Hartz IV Kind muss eigenes Geld mitbringen

Unterhaltspflicht Hartz IV: Regierung will Unterhaltspflicht aushebeln und plant schwersten Eingriff in den Geldbeutel bei den sozialschwächsten und ärmsten Kindern

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Hartz IV: Die Unterhaltspflicht von "Besuchseltern", welche ALG II beziehen, soll ausgehebelt werden und Kinder ihr eigenes Geld mitbringen!

Die deutsche Regierung auf "kindeswohlgefährdenen, unmoralischen und unsozialen" Abwegen!

Die Gesetzesvorlage stellt ein hohes Risiko am Gemeinwohl der Gesellschaft dar!

Die Entscheidungen sollen kurz nach der Sommerpause fallen, damit es keinen Widestand durch Verbände usw. gibt!

"Rechtsvereinfachung auf Kosten von Kinder und deren Eltern"

Denn:
Sie plant einen der schwersten Eingriffe in das Unterhalts-und Familienrecht, sowie in den Geldbeutel bei den sozialschwächsten und ärmsten Kindern und wälzt strategisch die Verantwortung auch noch auf die Eltern ab!

Sollten sich die Forderungen der ASMK durchsetzen können, würden hunderttausende Kinder und Eltern in existenz-gesundtheits- und lebensbedrohliche Situationen binnen kürzester Zeit, geraten!

Neben den massiven Ängsten psychischer Natur der Eltern um ihre Kinder, werden weitere prekäre Folgeschäden entstehen: Isolation /Ausgrenzungen, Rückzug aus dem sozialen Umfeld und Hilflosigkeit werden manifestiert und beschleunigt!
Folgeschäden, die auf lange Zeit irrparable sein werden und zu fatalen Situationen innerhalb der Familien führen!

Man muss offen Fragen;
"wie Blind muss diese Arbeitsgruppe sein", um überhaupt auf solche Ideen zu kommen!
Das sind keine "Experten" sondern schlichtweg "Deletanten" manipuliert durch Lobbyisten, die mit dem Familenrecht, der seelischen Gesundheit und der emotionalen Entwicklung unserer Kinder spielen!

Weit über 2,6 millionen Familien in Deutschland gelten als Bedafsgemeinschaften, die den Alleinerziehendenstatus haben!
Davon sind etwa 40% in "Beschäftigung".

Nun ist aber geplant;
den etwa 60% Alleinerziehenden ohne Tätigkeit, den Mehrbedarfsanspruch vollständig zu kürzen."Eine zusätzliche Strafe für Menschen, die als Alleinerziehende mit kleinen Kindern, keine Arbeit finden!"
Diese Summe beläuft sich im Durchschnitt, auf 140€ im Monat!

Aber damit nicht genug, sollen diesen
betroffenen Bedarfsgemeinschaften, nun auch noch zusätzliche Bürden /Kosten auferlegt werden:

Nämlich die Kürzung des Anspruches der Kinder auf Umgangsgeld bei dem alleinerziehenden Elternteil!

Ist der umgangsberechtigte Elternteil selbst im ALG II Bezug, soll der Elternteil bei dem die Kinder leben, diesen Umgang nun selber finanzieren.
Es soll eine pauschale und automatische Überleitung der Tagesregelsätze für die Kinder,
an den umgangsberechtigten Elternteil erfolgen! (zZt. ca. 7€ am Tag)

Völlig außer Betracht bleibt dabei u.a. das in diesen "Tagessätzen" der Kinder, auch die vollständigen Fixkosten und Haushaltsanteile wie zB: Mietkosten, Bekleidung, Schule und Freizeit, Strom uvm. des alleinerziehenden Elternteiles enthalten sind.

Denklogisch müssten diese Posten also erst einmal, da sie bei dem Alleinerziehenden ja grundsätzlich bestehen bleiben, herausgerechnet werden.
So das nur noch, der Nahrungsmittelanteil von gut 3€ übergeleitet werden dürfte!

Aber auch das ist kritisch, denn:
Der Alleinerziehende muss unter Abwägung aller Umständen diese Kosten trotzdem weiter vorhalten, da Umgänge auch immer wieder ausfallen!

Das bedeutet das für einen Elternteil, das es 2 Bedarfsgemeinschaften finazieren soll, bzw.:

Die Kinder ihr eigens Geld mitbringen müssen!

Wohl wissend;

durch vielfache Studien belegt aber auch von der Regierung immer wieder "propagiert", das Alleinerziehende die ärmste Bevölkerungsschicht darstellt,
verursachen diese geplanten Änderungen, binnen kürzester Zeit;
-katastrophale Zustände bei den betroffenen Familien.

