Verantwortung Karriereschub oder Nötigungsnotstand: Veit Harlan musste sich für seinen „Jud-Süß“-Film vor Gericht verantworten. Sein Freispruch 1950 spaltete die deutsche Öffentlichkeit
In seinem neuen Film Taking Sides beschäftigt sich Regisseur István Szabó mit dem Fall Wilhelm Furtwängler. Gedreht nach einem Stück des britischen Dramatikers Ronald Harwood zeigt der Film die Vorbereitungen zu einem Prozess gegen den Star-Dirigenten des Dritten Reiches, zu dem es dann aber nie kam. Szabó inszeniert dies als Auseinandersetzung eines wenig kunstversierten amerikanischen Offiziers, der im zivilen Leben Versicherungsagent ist, und seinen deutschen Mitarbeitern, die, obwohl sie Kinder von Opfern des Nazi-Regimes sind, ihren Respekt vor dem großen Künstler nicht zurückstellen wollen. Wo der Film Ambivalenzen entdecken möchte, hat sich die Wirklichkeit deutlich entschieden:
Furtwängler, der nie Parteimitglied war, wurde nach
ied war, wurde nach einer Unterbrechung die Leitung der Berliner Philharmoniker auf Lebenszeit übertragen - nach seinem Tod 1954 wurde Herbert von Karajan, der die Mitgleidschaft in die NSDAP gleich zweimal beantragt hatte, sein Nachfolger. Der einzige Künstler, der sich tatsächlich für seine künstlerische Taten vor einem deutschen Gericht verantworten musste, war Veit Harlan. Trotz seines zweimaligen Freispruchs fühlte er sich deshalb zum stellvertretenden Sündenbock einer ganzen Branche gemacht. In der deutschen Öffentlichkeit am Ende der vierziger, zu Beginn der fünfziger Jahre, der Ruhe und Ordnung über alles ging, provozierte der Prozess gegen Harlan die verschiedensten Reaktionen. Trotz vieler Versuche, das filmische Werk Harlans von den besonderen Umständen der Entstehung des anti-semitischen Melodrams "Jud Süß", abzutrennen und zu "retten", sind er und seine Filme bis heute umstritten.Die Kapitulation Hitler-Deutschlands erlebten der "Spielleiter" des antisemitischen Propagandafilms Jud Süß (1940) in Hamburg. Bald schon bemühte sich Veit Harlan darum, seine Karriere möglichst bruchlos fortzusetzen. Gleich nach Kriegsende beantragte der Star-Filmer des Dritten Reiches, der im März 1943 zum Professor ernannt worden war, daher seine Entnazifizierung."Ist es einem unpolitischen Künstler zur Pflicht zu machen, Glück und Leben seiner ganzen Familie zu opfern, um einen praktisch ja doch nutzlosen Angriff auf den Nationalsozialismus vorzutragen?", fragte Harlan in seiner 22 Maschinenseiten starken Verteidigungsschrift. Am Beispiel der jüdischen Sänger und Komparsen, die in Jud Süß ihre eigene antisemitische Karikatur spielten, lieferte er die Antwort: "Natürlich hätten sich die Juden als Märtyrer töten lassen können", anstatt in dem Historienfilm mitzuwirken, "aber keiner von ihnen tat es."Vehementen Einspruch gegen diese Exkulpationsversuche erhob der Feuilletonchef der Münchener Neuen Zeitung, Erich Kästner. Voll ätzender Ironie ließ er sich die "sterilisierten, scharf gespitzten Bleistifte" reichen und schritt zum Seziertisch: "Wir klappen das Innenleben des Professor Harlan auf, binden alles Störende ab, klammern das Lügengewebe seitlich fest, rücken das Mikroskop nahe, beugen uns darüber, schauen hindurch und - stutzen. Das soll eine Seele sein? Ein Charakter? Eine Art Mensch? (...) Also nein. Wir klappen den Meisterregisseur Harlan schnell wieder zu, fahren ihn aus dem Zimmer und lüften reichlich."Die erregte