Nicht, dass ich irgendwen ins Gefaengnis bringen wollte, Fahrraddiebe werden in den Rhein geschmissen, aber angesichts des dauernden juristischen Dummgeschwaetzes in verschiedensten Zeitungen: ganz prima Urteil, wenn der junge Mann denn, waran nach den Tritten usw. kaum zu zweifeln ist, wenigstens bedingten Vorsatz hatte.
Wir erinnern uns an die wunderbar raffiniert klingende Unterscheidung in der Prozessberichterstattung, wonach der Tot des Herrn Donner nicht Folge der Schlaege, sondern nur Folge eines Herzversagens gewesen sei.
http://www.faz.net/m/%7BA44E0896-F08A-46C8-9E34-34FD1E69DD91%7DPicture.jpg
Der Richter sagt dazu: Ganz egal!
Denn das Herzversagen war jedenfalls Folge der Schlaege, was genuegt. Was den Vorsatz hinsichtlich dieses Geschehens betrifft, war der Kausalverlauf in dem bedingten Vorsatz des Taeters enthalten. Beide Kausalverlaeufe sind bei wertender Betrachtung gleich. Die Abweichung des tatsaechlichen von einem eventuell vorgestellten Kausalverlauf ist unwesentlich. Toeten wollte er, wenn auch nur bedingt, und der Tot ist eingetreten.
Kommentare 2
...und doch ist es in erster Linie ein grosse Drama für alle Beteiligten, womit weiss Gott keine Verbrechen gerechtfertigt werden sollen!
Natuerlich!
Und es ist irgendswie zynisch, da noch juristisch herumzudoktorn, wobei ich die offizielle Begruendung gar nicht kenne.
Aber es wird bestimmt Leute geben, die meinen werden, der Mord sei nur versucht, denn Donner sei nicht an den Schlaegen gestorben. Waren die Schlaege unsorgfaeltig? War der Herzschlag voraussehbar?
Zu einem anderen Fall in Muenchen, wo einer ein Rauchverbot in der U-Bahn durchsetzen wollte, gibts ja einen beruehmten Text von Jens Jessen. Ueber Mord hab ich nicht weiter nachgedacht. Es war ja eher nicht vorausgeplant. "Ich mach Euch kalt." Seit den Nazis setzt der Mord eine besonders schlimme Toetung voraus, es muss mindestens ein Mordmerkmal gegeben sein. Warten wir mal ab.