Von der Praxis zur Theorie

Buchrezension Mieterproteste, Guerilla Gardening, Hausbesetzungen - viele fordern ein "Recht auf Stadt". Das hat der Philosoph Henri Lefebvre schon vor 50 Jahren formuliert
Die Rote Flora ist das Wahrzeichen der autonomen Szene in Hamburg
Die Rote Flora ist das Wahrzeichen der autonomen Szene in Hamburg

Foto: Joern Pollex/Getty Images

Das Schlagwort „Recht auf Stadt“ ist heute aus der linken Bewegungspolitik kaum mehr wegzudenken. Egal ob Stadtteilinitiativen und Aktivisten, die gegen die Kom-merzialisierung des öffentlichen Raums kämpfen, Mieterproteste, Kampagnen gegen Zwangsräumungen oder kreative Aneignungspraktiken vom Guerilla Gardening bis zur (meist schnell wieder geräumten) Hausbesetzung – Proteste gegen die Aufwertungspolitik in der neoliberalen Stadt haben seit Jahren Hochkonjunktur. Was alle diese unterschiedlichen Aktivisten vom räumungsbedrohten Rentner bis zum hippen Künstler auf der Suche nach bezahlbarem Atelierraum eint, ist die Idee eines „Rechts auf Stadt“. Das formulierte das erste Mal der französische Philosoph Henri Lefebvre 1968 in seinem gleichnamigen Buch „La droit à la ville“, das – man glaubt es kaum – nun endlich nach fast einem halben Jahrhundert in deutscher Sprache erscheint.

Der zweihundertseitige, anspruchsvolle Text bietet keine einfache Anleitung zur widerständigen Praxis. Er analysiert vielmehr die urbane Entwicklung seiner Zeit, als vor allem in Frankreich zahlreiche Wohngebiete außerhalb der Stadt entstanden und die Zentren zu touristische Zonen wurden. Lefebvres Herangehensweise ist von Marx geprägt, der Text schließt mit dem Verweis, dass er 1967, zum 100. Jahrestag von Marx „Das Kapital“ verfasst wurde. Die Stadt wird laut Lefebvre auf den Tausch-wert reduziert, ist den ökonomischen Zwängen des Kapitals unterworfen. Das städtische Leben bleibt dabei auf der Strecke. Die von Lefebvre so heftig kritisierte „Urba-nisierung“ sieht er als Teil einer politischen Strategie zur ökonomischen Inwertsetzung. Wobei nicht nur Grund und Boden, sondern auch der soziale Raum zur Ware wird und ein Prozess der Verdrängung einsetzt. Dieser Aspekt ist auch bei heutigen Gentrifizierungskritikern zentral. Lefebvre setzt dem die Idee eines Rechts auf die Stadt entgegen, in dem Sinn, dass die Stadt der Ort ist, an dem subversives Potential als Bewegung gegen ökonomische und politische Herrschaft entwickelt werden kann, um sich Räume wieder anzueignen.

Der 1901 geborene Lefebvre war in jungen Jahren KP-Mitglied, kämpfte in der Resistance und wurde Ende der 1950er Jahre als dissidenter Geist wegen Kritik an Chruschtschow und der Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn ausgeschlos-sen. Zu dieser Zeit kam er auch mit den Situationisten in Kontakt, die ebenfalls kreative Aneignungspraktiken im urbanen Raum propagierten. Ab Mitte der 1960er Jahre lehrte Lefebvre Soziologie an der Universität in Nanterre, wo die Ereignisse des Pari-

ser Mai 1968 ihren Ausgang nahmen. Vor allem in den 1970ern veröffentlichte er zahlreiche Studien zur Stadt, wobei die Kategorie des Raums und die Frage, wie Raum produziert wird, in seinen Arbeiten einen wichtigen Platz einnahm und die nachfolgende Stadtforschung prägte.

Erst in den 1990er Jahren wurden einige seiner Texte, unter anderem „La droit à la ville“, ins Englische übersetzt. Ab den 2000er Jahren setzte ein regelrechtes Lefebv-re-Revival im akademischen Bereich ein, während gleichzeitig weltweit immer mehr politische Aktivisten das „Recht auf Stadt“, „the rignt to the city“ oder „el derecho a la ciudad“ einforderten. Im September 2009 gründete sich hierzulande in Hamburg das „Recht auf Stadt“-Netzwerk. Aber auch in den jüngsten Protestbewegungen von Occupy und M-15 in Spanien spielte der Kampf um ein Recht auf Stadt eine zentrale Rolle. Und dabei geht es – ganz im Sinn Lefebvres – nicht nur um die Forderung nach einem anderen städtischen Leben, sondern um einen weiterführenden revolutionären Prozess.

Henri Lefebvre: „Das Recht auf Stadt“, Nautilus-Verlag, 224 S., 18 €.

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