Diskussion über Schuld und Verantwortung des Regisseurs, über seine Dienste für die antisemitische Propaganda und deren Rolle bei der Verfolgung und Ermordung der Juden, riss in den folgenden Jahren nicht ab. Es kam zu zwei Gerichtsverfahren gegen den Filmemacher, zu einem Boykottaufruf gegen seine ersten Nachkriegsfilme, der sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigte, und zu zahlreichen Protestaktionen, die im Januar 1952 ihren Höhepunkt erreichten.Obwohl Harlan seine Entnazifizierung energisch vorantrieb, zog sich das Verfahren in die Länge. Eine abschließende Entscheidung wurde ausgesetzt, nachdem die Notgemeinschaft der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen und das Komitee ehemaliger politischer Gefangener - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Anfang Januar 1948 beim Generalstaatsanwalt in Hamburg den Antrag gestellt hatten, gegen Harlan Anklage wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu erheben.Am 3. März 1949 wurde der Prozess gegen Harlan eröffnet. Die Zuschauerplätze waren dicht gefüllt, denn man erwartete bei diesem Musterprozess für die Verantwortlichkeit von NS-Künstlern nicht nur den 49-jährigen Harlan auf der Anklagebank, sondern auch andere Prominente aus Film und Theater im Zeugenstand."Des Teufels Regisseur"Harlan hatte seine Karriere als Theaterschauspieler begonnen und parallel dazu ab 1927 kleinere Filmrollen übernommen. Dem NS-Regime erwies er gleich im Mai 1933 in einem Interview mit dem Völkischen Beobachter seine Referenz. Dennoch brachte erst ein Ausflug ins Regiefach den ersehnten Karriereschub. Zwei Jahre nach der Verfilmung der Erfolgs-Klamotte Krach im Hinterhaus (1935) sollte mit Der Herrscher, einer mit nationalsozialistischer Ideologie durchsetzten Hommage auf eine industrielle Führerfigur, der endgültige Durchbruch für den aufstrebenden Filmemacher erfolgen.In dem Pubertätsdrama Jugend (1938) erhielt Kristina Söderbaum, Tochter des zeitweiligen Vorsitzenden des Nobelpreis-Komitees, die Rolle des unglücklichen Annchen. Der 39-jährige Regisseur und die 25-jährige Schwedin wurden ein Paar. Fortan spielte sie in fast allen Harlan-Filmen die weibliche Hauptrolle: Blond, blauäugig und mit keuschen Sex-Appeal verkörperte sie das zeitgenössische Ideal einer reinen und unschuldigen, hingebungsvollen Kindfrau - dem Manne untertan und dem Schicksal ergeben.In einer Rede vor dem Reichstag kündigte Hitler am 30. Januar 1939 an, im Falle eines erneuten Weltkriegs werde das Ergebnis "die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa sein". Aufwändige Propagandastreifen, die Verständnis dafür wecken könnten, fehlten noch. Als antisemitischer Filmstoff geriet auch die Geschichte des Joseph Süß Oppenheimer ins Blickfeld, der im frühen 18. Jahrhundert als Finanzberater des Herzogs Carl Alexander von Württemberg für Furore gesorgt hatte. Nach dessen Tod war er mit dem Schimpfnamen "Jud Süß" belegt, unter skandalösen Umständen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden. Fortan fand die Vita des Stuttgarter Hofjuden ihren literarischen Niederschlag.Nachdem schon Schiller einige Bemerkungen unter Die Räuber gestreut hatte, erschien 1827 Wilhelm Hauffs Novelle Jud Süß und nicht ganz ein Jahrhundert später der gleichnamige Roman-Bestseller von Lion Feuchtwanger. Letzterer diente dem unter der Regie von Lothar Mendes produzierten Exilfilm Jew Suess (1934) als Vorlage, in dem Goebbels pro-jüdische Propaganda erblickte - eine nationalsozialistische Version sollte her.Seit Sommer 1939 arbeiteten der Schriftsteller Ludwig Metzger und der NS-Dichter Eberhard Wolfgang Möller intensiv an einem Jud Süß-Drehbuch. Hochmotiviert überarbeitete Harlan das Skript mehrfach und lehnte es anschließend strikt ab, Metzger und Möller als alleinige Autoren anzuerkennen. Geltungsbewusst widersetzte er sich auch der Möglichkeit, in der Reihenfolge der Verfasser nur an dritter Stelle zu erscheinen. Mit Erfolg: Im späteren Film-Vorspann nimmt er den ersten Autorenrang ein.Um "original jüdische" Darsteller zu rekrutieren, machten sich Harlan, sein Aufnahmeleiter und sein Regieassistent Ende 1939 auf die Reise ins "Generalgouvernement" des besetzten Zentralpolens. In Lublin wählte das Trio ungefähr 120 Personen aus, die nach Berlin gebracht werden sollten. Dort wartete die Filmcrew aber vergeblich auf die jüdischen Komparsen, weil Lublin wegen des Ausbruchs von Flecktyphus unter Quarantäne gestellt worden war. Deshalb begutachtete das Harlan-Team auch in Prag jüdische Kammersänger, die teilweise aus Deutschland vor den Nazis in die damals noch unbesetzte Tschechoslowakei geflohen waren. Per Omnibus wurden die Ausgewählten täglich in die Prager Barrandov-Ateliers und von dort wieder zurück ins Ghetto gebracht. Mit ihnen drehte Harlan den "Einzug" der Juden in das frühneuzeitliche Stuttgart. "Wie die Heuschrecken kommen sie über unser Land", heißt es dazu in dem fertigen Film.Goebbels verfolgte das Projekt mit großem Eifer. Soweit möglich, lieferte Harlan die Muster des tags zuvor gedrehten Stücks im Propagandaministerium ab. Als der Propaganda-Chef seine weißen Handschuhe auszog und ihm ausnahmsweise die bloße Hand reichte, war der Regisseur überglücklich. Nach Ansicht des fertigen Machwerks geriet im Gegenzug Goebbels ganz aus dem Häuschen: "Ein ganz großer, genialer Wurf. Ein antisemitischer Film, wie wir ihn uns wünschen können", schrieb er in sein Tagebuch.Die Uraufführung erfolgte auf der Biennale in Venedig, die deutsche Premiere fand Ende September 1940 in Berlin statt. Das mit viel NS-Prominenz durchsetzte Publikum sah die Untaten des verschlagenen Jud Süß (Ferdinand Marian) in der Vergewaltigung der jungfräulichen Christin Dorothea (Kristina Söderbaum) gipfeln. Der blonden Maid bleibt daraufhin nur noch der Weg ins Wasser. Ihr Frisch-Vermählter, der Aktuarius Faber (Malte Jäger), zieht sie aus dem Neckar und initiiert die finale Volksrevolte. Herausragend besetzt und mit prächtiger Ausstattung ist der Film ein Paradebeispiel für die Goebbels-Maxime, dass man Unterhaltung und Propaganda vermischen müsse, um die "pädagogische Aufgabe zu verschleiern" und "zu erziehen, ohne mit dem Anspruch des Erziehers aufzutreten." In der euphorisch-nationalistischen Hochstimmung nach dem schnellen Sieg über Frankreich fand das antisemitische Melodram unterstützt von einer aufwändigen Werbekampagne fast 20 Millionen Zuschauer. Mit den Begebenheiten aus dem frühen 18. Jahrhundert hatte der Film allerdings wenig gemein.Der ProzessFast vier Jahre nach Kriegsende klagte Oberstaatsanwalt Kramer Harlan wegen Beihilfe zur Begehung von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" an. Für die durch den Jud Süß-Film bewirkte planmäßige Verhetzung, die die psychologischen Voraussetzungen für die Durchführung der