Medikamente für den Michel

Medikamentenregime. Wäre ich jetzt noch Patient in den Niederlanden (habe dort 31 Jahre lang gewohnt) erhielte ich von meinem Hausarzt für meine Dauermedikamente ein Dauerrezept.

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Das würde vom Hausarzt nur einmal ausstellt und bei einer zuvor verpflichtend ausgesuchten Apotheke hinterlegt, bis der Arzt etwas anderes verfügt.

Die Apotheke hätte ihrerseits die Aufgabe, die infrage kommenden Patienten unaufgefordert alle drei Monate mit diesen Medikamenten zu versorgen, ohne dass der Patient sich zuvor ein erneutes Rezept beim behandelnden Arzt „erbetteln“ muss.

Die aktuelle Handhabung der Medikamentenverschreibung, bei der ein Arzt die Rezeptausstellung während einer Konsultation unter Hinweis auf sein Budget verweigern kann, empfinde ich als entwürdigend.

Während unseres Erstkontaktes (Der Vater hatte die Arztpraxis an seinen Sohn weitergegeben) wollte ich die Gelegenheit der persönlichen Begegnung nutzen und mir meine Dauermedikamente - wie gewohnt - aufschreiben lassen. Das hätte mir einen Extra-Weg erspart. Und genau so habe ich ihm das auch vorgetragen.

Von den genannten Medikamenten hatte ich zum Zeitpunkt dieser ersten Begegnung mit ihm ausschließlich jeweils die angebrochene Packung, was durch die Arztpraxis mithilfe des dortigen Computers kontrolliert wird.

Der Gesamtbetrag dieser drei Medikamente lag zu dem Zeitpunkt bei 42,82 EURO und ganzjährig (bezogen auf mich) bei 237,24 EURO. Ein Bagatellbetrag angesichts der über 300 Milliarden EURO, die die Gesundheitsdienstleister jährlich untereinander verteilen.

Der Arzt lehnte die Verschreibung dieser Medikamente mit Hinweis auf sein Vierteljahresbudget ab. Er forderte mich vielmehr auf, zurückzukommen, wenn die angebrochenen Packungen aufgebraucht sind.

Als jetzt 76-jähriger, noch immer bemündeter Patient lege ich allerdings Wert auf eine kleine Reserve „für den Fall des Falles“. Das ist nicht unangemessen. Entsprechend betrachte ich die Weigerung als in dieser Hinsicht willkürlich und unangemessen und bevormundend zugleich. Eine angemessene Bevorratung ist jederzeit notwendig, auch und vor allem bei älteren Menschen, die nicht mehr gut in der Lage sind, flexibel auf veränderte Situationen zu reagieren.

Ebenfalls unerträglich, dass wir Patienten in den Apotheken die Wirkstoffe entsprechend der Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaindustrie zugewiesen bekommen. Ein Wechsel zum Produkt einer anderen Firma auch unter privater Zuzahlung ist deswegen nicht möglich, weil die Krankenkassen ansonsten ihre verhandelten Kontingente nicht einhalten können. Besonders unerfreulich im Zusammenhang mit dem krebsmittelkontaminierte Valsartan. Obwohl mir die DAK-Gesundheit zusicherte, für Valsartan auch mit Novartis einen Rabattvertrag abgeschlossen zu haben, verweigerte mir die Apotheke unter Hinweis auf die Regelungen der DAK-Gesundheit dieses Mittel. Ich bekam dieses Medikament vielmehr von der Firma TAD. Eine zweite Charge nach ein paar Wochen ist augenblicklich von der Firma Mylan dura.

Angesichts der Gesundheitsausgaben von mehr als 1 Milliarde Euro pro Tag = 356,5 Milliarden Euro, die die deutschen Gesundheitsdienstleister in 2017 untereinander verteilten, ein Skandal.

Unter den Patienten, die Dauermedikamente benötigen, ist ein gehöriger Anteil im Seniorenalter. Man muss ihnen nicht mehr Aufwand zumuten, nur weil man sakrosankte Routinen eingeführt hat.

Ich habe die Patientenbeauftragte des Landes NRW um einen praktikablen Vorschlag für ein verändertes Medikamentenregime im oben dargestellten Sinne gebeten und einen entsprechenden Leserbrief an meine Tageszeitung, die Ruhr Nachrichten, gesandt, werde auf jeden Fall auch selbst „am Ball bleiben“.

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Geschrieben von

Flegel

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