PPP steht für Public Private Partnership und bezeichnet eine komplexe Form der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen. In Zeiten knapper werdender finanzieller Ressourcen, des immer dringenderen Sparzwanges und der Erwartungen der Öffentlichkeit an ein effizientes und effektives Wirtschaften des Staates, dienen PPP-s oft als Instrument zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte. Die Politik übt daher einen Druck auf die Kommunen aus, PPP-s einzusetzen, obwohl deren finanzieller Nutzen bislang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
Zum rechtlichen Hintergrund ist festzustellen, dass die öffentliche Hand nach § 6 HGrG und § 7 Abs. 1 S. 2 BHO dazu angehalten ist, zu überprüfen, ob staatliche Aufgaben nicht sparsamer und wirtschaftlicher durch Private erledigt werden können.
PPP-s stellen eine Privatisierung dar und sind der Kategorie funktionale Privatisierung zuzuordnen. Dabei wird eine Aufgabe teilweise an einen Privaten übertragen. Dieser beteiligt sich wirtschaftlich an der Aufgabenerfüllung, wobei die Aufgabenverantwortung (im Gegensatz zur materiellen Privatisierung) weiterhin dem Staat vorbehalten wird. Je nach dem Anteil der privaten Aufgabenübernahme spricht man vom „Betreibermodell“ oder dem „Kooperationsmodell“. Das erstere wird häufig eingesetzt, um öffentliche Projekte durch Private finanzieren zu lassen. Der Private nimmt dabei die Aufgabe auf sich, ein Projekt selbst unter Einsatz des eigenen Personals und eigener Mittel zu planen, zu finanzieren und zu betreiben. Dafür bekommt er ein Betreiberentgelt, das im Voraus festgelegt ist. Da PPP-s gewöhnlich Langzeitprojekte sind, kann der Private langfristig planen. Der eventuell errichtete Projektgegenstand geht nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums auf den Staat über. Das Kooperationsmodell steht für eine Zusammenarbeit des Staates mit einem Privaten, bei der ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen gegründet wird. Es entsteht dabei eine privatrechtliche Organisationsform, bei der private und öffentliche Finanzmittel miteinander kombiniert werden.
An die PPP-s werden zwar viele Hoffnungen geknüpft, doch die Frage ist, welche Vorteile und Nachteile sie für die Öffentlichkeit mit sich bringen.
Folgende Vorteile lassen sich aus der Sicht der Öffentlichkeit auflisten:
-Die Einbindung privaten Kapitals entlastest öffentliche Haushalte
-Der Kontakt mit privatwirtschaftlichen Vorgehensweisen und Prinzipien kann im Optimalfall ein Umdenken in der Verwaltung bewirken (hin zu mehr Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)
-Bei optimaler Projektdurchführung durch den Privaten kann es durch Projektbeschleunigung zu Zeitersparnis und Kostensenkung kommen.- Bei kleineren PPP-Projekten sollen diese Einsparpotentiale bei 5-7%, bei Großprojekten zwischen 10-25% liegen
-Durch eine funktionale Beschreibung der Aufgaben kann das Innovationspotential der privaten Anbieter ausgereizt werden
-Langfristige Planungs- und Kalkulationssicherheit der öffentlichen Hand
Die Nachteile sind folgende:
-Beim Scheitern des Projekts (etwa weil sich der Private übernommen hat) muss die Öffentlichkeit doch einspringen
-Hohe Transaktionskosten
-Gefahr von Konkurrenzklagen (von unterlegenen Bietern), die das Projekt hinausschieben
-Mögliche Verschuldung künftiger Generationen
-Lange Vertragsdauer (Problem der Anpassungsklauseln)
-Möglicherweise Kostendruck beim Privaten, der zu Entlassungen von Arbeitnehmern oder zur Beschäftigungen im Niedriglohnbereich führt
Eine zusammenfassende Bewertung von PPP muss berücksichtigen, dass in Deutschland bislang keine Langzeitstudien über abgeschlossene PPP-s existieren. Fest steht, dass die Finanzlage der öffentlichen Haushalte so desolat ist, dass PPP-s notwendig sind. Ohne sie können viele Leistungen nicht mehr erbracht werden. Die Kehrseite aber ist, dass die Einbeziehung der bzw. Übertragung von Aufgaben an Private vielerorts zu Gebührenerhöhungen geführt hat. Viele PPP-Projekte drohen zudem, teurer zu werden, als es in der jeweiligen Machbarkeitsstudie ausgewiesen wurde. Ein Ausweg aus dem Dilemma könnte darin bestehen, privates Know-How und Kapital mit einer gesicherten Einflussnahme der öffentlichen Hand zu kombinieren (Mitsprache in Form von Aufsichts- und Kontrollrechten).Die Zusammenarbeit wäre dann als effizient zu betrachten, wenn die entstehenden Kosten niedriger sind als wenn die öffentliche Hand die Aufgabe alleine durchgeführt hätte.
