Klageflut nach Hartz IV Urteil?

Hartz IV Sozialgericht: Wohnung eines Hartz IV-Beziehers ist doch angemessen

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Mietobergrenzen müssen nach einem schlüssigen Konzept ermittelt werden
Das Gericht kritisierte die Art und Weise, mit der das Jobcenter im Kreis Olpe bei der Ermittlung der angemessenen Mietobergrenzen vorgegangen ist. Im konkreten Fall gab der vorsitzende Richter bei dem Erörterungstermin einem Hartz IV-Bezieher Recht, der in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung bei einer monatlichen Kaltmiete von 300 Euro lebt. Das Jobcenter hatte die Unterkunft des Mannes als „unangemessen“ bewertet und zahlte ihm deshalb nur 230 Euro für eine 50 Quadratmeter große Wohnung. Das muss nun korrigiert werden, wie das Sozialgericht entschied. Denn die Wohnung des 47-Jährigen sei durchaus angemessen.

Das Jobcenter habe kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung des angemessenen Wohnraumes angewandt. So würden die angemessenen Unterkunftskosten im Kreis Olpe auf Basis eines einfachen Mietspiegels ermittelt, kritisierte der vorsitzende Richter. „So etwas geht nicht; alles wurde falsch berechnet“, sagte Klaus Hesse, der Rechtsanwalt des Klägers, gegenüber der Online-Ausgabe der Zeitung. Dem Sozialgericht zufolge sei ein qualifizierter Mietspiegel erforderlich, in dem detaillierte Angaben zu jeder einzelnen Straße enthalten seien, aber auf Quadratmeterpreispauschalen verzichtet werde.

Wohngeldgesetz kann statt schlüssigem Konzept bei der Ermittlung der angemessenen Mieten zugrunde gelegt werden
Das Gericht wies darauf hin, dass einige Gebietskörperschaften die Angemessenheit von Wohnraum auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes ermitteln. Auch wenn dies im Fall der Wohnung des 47-Jährigen angewandt würde, sei die Unterkunft immer noch billiger als zulässig, so der Richter. Er schlug eine gütliche Einigung vor. Das Jobcenter könne im Fall des Hartz IV-Beziehers nach dem Wohngeldgesetz verfahren und die Angelegenheit sei damit erledigt. Wie Rechtsanwalt Hesse gegenüber der Zeitung erklärte, lehnte die Behörde dieses Angebot jedoch ab. „Wir müssen jetzt die Stellungnahme des Kreises abwarten. Entweder er verfährt nach Wohngeldgesetz oder er erstellt ein schlüssiges Konzept.“

Der 47-jährige Kläger freute sich über den Ausgang des Erörterungstermins. „Das war ein Sieg auf ganzer Linie“, sagte er dem Blatt. Leider wird sich das Jobcenter sehr wahrscheinlich noch einige Wochen Zeit lassen, bis der Mann sein Geld bekommt, auf das er so dringend angewiesen ist. Bis dahin soll die Zeit mit einem Darlehen vom Jobcenter überbrückt werden. (ag)

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GEBE

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