Gender-gap - dieser treffende und hilfreiche Begriff beschreibt, worum es in einer Studie der Sozialwissenschaftlerin Mechthild Veil zur Alterssicherung von Frauen geht. In seiner Kürze bezeichnet gender-gap mehr als die schwerfällige Übersetzung: geschlechtsspezifische Unterschiede. Derart auf den Punkt gebracht, trägt Mechthild Veils Studie dazu bei, ein trockenes Thema höchst brisant zu gestalten, vor allem da zwei Nachbarländer verglichen werden. Die spannende Frage lautet: Auf welcher Seite des Rheins wird die weibliche Doppelbelastung Erziehungs- und Erwerbsarbeit in der Rente am besten honoriert?
Veils deutsch-französischer Vergleich zeigt nicht nur, dass Frauenrenten in beiden Ländern im Durchschnitt niedriger als Männerrenten sind - dafür ist ja hauptsächlich die Erziehungsarbeit verantwortlich. Die Autorin macht außerdem noch deutlich, dass jedes Land kulturell und politisch sehr unterschiedlich mit der Anerkennung der Erziehungsarbeit durch die Mütter umgeht. Jedes Wohlfahrtssystem bezieht die unbezahlte Erziehungsarbeit in der Rentenberechnung anders ein.
In Frankreich ist es für viele Mütter üblich, bei jedem Kind nur drei Monate Erwerbspause nach der Geburt zu machen. In Deutschland sind eher drei Jahre pro Kind Standard. Es wäre daher zu erwarten, dass der gender-gap wesentlich schlimmer bei den deutschen als bei den französischen Frauenrenten ist. Doch kommt Mechthild Veil zu einem anderen Ergebnis. Zwar liegen die Versichertenrenten der Frauen in Frankreich anteilig bei 60 Prozent und in Deutschland nur bei 50 Prozent von denen der Männer. Das sind pauschale Schätzwerte, die zeigen, dass französische Mütter trotz ihrer größeren Bereitschaft zur simultanen Doppelbelastung nicht wesentlich mehr Rente als die deutschen Mütter angerechnet bekommen. Es ist also nicht möglich, zu sagen, Französinnen hätten es in der Rentenberechnung gegenüber Männern wesentlich besser als deutsche Frauen.
Im Gegenteil: Veils Vergleich zeigt, woran es im französischen System mangelt. Zunächst herrsche in Frankreich der »Terror der 40 Versicherungsjahre«, so die Autorin. Die Rente der Frauen, die weniger als 40 Jahre gearbeitet haben, wird kräftig gemindert. Fünf fehlende Versicherungsjahre lassen die Basisrenten, die rund 70 Prozent des gesamten Rentenvolumens ausmachen, schon um die Hälfte sinken. 15 Versicherungsjahre bringen nur noch ein Fünftel der Rente, die mit 40 Jahren hätte erzielt werden können. Diese auch für Männer geltende Regelung bestraft besonders die Französinnen. Sie weisen nämlich durchschnittlich 30 Versicherungsjahre vor - die Männer 41. In Deutschland sind es in den alten Bundesländern jeweils 25 und 39 Jahre; in den neuen Bundesländern 40 und 43 Jahre. Die Hürde der 40 Jahre bezeichnet Mechthild Veil als »das frauendiskriminierende Element in der französischen Rentenversicherung«.
Ein weiterer Nachteil für Frauen im Vergleich zu Männern ist in Frankreich paradoxerweise die automatische Aufstockung der Renten um zehn Prozent für Mütter und Väter mit drei und mehr Kindern. Da Frauen in der Regel niedrigere Renten haben, erhalten sie durch die prozentuale Erhöhung weniger als die betroffenen Männer. Diese Regelung bringt in den Basisrenten den Männern monatlich 48 Euro mehr und den Frauen 35. Bei leitenden Angestellten wird der männliche Vorteil noch krasser: Väter bekommen ab drei Kindern 90 Euro Aufstockung, Mütter nur 27 Euro.
Diese merkwürdige Umsetzung der Familienpolitik wurde schon 1947 eingeführt. Immerhin hat Frankreich dadurch sehr früh Erziehungsarbeit anerkannt. Allerdings geschah es nicht im Namen der Frauenrechte, sondern um die Geburtsraten zu erhöhen. In der BRD werden erst seit 1986 Erziehungszeiten in der Rente mitberechnet. Hier ist der Rentenwert für alle gleich, ob Mutter oder Vater, und beträgt bei einem Kind monatlich rund 78 Euro für Geburten ab 1992 und rund 26 Euro für Geburten vor 1992 (im Westen). Als Logik gilt, dass Kindererziehung als gesellschaftlich nützliche und notwendige Arbeit den engen, auf Erwerbsarbeit eingeschränkten Arbeitsbegriff im deutschen Rentenrecht durch care-Elemente erweitert.
Im Land der Egalité regiert hingegen das Prinzip Ungleichheit. Nur Mütter mit weniger als 40 Versicherungsjahren erhalten die Vorteile der Kindererziehungszeiten. Wer trotz Kindern ununterbrochen den Beruf über 40 Jahre lang ausgeübt hat, wird für die Erziehungsarbeit nicht belohnt. »Eine feministische Perspektive zur Alterssicherungspolitik« habe sich in Frankreich noch nicht herausgebildet, schreibt Mechthild Veil. Die Thematik Frauen und Renten stehe nicht auf der politischen Agenda.
Trotz dieser Kritik sieht die Autorin der Studie große Vorteile im französischen Rentensystem. Dazu zählt sie die Mindestrente von 525 Euro nach 40 Versicherungsjahren. Bei weniger Versicherungsjahren wird sie allerdings gekürzt. Jede zweite französische Rentnerin nimmt sie in Anspruch und nur jeder fünfter Rentner. Das zeigt, wie wichtig sie für Frauen ist. In Deutschland wurde keine Mindestrente im Rentenrecht verankert - dafür erleichterte die Riester-Reform den Zugang zu Sozialhilfe für RentnerInnen durch eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Individuelle kapitalgedeckte Rentenversicherungen wie die Riester-Rente unterscheiden jedoch nach Geschlecht, hier wären Unisex-Tarife notwendig. Die französische Rente bietet nicht zuletzt noch den Vorteil, auf der Basis der 25 besten Verdienstjahre berechnet zu werden. Schlechte Beitragszeiten, die in weiblichen Rentenbiografien häufiger sind, können so herausgenommen werden.
Zum Schluss weist Mechthild Veil auf die Vorbildfunktion Frankreichs hin, weil dort Kinder- und Erwerbsarbeit dank zahlreicher Krippen und Kindergärten leichter zu vereinbaren seien. Vor diesem Hintergrund ist Frankreich weiter als Deutschland. Die Infrastruktur sei die tatsächliche Grundlage einer eigenständigen Existenzsicherung, sowohl in der aktiven Phase als auch im Alter. Dass Deutschland auch als Vorbild bei der Anerkennung von Erziehungszeiten dienen kann, erwähnt die Autorin nicht. Schade: am besten wäre es doch, wenn Frauen von Vorteilen auf beiden Seiten des Rheins profitieren würden.
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