Abgesehen davon, das gesagt wird, der § 103 StGB entstamme dem „Majestätsbeleidigungsparagraphen“, er sei also unzeitgemäß, ist dieser Paragraph Bestandteil der aktuellen Rechtsordnung. Alle Gesetze haben sich aus der Historie entwickelt.
Der Text des Paragraphen:
„Strafgesetzbuch (StGB)
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.“
Nun stellt sich mir die Frage: lese ich da etwas von „Inland“ oder nicht?
Hat sich Erdogan, während des inrede stehenden Vorfalls im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufgehalten?
Oder ist es ein neuerlicher Lapsus einer vollkommen überforderten Merkel und ihres Regierungsklüngels?
[Hinsichtlich eines zusätzlichen Strafantrags nach § 185 StGB ist Merkel nicht zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Strafverfolgung.]
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Ergänzung: Um 15:41 Uhr habe ich der Korrektheit wegen als Korrektur hinter "Frau Lapsus" im Teaser noch ein Fragezeichen gesetzt.
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