Kommentare 2
Liebe Zachor,
Das ist ein Thema, welches ausführlichste bezahlte Recherchen verdient hätte.
Das erste P ist häufig nämlich nur auf dem Papier was wert, weil die meisten Kommunen, aus wiederum sehr komplexen und diversen Gründen, nicht als Kommune mit dem Privatpartner arbeiten, sondern dafür selbst Zweckgesellschaften gründen, die mit Geschäftsführung und Stab für die Beziehungen zum Partner, als auch für die Bilanzen zuständig sind, die die Stadt im Rahmen des Projektes betreffen.
Einsicht bekommen nur Stadträte, die in den Aufsichtsgremien sitzen, manchmal verdiente Lokal- und Regionalpolitiker, die dort Ämter (Posten) und Würden übernehmen. Selbstverständlich wird gegenüber einer nachfragenden Öffentlichkeit auf die übliche Geschäftspraxis privater Firmen verwiesen, die keinen Einblick gestatten.
Das macht die Überprüfung doppelt schwer, zumal viele Kommunen mittlerweile Schattenhaushalte bei stadteigenen Gesellschaften führen, die auch nicht mehr jedermann zugänglich gemacht werden müssen.
Ihr Thema, hochinteressant und wichtig, ist sogar für die Wissenschaftler schwer zugänglich, denn die stoßen an die gleichen Mauern des Schweigens, es sei denn sie gehören einem Lobby-Verband fürs PPP an.
Noch immer sind die Haushalte der Städte so verfasst, dass Kosten versteckt und durchlaufend gehalten werden können. In den Kommunen der Mittelstädte fehlen dazu oftmals die kompetenten Leute im Stadtrat, um sich gegenüber der Verwaltung und ihrem Wust an Beschlussvorlagen wehren zu können und selbst Überprüfungen anzustrengen.
Beste Grüße
Christoph Leusch
PS: Ein Trauerspiel liefert derzeit das Nürburgringprojekt des Landes Rheinland-Pfalz. Da konnten sich windige Geschäftemacher Provisionen für Nichts sichern und das ganz einfach mit geschickt gedeichselten Geschäftsführerverträgen.
Diese Leute wird man auch nur durch goldenen Handschlag wieder los, weil die sich meist besser anwaltlich beraten lassen können, als die Kommunen es mit ihren Rechtsämtern schaffen.
Ähliches erlebte das Land mit der Arp-Stiftung, auch wenn da die Summen kleiner waren.
Ein Irrgarten der Geschäftmodelle und Aufsichten sind weiterhin Regionalflughäfen, Container-Häfen, stadteigene, aber als Zweckgesellschaft betriebene Wohnbau- und Gartenbaubetriebe, die Stadtwerke für Verkehr und Energie. Wegen einiger Jahre steuerlicher und budgettechnischer Ersparnis und der gestreckten Kostenanteile, fällt die Teuerung nicht richtig auf.
Die Kommunen (Räte) haben an vielen größeren Orten die Kontrolle über die Geschäfte längst verloren und sind auch geschickt juristisch ausgebootet.
Vor deren Prüfung muss keiner der Geschäftführer in diesem Firmengraubereich zwischen privat und öffentlich zittern.
Christoph Leusch hat j-ap nicht so unterschrieben bin perplex