Was sich ändern muss

Polizeigewalt Das Thema erhitzt immer wieder die Gemüter. Dieser Beitrag versucht den Ursachen von Polizeigewalt auf den Grund zu gehen und Lösungsansätze aufzuzeigen

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Eine Demonstration geht nicht mit dem Verzicht auf die eigene körperliche Unversehrtheit einher
Eine Demonstration geht nicht mit dem Verzicht auf die eigene körperliche Unversehrtheit einher

Bild: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images

Kennzeichnungspflicht, effektive Strafverfolgung und unabhängige Ermittlungsbehörden. Statt einem strukturellen Problem mit diesen Maßnahmen beizukommen, glänzen die staatlichen Stellen überwiegend mit einer wenig ausgeprägten Fehlerkultur. Eine Professionalisierung hat die Polizei in Sachen Fehlerkultur bitter nötig.

Wenn es um Verbrechen der deutschen Staatsgewalt geht, denken viele zuerst an die DDR oder das dritte Reich. Da gerät ungerechtfertigte staatliche Gewalt in unserer heutigen Republik schnell in den Hintergrund. Wir sollten aber gerade aufgrund unserer Geschichte in Sachen Polizeigewalt ganz besonders sensibel sein und dementsprechend mit dem Thema umgehen. Auflagenstarke Zeitungen bringen entsprechende Reformen immer wieder ins Gespräch. Reformen fordern nun auch Wissenschaftler/innen und Rechtsanwälte/innen. Die Druck auf die Politik schien bislang nicht groß genug zu sein.

Beispiel: Hamburg, Januar 2015. Auf der Demonstration "Vielfalt statt Einfalt" misshandeln Polizeibeamten/innen einen Demonstranten. Es sind kaum Umstände vorstellbar, die dieser Aufnahme vorangegangen sein könnten, welche das auf den Boden Drücken und Eintreten auf den liegenden Demonstranten rechtlich rechtfertigen könnte. Das – vergleichsweise noch harmlose – Eintreten auf den Demonstranten verfolgt schlicht kein Ziel, es scheint sich eher um eine Art "Abreibung" zu handeln. Wenn es etwa um die Identitätsfeststellung ginge oder die Platzverweisung der Person, dann hätte die Polizei anders handeln müssen. Diese Maßnahmen ließen sich schließlich kaum durch das Eintreten auf die Person durchsetzen.

Die Debatte über Polizeigewalt beschränkt sich jedoch viel zu oft auf Einzelfälle, die zumeist über Videoaufnahmen dokumentiert werden und für entsprechenden Gesprächsstoff sorgen. Tatsächlich ist deren Analyse sehr müßig. Die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls kann mitunter sehr kompliziert sein und hängt von vielen oftmals unbekannten Umständen ab. Natürlich können Einzelfälle wie der in Hamburg 2015 Medienpräsenz schaffen. Genauso werden jedoch auch Einzelfälle in der Öffentlichkeit diskutiert, in der die Polizei rechtmäßig gehandelt hat. Über Polizeigewalt sollte daher besser strukturell diskutiert werden.

Polizeigewalt wird es immer geben

Polizeigewalt ist eine Form von Kriminalität, die in jedem Staat in unterschiedlicher Ausprägung zu finden ist. Sie zu leugnen ist ebenso sinnlos wie schädlich. Sie betrifft nur einen geringen Anteil aller Polizisten/innen, die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten geht mit ihrer Position wohl verantwortungsvoll um. Der Job dürfte angesichts der Steigerung von sozialen Spannungen und einem Verfall von gewissen Werten in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht immer einfach sein. Und das dürfte noch eine Untertreibung sein. Tatsächlich sind die Beamten/innen tagtäglich mit schwierigen Situationen und Anfeindungen konfrontiert. Und wir brauchen die Polizei auch, solange niemand eine plausible Alternative zum staatlichen Gewaltmonopol anbietet oder die Gesellschaft eine solche nicht mehr nötig hat. Die Polizei erfüllt einen wichtigen Job. Wie bei der Polizei ist die große Mehrheit der Gesellschaft ebenso wenig gewalttätig. Ein kleiner Teil ist es aber eben doch. Und so dürfte es auch bei der deutschen Polizei sein, schließlich steht der Beruf des Polizisten grundsätzlich allen Personen offen. Wie sollte es auch anders sein, immerhin sieht man einem Menschen bei seiner Berufung in den Staatsdienst die Gewaltbereitschaft in der Regel nicht an. Unter den Beamten/innen befinden sich auch, wie Medienberichte im Mai 2014 gezeigt haben, Neonazis. Das ist die heutige Realität. Auch die politische Gesinnung ist einer Person oft nicht anzusehen. Es ist ja auch nicht so, als wenn es in der deutschen Geschichte noch keine gewalttätigen Polizisten/innen gegeben hätte. Rechtswidrige Polizeigewalt wird immer zu finden sein, solange Menschen diese Funktionen ausüben, denn Menschen machen Fehler. Es wird immer auch Personen unter den Beaten/innen geben, die mit ihren Befugnissen eben nicht verantwortungsvoll umgehen. Diese Annahme muss man sich klar machen. Mit ihrer Verinnerlichung erscheinen die immer wieder diskutierten Reformforderungen plausibel, sinnvoll und notwendig. Es existiert im Übrigen nicht nur die Polizeigewalt "im Affekt", in der ein/e Beamte/in etwa die Beherrschung verliert. Nein, auch planmäßige und jedenfalls bedingt vorsätzlich rechtswidrige Vorgehensweisen gehören zum polizeilichen Alltag. Entsprechende Verfahren landen immer mal wieder vor den Verwaltungsgerichten, wie beispielsweise auch die verfassungswidrigen Maßnahmen im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm oder zuletzt die rechtswidrige Ingewahrsamnahme von knapp 50 Demonstranten/innen rund um die "Hamburger Gefahrengebiete". Die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit hat jedoch keine unmittelbare Konsequenz für die verantwortlichen Polizisten/innen oder Minister/innen. Die Staatsanwaltschaften ermitteln in der Regel nicht wegen entsprechender Straftatbestände. Diese nachträglichen verwaltungsrechtlichen Klagen sind daher ein stumpfes Schwert.