NS-Verbrechen gegen die Juden geschaffen habe, trage er die strafrechtliche Verantwortung. Zudem wurde ihm vorgeworfen, jüdische Mitbürger, von denen vier als Nebenkläger auftraten, durch die Darstellung der Juden verleumderisch beleidigt zu haben.Während des Prozesses, der sich über sieben Wochen erstreckte, stellt sich Harlan als unpolitischer Künstler dar. Überlieferte Aktennotizen, nach denen er den Schauspieler Gustav Fröhlich im April 1941 wegen "antideutsche[r] Äußerungen" angeschwärzt und es für das Beste gehalten hatte, "wenn er Soldat würde und Disziplin lernte", will Harlan mit dem Hinweis entschärfen, dass er den Denunzierten vor Schlimmerem bewahren wollte. Unablässig versucht er zudem den Eindruck zu erwecken, nur das widerwillige Zwangsopfer und nicht etwa der willfährige Erfüllungsgehilfe des kleinen Mannes aus Rheydt gewesen zu sein.Die meisten der geladenen Filmleute gewährten Harlan bereitwillig Kollegenrabatt bei der Abrechnung mit seiner Vergangenheit. Zahlreiche andere Zeugen wurden aufgerufen, um die mögliche Wirkung des Films zu klären. Ein junger Mann gab zu, die Freundschaft mit einem "Halbjuden" nach Ansicht des Films aufgegeben zu haben. Ein anderer Zeuge erlebte, wie nach der Kinovorführung in Belgien ein Jude zu Boden geschlagen wurden. Ein ehemaliger KZ-Häftling aus Sachsenhausen berichtete, dass die Lager-SS, nachdem sie Jud Süß gesehen hatten, die jüdischen Insassen hervorrief und ihnen "je zehn Schläge mit dem Ochsenziemer" verabreichte.Der VerdrängungskünstlerIn seinem Schlussplädoyer forderte der Oberstaatsanwalt eine zweijährige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe von 105.000 Mark. Die Verteidigung beantragte Freispruch, und der Beschuldigte schloss seine Ausführungen mit einem Goethe-Zitat: "Oh glücklich, wer noch hoffen kann, aus diesem Meer des Irrtums aufzutauchen."Am 23. April 1949 verlas der Vorsitzende des Schwurgerichts das Urteil. Harlan habe sich "keinesfalls als von Goebbels lebensgefährlich gezwungen" gefühlt und den Film gedreht, "um Karriere zu machen." Die verschiedenen Verfolgungsakte gegenüber Juden könnten aber nicht als eine unmittelbare Folge des Films angesehen werden. Da eine Beleidigung der Juden zudem verjährt war, wurde Harlan freigesprochen. Viele Zuschauer stiegen auf die Bänke und klatschten begeistert Beifall. Unter "Hoch Harlan"-Rufen wurde der Verdrängungskünstler auf den Schultern von besonders starken Anhängern aus dem Gerichtssaal getragen.Der Oberstaatsanwalt legte erfolgreich Revision ein, so dass sich Harlan am 30. März 1950 zur zweiten Hauptverhandlung einfinden musste. Lebhaft schilderte er wiederum seinen Werdegang, verlas ein "Bekenntnis gegen den Antisemitismus" und kam mit dramatischem Akzent auf Goebbels, "diesen Teufel in Menschengestalt" zu sprechen. Von den freundschaftlichen Privatkontakten - etwa den gemeinsam verbrachten Silvesterabenden - war nie mehr die Rede. Aus retrospektiver Sicht wurde der "Schirmherr des deutschen Films" zum klumpfüssigen Mephisto, dem die alleinige Verantwortung ohne Widerspruchsgefahr zugewiesen werden konnte.Antisemitische TumulteKeiner der Zeugen stellte den angeblichen Notstand, in dem sich Harlan bei der Übernahme des Regieauftrags befunden haben will, in Abrede - ganz im Gegenteil. Harlan hätte "sein Leben oder seine Freiheit ernsthaft in Gefahr" gebracht, wenn er dem Goebbels-Befehl nicht gefolgt