Neuwahlen in Schleswig-Holtstein Mehr Demokratie sieht ein Fortschritt

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Das Landesverfassungsgericht in Schleswig erklärte Teile des Landtagswahlrechts für verfassungswidrig und somit auch die Sitzverteilung im Landtag für nicht rechtmäßig.
Somit muss sich die Schwarz-Gelbe Koalition bis spätestens 2012 Neuwahlen stellen.


Dies ist das zweite Mal in Folge, dass eine Koalition in Schleswig-Hotstein vorzeitig beendet wird. Die bis 2009 regierende Schwarz-Rote Koalition hatte die Vertrauensfrage gestellt, welche wie beabsichtigt verloren worden war.

Schwarz-Gelb mit nur einer Stimme Mehrheit

Im Landtag hat die Schwarz-Gelbe Regierung momentan eine Mehrheit von einer Stimme, obwohl sie weniger Zweitstimmen erhalten hatte, als die in der Opposition befindlichen Fraktionen.
Die CDU hatte 11 Überhangmandate erhalten, die allerdings nicht alle ausgeglichen worden waren, da in der Landesverfassung eine Begrenzung von Ausgleichsmandaten verankert war. Gegen diese Begrenzung hatten die Landtagsfraktionen von Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) geklagt.

Mehr Demokratie begrüßte das Urteil

„In Schleswig-Holstein regiert die CDU-FDP-Koalition, ohne eine Stimmenmehrheit hinter sich zu haben. Das geht nicht. Ein demokratisches Wahlrecht muss den Wählerwillen abbilden und darf die Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung nicht verzerrt wiedergeben“, so Claudine Nierth, Mehr Demokratie-Bundesvorstandsmitglied aus Schleswig-Holstein.

Frist von zwei Jahren ist zu lang

Dass die Neuwahlen auch erst 2012 stattfinden können, stößt allerdings auf Kritik.
So äußerte sich die Landesvorsitzende von den Grünen, Marlene Löhr, zu diesem Termin und dem Urteil des Gerichtes:

Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation in der Normenkontrollklage gefolgt ist. Dies ist ein guter Tag für die Demokratie in Schleswig-Holstein.
Die Entscheidung für Neuwahlen ist dementsprechend nur konsequent. Ein Landtag, der verfassungswidrig zusammen gesetzt ist, darf nicht länger als zwingend notwendig über wichtige Zukunftsfragen für Schleswig-Holstein entscheiden.
Die vom Gericht gewählte Frist für Neuwahlen bis 2012 ist viel zu lang. Es ist zu befürchten, dass die kommenden zwei Jahre zum Dauerwahlkampf gemacht werden und so dem Land eine Hängepartie bevorsteht.
Wir fordern daher die Regierung Carstensen und die im Parlament vertretenen Parteien auf, die Frist nicht auszuschöpfen und den Weg für Neuwahlen − bereits im kommenden Jahr − frei zu machen.


Veröffentlicht auf Freiheitsliebe

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