Jobcenter Herne quält Jugendliche mit Hunger

und absolute Armut! Wer den zu geringen SGB II - Regelsatz kürzt, ist verantwortlich für: Unterernährung, Hunger, Stromlosigkeit, Krankheit, Wohnungslosigkeit. Sanktionen sind unmenschlich!

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Wir fordern das Bundesverfassungsgericht auf - die Sanktionsgesetze für Verfassungwidrig zu erklären und endlich über die Verfassungsklage zu entscheiden!

Wir fordern das Verfassungsgericht auf, die Gesundheit, das Leben und die existenziellen Grundlagen der Menschen in Deutschland endlich zu schützen!

Perry Feth

Jobcenter Herne: Spitze im Ruhrgebiet in der durchschnittlichen Höhe der Kürzungen durch Sanktionen bei jungen Menschen!

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Zur Handhabung von Sanktionen im Bereich des Jobcenters Herne – Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sprechen eine deutliche Sprache.

Jobcenter Herne: Spitze im Ruhrgebiet in der durchschnittlichen Höhe der Kürzungen durch Sanktionen bei jungen Menschen

„Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30 %, bei Meldeversäumnissen 10 % des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf Alg II, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von Alg. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind.“

(Bundesagentur für Arbeit: Methodische Hinweise in der entsprechenden statistischen Darstellung)

Jetzt liegen die neuen Zahlen für die Leistungskürzungen im Monat April 2019 durch Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bereich des SGB-II/Hartz-IV vor.

Hartz-IV-Empfänger werden bei sogenannten Regelverstößen in Herne und Duisburg häufiger und härter bestraft als etwa in Essen – ist eine generelle Feststellung bei der Beurteilung der bisherigen Sanktionspraxis der Jobcenter im Ruhrgebiet.

Wer in Deutschland länger arbeitslos ist, lebt von Hartz IV. Ein Alleinstehender erhält 424 Euro Regelleistung plus eine warme Wohnung. Überall im Land. Doch was am Ende wirklich überwiesen wird, ob die Leistungen wegen möglicher Verfehlungen gekürzt werden und um wie viel, ist auch eine Frage des Wohnorts. So kürzen manche Jobcenter häufiger und härter als andere, wie die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus 2018 und jetzt aus 2019 zeigen.

Das gilt selbst in benachbarten Städten: In Bochum etwa wurden zuletzt genau drei Prozent der arbeitslos gemeldeten Leistungsbezieher sanktioniert. Im angrenzenden Herne dagegen mit 5,5 Prozent fast doppelt so viele. Mülheim (2,5 Prozent), Hagen (2,6 Prozent) und Oberhausen (3,1 Prozent) greifen besonders selten zu diesem Mittel.

In der hier folgenden Betrachtung steht das Jobcenter Herne im Zentrum der statistischen Darstellungen.

Was schnell auffällt bei der Untersuchung der Statistik der Bundesagentur zum Thema „Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Gründen – gleitende Jahressumme“ ist, dass das Jobcenter Herne für den Zeitraum vom Mai 2018 bis April 2019 relativ viele neue Sanktionen verhängt hat. Die Rubrik „Anzahl ELB gegen die im Berichtsjahr mindestens eine Sanktion neu ausgesprochen wurde“ weist für das Jobcenter Herne die Zahl 1.832 Kürzungen auf.

Für sich genommen, ist diese Zahl wenig aussagekräftig. Aber in Relation zur Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) wird deutlich, dass im Berichtszeitraum das Jobcenter Herne am häufigsten im Ruhrgebiet sanktioniert. Im Monat Mai, dem ersten Monat im vorliegenden Berichtszeitraum, waren beim Jobcenter Herne 16.993 erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemeldet.

Beim Vergleich mit dem Jobcenter Bochum wird der Unterschied deutlich: im gleichen Monat waren in Bochum 32.242 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gemeldet und die Statistik für den Berichtszeitraum Mai 2018 bis April 2019 weist 1.986 neue sanktionierte Leistungsberechtigte auf.

Wenn man für die zehn kreisfreien Städte des engeren Ruhrgebietes diese Relation bildet, stellt man im Bereich des Jobcenters Herne die größte Häufigkeit im Berichtszeitraum für neu sanktionierte Leistungsberechtigte fest.

Alle Menschen gelten in Deutschland mit 18 Jahren als erwachsen. Es sei denn, sie sind auf Hartz IV angewiesen – dann gelten andere Maßstäbe. Als Jugendliche und junge Erwachsene gehört man beim Bezug des Arbeitslosengeldes II zu einer besonders diskriminierten Hartz-IV-Gruppe.

Ein besonderes Kapitel in diesem Zusammenhang bilden die Leistungskürzungen durch Sanktionen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren.

Im Monat April 2019 erreichte das Jobcenter Herne den „Spitzenplatz“ der Jobcenter im Ruhrgebiet bei den durchschnittlichen Höhe der Kürzungsbeträge für die jungen Menschen. Die durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktionen in Euro betrug bei unter 25-Jährigen in Herne 182,84 Euro im Monat April 2019.

Bundesweit lautet der Wert im Monat April 2019 133,82 Euro und für NRW 129,52 Euro.

Dazu die Vergleichszahlen aus drei weiteren Ruhrgebietsstädte:

  • Bochum 145,48 Euro
  • Gelsenkirchen 95,44 Euro
  • Essen 64,20 Euro

D.h. im Klartext:

Die Kürzungsbeträge im Bereich des Jobcenters Herne liegen folgendermaßen prozentual über den Kürzungsbeträgen der hier angesprochenen Gebietskörperschaften:

  • BRD 36,6 %
  • NRW 41,2 %
  • Bochum 25,7 %
  • Gelsenkirchen 91,6 %
  • Essen 184,8 %

Bei allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) weist das Jobcenter Herne ebenfalls ein hohes Maß an größerer Bereitschaft zur Bestrafung der Betroffenen auf.

Die durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion in Euro beträgt für alle ELB im Bereich des Jobcenters Herne 124,79 Euro im Monat April 2019.

Die Vergleichszahlen für die hier herangezogenen Gebietskörperschaften:

  • BRD 111,78 Euro
  • NRW 106,53 Euro
  • Bochum 107,90 Euro
  • Gelsenkirchen 82,20 Euro
  • Essen 73,53 Euro

Der „Herner“ Kürzungsbetrag liegt um folgende Prozentpunkte höher:

  • BRD 11,6 %
  • NRW 17,6 %
  • Bochum 15,7 %
  • Gelsenkirchen 51,8 %
  • Essen 69,7 %.

Es wird Zeit, die Sanktionspraxis des Herner Jobcenters mal zu beleuchten.

Zu diesem hier dargestellten Vorgang ein Kommentar von Harald Thome, Vorsitzender von Tacheles e.V. und langjähriger Aktivist gegen die Hartz-Gesetze:

„Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Sanktionen in Hartz IV sind nicht mit der Verfassung vereinbar – ist die Position vieler Verfassungsrechtler. Man darf auf das in nächster Zeit verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gespannt sein.

Norbert Kozicki Dipl.Soz.Wiss.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Sanktionen sind hier abzugreifen:

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebnis_Form.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de&topicId=1023376&region=&year_month=201904&year_month.GROUP=1&search=Suchen

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FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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