Mund-Nasen-Masken mal ganz praktisch

Coronapandemie. Längst bevor uns die verschiedensten „Experten“ diese unselige Mund-Nasen-Masken-Diskussion überstülpten, hatte ich mich für private Corona-Prävention entschieden

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und mir vor dem Verlassen meiner Wohnung die Maske angelegt und Latexeinwegschutzhandschuhe angezogen.

Mein gesunder Menschenverstand hatte mich abseits der klugen Ratschläge erwähnter Experten ein Ritual entwickeln lassen:

Nach dem Duschen und Ankleiden entnehme ich die Maske mit spitzen Fingern deren Verpackung, fasse sie penibel ausschließlich an den Laschen an und streife diese über die Ohren. Sodann ziehe ich mir die Latexeinwegschutzhandschuhe über und verlasse die Wohnung, um z.B. mit dem Auto nach Real zum Einkaufen zu fahren. Nach erfolgtem Einkauf streife ich mir die Latexeinwegschutzhandschuhe von den Händen und entsorge sie noch an Ort und Stelle, ohne die möglicherweise kontaminierte Oberfläche berührt zu haben. Sodann fahre ich nach Hause, trage meine Einkäufe vom Auto ohne Latexeinwegschutzhandschuhe in die Wohnung und – wer hätte das gedacht – wasche mir als erstes 30 Sekunden lang meine Hände mit Seife, um DANACH nämlich wieder bei der Mund-Nasen-Maske anzukommen und sie abzunehmen. Schließlich und endlich wird sie im Badezimmer luftgetrocknet, – um sie in der Woche darauf erneut auf vorbeschriebene Weise zu gebrauchen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist diese Mund-Nasen-Maske ausschließlich mit spitzen Fingern an den Schlaufen berührt worden und hatte mit keinem anderen Gegenstand „Körperkontakt“.

Das tat ich bereits, als uns die Experten selbst noch vor den Schutzmasken warnten. Derweil hatte Politik diverse gesetzliche Regelungen temporär außer Kraft gesetzt. So z.B. Schulpflicht und Schuldenbremse.

Seit Montag ist es für mich kompliziert. Die „Experten“ haben ihre Querulanz langsam im Griff: Fast in der gesamten Republik gilt jetzt Maskenpflicht, und der Westdeutsche Rundfunk verkündete jede Stunde, dass diese auch für Autoinsassen gilt, mit Ausnahme der Fahrerin resp. dem Fahrer am Steuer. Warum das so ist, erklärte er uns nicht. Doch wofür haben wir schließlich das Goooooglen gelernt!?

Und was lernte ich dort? Während die Schulpflicht temporär ausgesetzt wurde, gilt das für das Maskentragen am Steuer eines Autos nicht: Ordnungsrecht hat Vorrang, auch in Zeiten des Coronavirus, Covid-19, Sars-CoV-2: Polizeierkennungsdienstliches Ordnungsrecht vor vermutlich lebenrettender Gesundheitsprophylaxe. Die eindeutige Identifikation der Fahrzeugführerin resp. des Fahrzeugführers nach Geschwindigkeitsübertretung hat auch in Zeiten der Pandemie Vorrang vor Gesundheitsprophylaxe. – Seit Montag weiß ich das.

Und nun steht einer wie ich da und soll plötzlich sein oben beschriebenes Ritual nicht mehr einhalten können? Katastrophe! Soll die Mund-Nasen-Maske zunächst auf dem durchgefurzten Beifahrersitz meines Autos zwischenlagern und womöglich mit dem Keimschleuder-Smartphone gar noch beschweren? Igitt, igitt!!!

Es gilt also, eine neue Strategie zu entwickeln.

Einem Zwangsneurotiker entsprechend werde ich meine Mund-Nasen-Maske-Zeremonie nach wie vor beibehalten und meine private Pandemie-Logik, nach der in diesen Zeiten der vermutlich lebenrettende Gesundheitsschutz vor Ordnungsrecht Vorrang haben muss, notfalls auch im Rahmen von Rechtsmittelanwendung durchzusetzen versuchen.

Als Begründung wird mir dieser Text dienen.

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Geschrieben von

Flegel

Manches, was vom Tisch gefegt wird, findet sich unter dem Teppich wieder.

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