Maßnahmen gegen Polizeigewalt – Was sich ändern muss

Die immer wieder vorgebrachten Reformforderungen sind sowohl gut begründet als auch einfach umsetzbar: Internationale Organisationen fordern schon seit Langem die Einsetzung einer von der Polizei institutionell unabhängige Ermittlungsbehörde. Grund: In Deutschland ermittelt bei Anzeigen gegen Polizisten/innen die Polizei selbst, also Kolleginnen und Kollegen der Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft arbeitet darüber hinaus mit der Polizei sehr eng zusammen. Es besteht eine institutionelle Nähe. Diese Umstände verhindern in der Praxis die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. Was heißt eigentlich Rechtsstaat? Rechtsstaat heißt vor allem auch die Bindung staatlicher Organe an Gesetze. Gesetze unterscheiden nicht etwa zwischen Christen und Moslems, Linken und Rechten oder Polizisten/innen und Demonstranten/innen. Justitia trägt eine Augenbinde und hält in der Hand eine Waage, ein Symbol für eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft. Dies sind die prägenden Grundsätze unserer Rechtsstaatlichkeit, ein wahnsinnig hohes Gut. Rechtsstaatlichkeit verlangt also auch die Einhaltung der Gesetze durch den Staat und nicht zuletzt die Sanktionierung in den Fällen, in denen Organe des Staates gegen Gesetze verstoßen. Nur 2,44 % der Ermittlungen gegen Polizisten/innen aber führen zu einer Anklage vor Gericht. Eine vergleichsweise absurd niedrige Zahl. Eine neue, objektive und unabhängige Ermittlungsbehörde könnte Abhilfe schaffen. Der Staat muss sich das natürlich leisten wollen. Rechtsstaatlichkeit sollte jedoch keine Frage des Geldes sein. Staatliche Selbstkontrolle ist zu wichtig, sie ist gewissermaßen der Seismograph der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie sollte nicht zur Disposition stehen.

Eine weitere Maßnahme wäre – wie in einigen Bundesländern schon umgesetzt – die Kennzeichnungspflicht. Wer die Existenz von Polizeigewalt verinnerlicht hat, der oder die wird einsehen, wie wichtig eine Kennzeichnungspflicht ist. Anderenfalls nämlich wäre eine effektive Strafverfolgung von entsprechenden Beamten/innen nahezu unmöglich. Kennzeichnungspflicht heißt weder die Angabe von Namen noch von weiteren persönlichen Daten auf den Uniformen. Die zum Teil von der Polizeigewerkschaft hervorgebrachte Kritik, durch eine solche Kennzeichnung könnten Beamte/innen in Gefahr geraten, zieht nicht. Eine effektive Strafverfolgung wird im Übrigen in abertausenden Fällen als Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen von Bürgerinnen und Bürgern herangezogen. Strafverfolgung heißt auch Opferschutz. Sie ist eine wichtige Aufgabe, aber auch und insbesondere bei Straftaten durch staatliche Stellen.

