Wuppertaler Jobcenter begeht massiven Betrug

bei Hartz IV - Empfänger! Jeden Monat werden einer Familie 𝟵𝟯𝟭,𝟳𝟱 𝗘𝗨𝗥 rechtswidrig 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝘁. Wegen erneuten Straftaten ist die Leitung sofort zu entlassen!

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Die nichterbrachten und rechtswidrig vorenthaltenen ALG II-Leistungen belaufen sich seit Januar 2018 auf 𝟳.𝟵𝟰𝟱,𝟮𝟰 𝗘𝗨𝗥.

Damit wird die Existenz der Familie eines alleinerziehenden Vaters mit drei kleineren Kindern gravierend gefährdet.

Das hat sofort beendet zu werden, Herr #Lenz !

Diesmal geht es um einen alleinerziehenden Vater mit drei Kindern (10, 12 und 13 Jahre). Ihm und seiner Familie wurden seit Januar 2018 bis Gegenwart insgesamt 𝟳𝟵𝟰𝟱,𝟮𝟰 𝗘𝗨𝗥 𝗮𝗻 𝗦𝗚𝗕 𝗜𝗜-𝗟𝗲𝗶𝘀𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗲𝗻𝘁𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻.

Das ist, aus unserer Sicht, der zweithöchste Betrag der Nichtzahlung von ALG II - Leistungen, den wir je in der Beratung erlebt haben. Im Jahr 2017 wurden auch zustehende Gelder nicht erbracht, hier können die Gelder aber nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden, da die Wirkung eines Überprüfungsantrages auf Januar des jeweiligen Vorjahres begrenzt wurde (§ 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i.V.m § 44 Abs. 1 SGB X i.V.m § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II - das bedeutet, der Schaden ist tatsächlich noch höher).

𝗪𝗮𝘀 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗚𝗿𝘂̈𝗻𝗱𝗲?

1. Der jetzt 13-jährige Sohn hält sich tageweise bei den Großeltern auf. Dass das Kind beim Vater wohnt, der auch das alleinige Sorgerecht hat, wurde immer wieder erklärt. Wegen ungeklärtem Aufenthalt wurden seit irgendwann 2017 keine SGB II-Leistungen für das Kind gewährt. Keine Leistungen will bedeuten, keine Regelleistung und keine Kopfanteile für Unterkunft und Heizung.
Das betrifft in der Gegenwart 221,75 EUR für den Kopfanteil Miete und Heizung und 302 EUR Regelsatz und somit eine Nichterbringung von Leistungen in Höhe von 523,75 EUR im Monat für den 13 Jährigen.

2. Das Kindergeld wurde der Familie seit Nov. 2018 gestrichen. Die Gründe dafür sind nicht ganz ersichtlich, auf jeden Fall wurde der Familie durch die Kindergeldkasse bestätigt, dass seit Nov. 2018 kein Kindergeld mehr gezahlt worden sei. Deswegen steht in Bezug auf den ersten Punkt seit Nov. 2018 dem ALG II-Bedarf nicht das Kindergeld entgegen.

3. Dennoch wurde das Kindergeld den zwei in der BG verbliebenen Kindern sehr wohl als Einkommen angerechnet. Der Vater hat auf diesen Umstand immer wieder verwiesen, am Ende wurde ihm sogar die Vergabe eines Termins bei seiner Sachbearbeiterin verweigert.

𝗠𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗺𝗮𝗹 𝗭𝗮𝗵𝗹𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗳𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴:

Regelbedarf 13-jähriges Kind mit RB 2018 / 296 EUR x 12 Monate = 3.552 EUR
Regelbedarf 13-jähriges Kind mit RB 2019 / 302 EUR x 8 Monate = 2.416 EUR
Mietkopfanteil 1-8/2018 in Höhe von 157,03 EUR x 8 Monate = 1256,24 EUR
Mietkopfanteil 9-12/2018 in Höhe von 221,75 EUR x 4 Monate = 887,00 EUR
Mietkopfanteil 1-8/2019 in Höhe von 221,75 EUR x 8 Monate = 1.774,00 EUR
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= Summe: 9885,24 EUR
abzüglich gezahltes Kindergeld für 1 – 10/2018 = 1.940 EUR
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Unterfinanzierung von 𝟳.𝟵𝟰𝟱,𝟮𝟰 𝗘𝗨𝗥
(für den Zeitraum von Januar 2018 bis August 2019)

Das Tacheles hatte das Jobcenter am 26. Juli 2019 auf den Vorgang aufmerksam gemacht, die Sachverhalte glaubhaft gemacht und um sofortige Korrektur gebeten. Es wurde am gleichen Tag erwidert: „Wir kümmern uns. In Kürze erhalten Sie hierzu eine Rückmeldung.“ Was ist passiert? 𝗥𝗲𝗶𝗻 𝗴𝗮𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀.

Hier werden durch die Nichtberücksichtigung des 13-jährigen Kindes in der BG und die fiktive Anrechnung von Kindergeld in Höhe von nunmehr 414 EUR (für die anderen zwei Kinder) 𝟵𝟯𝟭,𝟳𝟱 𝗘𝗨𝗥 𝗶𝗺 𝗠𝗼𝗻𝗮𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝘁 – ein Betrag, der jede mittelständige Familie ins Schleudern bringen würde.

𝗘𝗶𝗻𝗲 𝘀𝗼𝗹𝗰𝗵 𝗱𝗿𝗮𝘀𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗳𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗿𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁 𝘀𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁𝗶𝗴𝗲𝘀 𝗛𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗻, 𝗹𝗶𝗲𝗯𝗲𝘀 𝗝𝗼𝗯𝗰𝗲𝗻𝘁𝗲𝗿!

𝗭𝘂𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗻𝗴𝗲𝗳𝗮𝘀𝘀𝘁:

Ein solches vorsätzliches, rechtswidriges Handeln und die massive Kindeswohlgefährdung durch das Jobcenter sind weder tolerabel noch akzeptabel, zumal die Höhe der monatlichen Nichtzahlung bei weitem über dem Sanktionsbetrag von 30 % des Regelbedarfes liegt, also 127,20 EUR, nach dem bei Haushalten mit Kindern ergänzende Sachleistungen vom Jobcenter ohne Antrag gewährt werden müssen (§ 31a Abs. 3 SGB II).

Dabei prangern wir vor allem an, dass das Jobcenter die wiederholten Versuche des Vaters, das Jobcenter über die tatsächliche Lage zu informieren und mit der Behörde den Sachverhalt zu klären, missachtete und überging.

Termine bei der Sachbearbeiterin wurden nach Bekunden des Klienten immer wieder abgelehnt. Nachfragen und Hinweise auf die Unterfinanzierung wurden schlichtweg nicht bearbeitet.

Auch wenn die Menschenwürde tatsächlich erst 2011 ins SGB II eingefügt wurde, scheint dieser „Zusatz“ anscheinend an einigen MitarbeiterInnen vorbeigegangen zu sein. Oder die Qualität der Arbeit einzelner beteiligter Mitarbeiter sollte deutlicher auf den Prüfstand gestellt werden.

Quelle: Harald Thomé / Tacheles-Onlineredaktion

Anmerkung:

Erneut begeht das Jobcenter Wuppertal und sein Chef Lenz massiven Rechtsbruch und vorsätzliche Kindeswohlgefährdung!

Wir fordern die Bundesagentur für Arbeit auf, den Jobcenterleiter Lenz umgehend aus dem Dienst zu entlassen, da es sich hier um strafbare Widerholungstaten und nicht um Einzelfälle handelt, die nicht länger tolerierbar sind!

Perry Feth

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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