I)

https://media04.lokalkompass.de/article/2021/05/01/1/11759261_XXL.jpg?1619870367

Das sind doch Peanuts?

Die beispielsweise ermittelten 16 Zinsansprüche liegen je nach Fall und Klagedauer zwischen 12,00 € und 546,00 €. Das erscheint bei oberflächlicher Betrachtung nicht viel zu sein.

Aber hinter jeder dieser Klagen steckt der Versuch einer rechtsgrundlosen Verweigerung von Existenzminimum durch die „Qualitätssicherung“/ Widerspruchstelle.

Jedes Jahr werden Tausende von Widersprüchen und Klagen provoziert und in nahezu jedem Widerspruchsbescheid ist zu lesen:
„Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.“
„Nach dieser Sach- und Rechtslage musste der Widerspruch erfolglos bleiben.“

Dennoch geben die Sozialgerichte ca. 50% der KlägerInnen recht.


Helft uns beim Betrügen . . . !

Ulrich Wockelmann von Aufrecht e.v schreibt dazu:

Als ich im April 2020 meine Recherchen zum Thema begann, wählte ich zunächst 16 Klagen von 10 Klägern aus meinen Beispielklagen aus. Keine der Klagen war verzinst worden. Die auf dem jahrelangen Klageweg erstrittenen Sozialleistungen beliefen sich zusammen auf 17.384,48 € und hätten mit 2.319,32 € verzinst werden müssen. Widerstrebend nachgeleistet wurden bisher aber nur 563,76 €.

Die Auszahlung der Zinsansprüche sollte nach dem Willen des Gesetzgebers zeitgleich mit dem erstrittenen Erstattungsbetrag geschehen.

Anmerkung:

Das Wissen zu den Verzinsungsansprüchen muss bei Geschäftsführung, den Mitarbeitern sowie der Widerspruchstelle und auch den Leistungssachbearbeitern grundsätzlich vorausgesetzt werden, deshalb kann hier nur von bewussten Betrug ausgegangen werden!

Die Vertuschungsversuche des Jobcenters haben neue Zins-Klagen ausgelöst. Und mehrere Richter drängten bisher erfolglos auf Klagerücknahme. Warum lassen es Jobcenter soweit kommen?

Wie sollen sie - die Richter - gegen das BSG urteilen?

Nach der Rechtsprechung des BSG vom 03.07.2020, Terminsbericht B 8 SO 15/19 R ist für die Zinsberechnung auf den Zeitpunkt des Entstehens der Leistungsansprüche abzustellen, also auf den Zeitpunkt an dem das Geld hatte zur Verfügung stehen müssen.

Aus dem Urteil:
"Die Klägerin hat einen Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung. Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit zu verzinsen. Fällig werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen. Sie entstehen, sobald die im Gesetz bestimmten materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
I). Wann die Verwaltung tätig wird, ist nicht entscheidend“

„Der Beklagte ist für die Entscheidung über den Zinsanspruch zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Hauptleistung, für die der Beklagte örtlich und sachlich zuständig ist. Denn Zinsen sind als unselbständige Nebenleistung akzessorisch zu dieser“
klage120

Ulrich Wockelmann schreibt weiter:

Meine Recherchen zur Verzinsungs-Verweigerung laufen weiter. Um zumindest eine grobe Einschätzung zu erhalten, will ich in Erfahrung bringen wie hoch die jährlichen erstrittenen Sozialleistungsbeträge bei den einzelnen 8 Jobcentern sind, für die das Sozialgericht Dortmund zuständig ist.

Eine solche Übersicht könnte möglicherweise behördlichen "Betrug durch unterlassen" nachweisen. Jeder betroffene erfolgreiche Kläger kann seine Zinsen einfordern. (klage120) - Wer kann mir weiterhelfen?

Kontakt:http://www.aufrechtev.de/?fbclid=IwAR3kpfy2s7m1ys6kC97BpWj_1EM8ftqq25kold3FGmgVohGsU4BxGAIptmI

Wir, von der FHP, schließen uns diesem Aufruf an: https://www.facebook.com/Hartz4Nachrichten

und Leipziger Erwerbsloseninitiative (ELO) https://www.facebook.com/PerryFeth

Fakt ist:

Regelmäßig werden Hartz IV - Bezieher über die Medien denunziert, von Politik und Gesellschaft als Betrüger, Sozialschmarotzer und sozial Schwach hingestellt.

Das kann und darf man nicht so stehen lassen.

Vielfach ist den BürgerInnen garnicht bekannt oder bewusst, dass es gerade die Behörden sind, die den Menschen mit ihrem Bürokratiewahn zur Verzweiflung bringen und alles daran setzen - auf Kosten des Einzelnen zu sparen.

Und ja, die Behörden nutzen sehr gezielt die Unwissenheit der meisten Betroffenen aus und sie "betrügen"- egal ob bewusst oder unbewusst.

Wer auf Kosten der Ärmsten "auf Teufel komm heraus" unter anderem: durch rechtswidrige Leistungsverweigerungen und rechtswidrige Erstattungsansprüche, die sozial Benachteiligten in Existensprobleme bringt, begeht schlicht Betrug an der Gesellschaft. Zerstört die Solidarität der Gesellschaft und zerstört Familien.

Es ist zwingend auch ein Umdenken der Bundesagentur und ihrer Geschäftleitungen erforderlich, damit auch ein Umdenken in der Politik stattfindet. Solidarität mit dem Einzelnen ist gefragt, und nicht - "wie können wir sparen".

Es ist im Prinzip ganz einfach und logisch: Lasst die Reichen nicht mit Steuerflucht - und Betrug davon kommen, dann ist auch genug für die Armen da!

Die kleinen jagen und bestrafen - aber die Großen immer wieder davon kommen lassen, hat noch keiner Gesellschaft auf Dauer gut getan.

Wenn man bedenkt, dass jedes Jahr hunderttausende Bescheide falsch sind und seit Jahren ein Anspruch auf die Verzinsung besteht, kann man sich ausrechnen, dass inzwischen viele Millionen Euro auf Kosten der Betroffenen eingespart wurden.

In der Summe muss man dann tatsächlich - vom systematischen und millionenfachen Betrug durch die Jobcenter sprechen!

Perry Feth

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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