Nicht zuletzt muss sich die Justiz selbst fragen, welche Strafen sie gegen Personen ausspricht, die im Polizeidienst straffällig wurden. Der Gesetzgeber hat die besondere Verantwortung der Gesetzeshüter/innen gesehen und die Strafandrohung von Körperverletzungen im Amt im Vergleich zur einfachen Körperverletzung verschärft.[1] Umso verwunderlicher ist es, dass Beamt/innen und Beamten bei entsprechenden Verurteilungen oftmals mit sehr geringen Strafen, oft gar nur mit Verwarnungen und ohne weitere Sanktionen davon kommen. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele.[2] Exemplarisch ist die Verurteilung eines bayerischen Polizisten. Dieser hatte einen fünfzehnjährigen Jugendlichen auf der Wache geohrfeigt, getreten und mit dem Kopf mehrfach gegen die Wand geschlagen. Die Strafe: 11 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann ist heute immer noch Polizist. Das leuchtet überhaupt nicht ein und ist auch nicht zu akzeptieren. Das sensible Spannungsverhältnis, in welchem sich die Polizei befindet, erfordert viel mehr die konsequente Dienstentlassung von sich bewusst über gesetzliche Grenzen hinwegsetzende Beamten/innen. Gewalttäter/innen dürfen keinen Platz bei der Polizei haben. Dies gilt umso mehr, wenn man sich die in der freien Wirtschaft üblichen Konsequenzen von schweren Fehlverhalten vor Augen führt.

Diese hier angesprochenen Maßnahmen würden den strukturellen rechtsstaatlichen Defiziten wirksam entgegentreten. Sie erfordern natürlich einen entsprechenden politischen Willen.

Fehlerkultur bei der Polizei

Der eigentlich wichtigste Kritikpunkt betrifft die Fehlerkultur der Polizei. Diese existiert zwar, jedoch vor allem im Hinblick auf: Wie war die polizeiliche Taktik? War das Vorgehen effektiv? Wurde die Eigensicherung beachtet? Eine Fehlerkultur hinsichtlich eines eigenen moralischen und rechtlichen Fehlverhaltens scheint es tendenziell eher nicht zu geben. Das ist typisch für eine derart hierarchisch strukturieret Institution. Manche Berufszweige sind dort schon wesentlich weiter. Vor allem die Psychologinnen und Psychologen wissen nur zu gut um die Fehleranfälligkeit von menschlichen Verhalten. Sie müssen sich in der Regel einer regelmäßigen Supervision unterziehen. Teams aus Psychologinnen und Psychologen pflegen zumeist eine ausgeprägte Fehlerkultur, in der die Personen offen mit eigenen Fehlern umgehen und diese im Team besprechen und diskutieren. Es ist angesichts der massiven polizeilichen Befugnisse und Konsequenzen für die Bürger/innen überhaupt nicht einzusehen und auch nicht hinnehmbar, warum eine solche offene Fehlerkultur bei der Polizei nicht auch existiert. Sie muss den angehenden Beamten/innen in der Ausbildung unbedingt eingeimpft werden. Stattdessen werden Kolleginnen und Kollegen oftmals – sicher nicht immer – systematisch gedeckt, es werden also Falschaussagen getätigt und Strafen vereitelt. Anzeigen gegen andere Polizeibeamte/innen sind eine absolute Ausnahme. Das ist weder rational nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Polizisten/innen sollten eher daran interessiert sein, dass jene gesetzeswidrig Handelnde in besonderen Fällen aus dem Dienst entlassen werden, um den Ruf der Polizei als Institution und die Qualität der Polizeiarbeit zu schützen. Stattdessen verfallen offensichtlich viele Polizisten/innen in ein "Wir gegen die anderen"- Denkmuster. Einerseits ist das naheliegend bei den bereits angesprochenen tagtäglichen Anfeindungen, denen Polizisten/innen ausgesetzt sind, andererseits ist das im hohen Maße unprofessionell und steht im Widerspruch zu unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen. Zu diesen gehört eine effektive Selbstreinigung der Polizeibehörden. Wenn diese Fehlerkultur nicht von innen heraus entsteht, muss sie notfalls von außen aufgezwungen werden. Zu groß sind die betroffenen Rechte und Interessen der Bürger/innen, um in diesem sensiblen und grundrechtsintensiven Bereich auf Selbstheilung zu warten.