Es gestaltet sich nach derzeitiger Vorlage des ASMK ein völlig neues Bild von Kinder -und Familienarmut, welches dann mit Abstand das schlechteste - der letzten 40 Jahre sein wird!
Ein Unrechtgesetz, das an an Komplexität und Widersprüchlichkeit, (auch gegenüber der allgemein gültigen Rechtsnorm des Grundgesetzes und des Familienrechtes)) kaum noch zu überbieten sein wird und ein enormes Konfliktpotenzial mit sich bringt!

Wenn;
die 140,- € "Mehrbedarf" wegfallen und zudem der "Tagesregelsatz" für Umgänge bei dem anderen Elternteil in Abzug kommen, entwickelt sich eine massive finanzielle Unterversorgung in der Bedarfsgemeinschaft des Alleinerziehenden!

Besipiel:
2 Kinder mit 14 tage Ferienaufenthalt beim Umgangsberechtigten: 14t x7€ x2 = 196€ + 140€ = 336 € Netto.
Entsprechend der Anzahl der Kinder und deren Alter sowie die Dauer des Umganges, variert natürlich diese Summe, sowohl nach unten als auch und das eklatant nach oben.
-Eine Gesamtsumme die dann bei dem alleinerziehenden Elternteil fehlt!

Damit aber immer noch nicht genug?

Wenn der Zugang zum Rechtsweg der Betroffenen tatsächlich erschwert wird, kämen weitere finanzielle Belastungen für die Betroffenen hinzu und da auch geplant ist:
Leistungen die "Rechtswdrig" einbehalten oder nicht gewährt wurden, im nachhinein nicht mehr eingefordert werden können!
Damit wäre der Kreis geschlossen und die BA könnte sich jeder Verantwortung entziehen!

Was tun?

Der nächstmögliche Schritt der Betroffenen zB: bei Umgagsausfällen wäre;
das die Betroffenen, sich die unberechtigt einbehalten Leistungen von dem umgangsberechtigten Elternteil auf dem Zivilrechtsweg zurückholen müssten, welches aber:
In der dann bestehenden aktuellen finanziellen Notlage wohl kaum umsetzbar sein wird, da Zivilprozesse immer mit Kosten verbunden sind und sonstige Leistungen im laufenden Monat ersteinmal sowieso fehlen.

Eine fatale Spirale der Verelendung setzt sich in Bewegung!

Lösungsvorschlag:

1) Ein "zusätzlicher und eigener Mehrbedarfsanspruch" während der Umgangszeiten beim anderen Elternteil für die Kinder oder dem "Besuchselternteil"!

So wie dieser bereits für "Umgangkosten bei längeren Bahnfahrten und größere Wohnung für Besuchseltern gegeben ist!

Fakt ist:
Das die neuen geplanten Gesetzesänderungen die BA vom Amtshaftungsanspruch befreien sollen und die Betroffenen selber klar kommen müssen!
Der Staat entzieht sich seiner Fürsorgepflicht zu Lasten der Kinder und Eltern!

Er wird erst dann wieder tätig, wenn in Krisensituationen, zB. durch Hunger oder Gewalt, Unterversorgung und Konfliktsituationen zwischen den Eltern, die Kinder aus den Elternhäusern genommen werden müssten (solche Streit-situation folgen meist zwangsläufig beim Thema Umgangsfinanzierung)
und dann möglicherweise in staatliche Obhut kommen!
Die Eltern jetzt mit "freigewordener Zeit und Arbeitskraft" zu Zwangsarbeitern der BA und Institutionen werden, welche ihnen vorher die Lebensgrundlage entzogen hat!

Mein Bild oder Glaube und die Erfahrungen von /an Solidarität und Demokratie war bisher von dem Gedanken geprägt, dass ich zumindest teilweise "Gerechtigkeit" erfahre, aber:
Mit dieser Form der geplanten Un- und A-Sozialpolitik, wird dieser Glaube nicht nur in seinen Grundfesten erschüttert, sondern ich muss ernsthaft an der "Regierungsfähigkeit" und dem "vorhanden sein von moralischen Grundwerten", unseres derzeitigen Parlarmentes zweifeln!

Unsere Kinder und die Alleinerziehenden werden zu Opfern einer Sozialpolitik, die so nicht länger Bestand haben darf, weil sie alle moralischen Werte aber auch existenzsichernde Grundrechte schlichtweg,
-unbeachtet lässt!-


Eure FHP

by Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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