wäre, bezeugte Willy Forst. Harlan hätte dann "ernsthaft für sein Leib und Leben" besorgt sein müssen, sekundierte Gustav Gründgens.Völlig unerwartet kam Bewegung in das Verfahren, als Karena Niehoff, die frühere Sekretärin des verstorbenen Ludwig Metzger, behauptete, dass die erste Drehbuchfassung - vor der Bearbeitung durch Harlan -, die berüchtigte Vergewaltigung nicht enthalten habe. Ob einige Aussagen Metzgers ihr gegenüber vielleicht darauf zurückzuführen seien, das sie eine jüdische Mutter habe, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Nein, von der Abstammung ihrer Mutter habe dieser gar nichts gewusst, erwiderte die freischaffende Journalistin. "Sollte er vielleicht früher doch schon etwas bemerkt haben?", hakte Dr. Tyrolf nach. Einige Zuhörer bezogen die Frage auf das Aussehen der gebürtigen Berlinerin oder deuteten sie als Spitze gegen die forsche Pressefrau. Ein schallendes Gelächter erhob sich. "Was gibt es denn da zu lachen?!", wendete sich Niehoff empört an das Publikum. Oberstaatsanwalt Kramer protestierte energisch gegen die "nazistische Einstellung der Zuschauer". Der Journalist Egon Giordano meldete sich "als ehemals rassisch Verfolgter" lautstark zu Wort: "Dies antisemitische Publikum ist zum Kotzen!" Unter dröhnendem Johlen wurde der Saal geräumt.Auf dem Korridor blieb die Atmosphäre angespannt. "Judensau"; "Machen Sie doch, dass Sie aus Deutschland herauskommen", hieß es gegen Niehoff gerichtet. Zu ihrem Schutz räumten uniformierte Polizeikräfte später den Platz vor dem Gerichtsportal, wo sich eine ca. 100-köpfige Menge zusammengerottet hatte. Unter mehrstimmigen "Pfui"- und "Judensau"-Rufen stieg die Journalistin in einen Radiostreifenwagen. Einige spuckten noch vor dem davon rasenden Wagen "Peter 12" aus und drohten mit den Fäusten. Entsetzt sprach Bundeskanzler Adenauer sein Bedauern über die antisemitischen Tumulte aus. Auch Bundesinnenminister Heinemann verurteilte die Vorgänge.Am 29. April 1950 erging das Urteil. Harlan wurde der "Nötigungsnotstand" zugebilligt. Bei einer Weigerung, den Film zu drehen, hätte der Propagandaminister "seine furchtbare Macht" ausgespielt. Im krassen Gegensatz zu seinem ersten Spruch erging sich das Gericht nun in der Spekulation, dass Harlan als "Verweigerer eines kriegsdienstlichen Befehls" der "Willkürbehandlung im Konzentrationslager" überantwortet oder vor ein Sondergericht gestellt worden wäre. Zumindest der Vorsitzende Richter wusste allerdings, wovon er sprach - Dr. Tyrolf war beim Hamburger Sondergericht als Staatsanwalt tätig gewesen und hatte in einer Reihe von kleineren Delikten mehrfach die Todesstrafe verhängt. Ein späteres Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde 1959 eingestellt.Boykottaufruf einer seltenen KoalitionAls Harlan Ende August 1950 mit den Dreharbeiten zu seinem nächsten Film, Unsterbliche Geliebte begann, forderte Erich Lüth, der Leiter der Hamburger Pressestelle, Verleiher und Kinobesitzer auf, den Film nicht in ihr Programm aufzunehmen und nannte es die Pflicht "anständiger Deutscher", sich "im Kampf gegen diesen unwürdigen Repräsentanten des deutschen Films über den Protest hinaus auch zum Boykott bereitzuhalten." Der Herzog-Filmverleih und die Göttinger Domnick-Film-Produktion, die mit Harlan die "frühere künstlerische Höhe des deutschen Films wieder erreichen" wollten, klagten daraufhin gegen den streitbaren Beamten. Lüth