Der Widerstand gegen diese Maßnahmen

Es existiert durchaus Widerstand gegen die hier vorgebrachten Maßnahmen. Vor allem SPD und CDU halten sich bei dem Thema weitgehend zurück. Sie setzen lieber auf die Nähe zu "ihren" Beamten/innen. Bei entsprechenden Vorwürfen gegen Beamte/innen stellen sich Verantwortliche reflexartig vor "ihre" Beamten/innen. Das kann man einerseits als löblich bezeichnen, immerhin kommt eine Institution wohl nicht ohne eine gewisse Zusammengehörigkeit und einem gegenseitigen Schutz aus. Im Bereich von in Rede stehenden ungerechtfertigten Gewalttaten ist dies jedoch völlig fehl am Platz und schlicht unprofessionell. Allen voran die Innenminister/innen der Bundesländer sowie die Sprecher/innen der Polizeigewerkschaften protestieren immer wieder lautstark gegen die Kennzeichnungspflicht. Es scheint wichtiger zu sein, die Polizisten/innen bei Laune zu halten, als Rechtsstaatlichkeit zu bewahren. Besonders hervorgetan hat sich dabei der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt. Herr Wendt nannte die Kennzeichnungspflicht mit Blick auf die Gefährdung der Polizisten/innen, dem damit verbundenen Generalverdacht und der Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht "gefährlichen Unfug" und "pure linke Klientelpolitik". Eine sportliche Aussage, wenn man das Vermummungsverbot von Demonstranten/innen bedenkt und sich klar macht, dass Polizeibeamte/innen gerade bei Demonstrationen systematisch vermummt und nicht auseinander zu halten sind. Inwiefern durch eine Zahlen- und Buchstabenkombination auf Polizeiuniformen auf die Identität einer/s Polizisten/in zu schließen sein soll, bleibt ebenfalls das Geheimnis des Gewerkschafters. Interessant ist bezüglich der Abscheu von Rainer Wendt gegenüber von Generalverdachten auch seine Haltung bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. Nachdem eine Bundesjustizministerin diese nicht einführen wollte, konstatierte R. Wendt: "[Die Bundesjustizministerin] verhindert seit Monaten, dass schwerste Straftaten aufgeklärt werden und behauptet tatsächlich, der Freiheit zu dienen." Auf die Idee, dass die Vorratsdatenspeicherung die Bürger/innen ebenso unter Generalverdacht stellen würde, als es die Kennzeichnungspflicht macht, ist Rainer Wendt offensichtlich nicht gekommen. Sein Argumentationsniveau ist tatsächlich erschreckend niedrig. Es bereitet schon einige Kopfschmerzen, wenn man bedenkt, dass Herr Wendt das höchste Amt der zweitgrößten Polizeigewerkschaft innehat, also von einem nicht unerheblichen Teil der Polizisten/innen zu diesen Äußerungen in ihren Namen legitimiert wurde. Interessant ist auch, wie Herr Wendt sein Amt interpretiert und sich in allgemeine innenpolitische politische Fragen, wie etwa Gesetze im Spannungsfeld zwischen Überwachung und Grundrechtseingriffen, einmischt. Dies ist völlig verfehlt, schließlich stellt die Polizei eine unpolitisches Institution dar, die sich an die durch die Legislative geschaffenen Gesetze zu halten und sich als Institution aus entsprechenden Debatten herauszuhalten hat. Die Gewerkschaften der Lokführer äußern sich schließlich auch nicht zu der von ihr präferierten Bundesverkehrspolitik.

Gesellschaftliche Mehrheiten

Zweifellos brächte eine gesellschaftliche Mehrheit für die Behebung dieser rechtsstaatlichen Defizite mehr Druck auf die Politik. Eine solche Mehrheit ist jedoch bislang nicht unbedingt erkennbar. In der Öffentlichkeit tauchen diese Fragen nur selten auf. Interessanterweise interessiert das Thema die Menschen in der Regel kaum, bis sie dann mal selbst betroffen sind. Vor allem bei den Stuttgart 21 Demonstrationen wurden – anders als sonst – viele Personen aus dem bürgerlichen Milieu Ziel von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei. Schon war die Aufregung - zu Recht - groß. Ansonsten schieben viele Personen die Schuld den Opfern der Gewaltexzesse selbst zu. Entweder es handelt sich um extremistische Demonstranten/innen oder um Provokateure. Als wenn mit der Teilnahme an einer wie auch immer gearteten Demonstration ein Verzicht auf die eigene körperliche Unversehrtheit einherginge. Auch der gelegentlich zu hörende Verweis auf die noch schlimmere Situation in anderen Staaten ändert daran nichts. Noch schlechtere rechtsstaatliche Verhältnisse im Ausland sind für nichts eine Rechtfertigung. Das alles darf nicht von unserer gemeinsamen Aufgabe ablenken, hierzulande rechtsstaatliche Verhältnisse sicherzustellen. Nur eine öffentliche Debatte und viele Diskussionen können zu einem differenzierteren Bild und am Ende auch zu einer gesellschaftlichen Mehrheit für entsprechende Reformen führen.

[1] Siehe im Vergleich § 340 StGB zu § 223 StGB.

[2] Artikel der Frankfurter Rundschau; Artikel der Zeit; Artikel von der TAZ.

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