Saif al-Islam Gaddafi: IStGH und Türkei einig

Libyen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gab grünes Licht für Geheimoperation zur Gefangennahme von Saif al-Islam Gaddafi in Libyen.

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Wie AlMarsad am 4. Juni 2020 berichtete, hat der IStGH in den Den Haag den gegen Saif al-Islam Gaddafi gerichteten Haftbefehl auch der Türkei zugestellt, obwohl die Türkei die Römischen Statuten nie unterzeichnete.

In dem Artikel von AlMarsad heißt es, dass die Initiative zur Ergreifung von Saif al-Islam Gaddafi von der Türkei ausging, die sich an den IStGH mit dem Wunsch wandte, bei der Verhaftung von Saif al-Islam behilflich zu sein. Inzwischen ist die Türkei bereits mit Drohnen auf der Suche nach dem Sohn von Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi. Auch türkische AWACS-Flugzeuge wurden in den letzten Tagen vor der Küste Westlibyens gesichtet, die dort zum gleichen Zweck operieren dürften.

Die Türkei arbeitet dabei mit der Special Deterrence Force (RADA) zusammen, einer Miliz der ‚Einheitsregierung‘ in Tripolis, die am Luftwaffenstützpunkt Mitiga stationiert ist. Es heißt, Saif al-Islam werde im Gebiet des Dschebel al-Gharbi vermutet, wo die Türkei versucht, ihn mit Hilfe von Bayraktar TB2 Drohnen zu orten.

Der Plan sei, Saif al-Islam gefangen zu nehmen, ihn nicht sofort an den IStGH zu überstellen, sondern der ‚Einheitsregierung‘ in Tripolis als Druckmittel für Verhandlungen auszuhändigen. Die spätere Übergabe an den IStGH soll Saif al-Islam von der politischen Szene in Libyen entfernen. Die Sarradsch-‚Einheitsregierung‘ soll sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt haben, wie in der Sitzung des IStGH am 12. November, an der auch der Justizminister der ‚Einheitsregierung‘, Mohamed Lamloum teilnahm, erklärt wurde.

Vorher hatte der IStGH das Berufungsersuchen des Anwalts von Saif al-Islam abgelehnt, der die Auffassung vertrat, der IStGH sei nicht befugt, Saif al-Islam gerichtlich zu belangen, da er unter das vom libyschen Parlament erlassene Gesetz zur Generalamnestie falle und dementsprechend nicht mehr angeklagt werden könne. Aufgrund des Inkrafttretens dieses Gesetzes wurde Saif al-Islam in Zinten aus dem Gefängnis entlassen.

Noch im November 2019 besuchte die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, Doha, um sich von Katar dieses Vorgehen gegen Saif al-Islam Gaddafi absegnen zu lassen. Über das allgemeine Rechtsverständnis des IStGH sagt das Lob von Fatou Bensouda bezüglich der katarischen Bemühungen zur „Entwicklung des internationalen Rechtssystems“ alles. Seit 2011 spielt das rein politisch begründete Vorgehen gegen Saif al-Islam Gaddafi jedem Rechtssystem Hohn.

Der Türkei, Katar und dem Westen geht es darum, Saif al-Islam Gaddafi um jeden Preis auszuschalten, ob durch Verhaftung oder Mord. Die sogenannte ‚internationale Gemeinschaft‘ schreckt dabei vor keinem Verbrechen zurück, wie es bei der brutalen Ermordung von Saif al-Islams Vater 2011 geschah, dessen Konvoy von französischen Kampffliegern gestellt wurde, oder auch ihm selbst, als sein Konvoy von Nato-Flugzeugen beschossen wurde und er schwere Handverletzungen erlitt.

Das Vorgehen der Türkei und des IStGH zeigt vor allem eines: Wie sehr Saif al-Islam aufgrund seines Ansehens, seines Einflusses und seiner Beliebtheit bei der libyschen Bevölkerung vom Westen und dessen Verbündeten immer noch gefürchtet wird.

Laut den libyschen Stämmen wird Saif al-Islam gut bewacht und befindet sich in Sicherheit.

https://almarsad.co/en/2020/06/04/details-of-a-secret-operation-to-arrest-saif-al-islam-al-gaddafi-greenlighted-by-icc/

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Geschrieben von

Angelika Gutsche

Ihre Reisen führten sie neben Indien, den USA, Russland und dem Jemen unter anderem auf den afrikanischen Kontinent und quer durch den Balkan.

Angelika Gutsche

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