wurde sein "sittenwidriger Boykottaufruf" verboten. Harlan, so die Richter der Zivilkammer 15 des Hamburger Landgerichts, stünde das Recht zur freien Entfaltung seiner beruflichen Tätigkeit zu. Den Antragstellern drohe zudem ein immenser wirtschaftlicher Schaden, wenn sie ihren in der Produktion befindlichen Film nicht absetzen könnten.Da das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil bestätigte, musste Lüth für die Kosten beider Verfahren aufkommen. Zu seiner Unterstützung appellierten die Direktoren der großen Hamburger Theater, führende Journalisten und Mitglieder des Bundestags an die Bevölkerung, unter dem Stichwort "Meinungsfreiheit" Einzahlungen auf ein Spendenkonto vorzunehmen. Der Bundestagsabgeordnete und SPD-Rechtsexperte Adolf Arndt bot seine Hilfe an und reichte im Dezember 1951 beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde im Lüthschen Namen ein, weil dieser seine grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit als verletzt ansah. Über sechs Jahre sollten ins Land ziehen, bis die Karlsruher Richter Lüth Recht gaben und damit einen Meilenstein für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik legten.Um die Jahreswende 1950/51 polarisierte sich die Öffentlichkeit in immer stärkerem Maße. Angesichts der erwarteten Proteste wurde die Unsterbliche Geliebte als "Kristina-Söderbaum-Film" angekündigt und in vier kleineren Städten uraufgeführt. Im Vorspann erschien nicht einmal Harlans Name. Bereits bei der Premiere in Herford kam es zu Pfiffen und Zwischenrufen. In Göttingen flogen Stinkbomben. Die Störer wurden von der Polizei abgeführt. Im weiteren Jahresverlauf fanden in diversen Städten Kundgebungen gegen Harlan statt.Hilfesuchend wandte sich Harlan an Theodor Heuss. Der Bundespräsident versicherte ihm, dass der Staat "gegen jede ungerechtfertigte Beeinträchtigung" seiner Rechte einschreiten werde. Eine moralische Rechtfertigung könne jedoch nicht mit hoheitlichen Mitteln erzwungen werden. Die öffentliche Meinung entwickele "ein im Elementaren richtiges Gefühl für Schuld und Verantwortung, auch soweit diese Begriffe jenseits des Bereichs rechtlicher Würdigung liegen."Den Höhepunkt der Protestwelle erlebten Freiburg und Göttingen in Form von gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Harlan-Gegnern, -Anhängern und der Polizei im Januar 1952, als dort sein nächster Film Hanna Amon aufgeführt werden sollte. Im Sommer darauf löste sich die einzigartige Protestkoalition aus überregionaler Presse und führenden Politikern, aus Verfolgten- und Jugendorganisationen, aus Teilen der Professoren- und der Studentenschaft ohne klaren Konfliktabschluss auf. Ab 1953 konnten Harlans Nachkriegsfilme ebenso wie seine früheren Werke wieder weitgehend ungestört gezeigt werden. Bis heute wird jedoch Jud Süß nur mit wissenschaftlicher Begleitung aufgeführt.Noch acht weitere, wenig erfolgreiche Werke ließ Harlan bis 1958 folgen. Gleichwohl fühlte er sich bis zuletzt zu Unrecht und stellvertretend für die gesamte NS-Filmindustrie an den Pranger gestellt. Darüber führte er noch 1962 in einem Leserbrief an die Welt und in seiner posthum erschienenen Autobiographie Im Schatten meiner Filme bittere Klage. Bis zu seinem Tod am 13. April 1964 auf Capri bedauerte Harlan nicht etwa sein Handeln während des Dritten Reiches, sondern lediglich sich selbst.
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