Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 gilt als eine gelungene Verfassung: Es garantiert die Menschenrechte, Gewaltenteilung und demokratische politische Willensbildung. Gern und zutreffend wird darauf verwiesen, dass auf diese Weise Lehren aus den Katastrophen von Faschismus, Krieg und Völkermord gezogen wurden. Das Grundgesetz hatte aber noch eine zweite Voraussetzung: den Kalten Krieg. Schon vor dessen offizieller Ausrufung durch den US-Präsidenten im März 1947 („Truman-Doktrin“) hatte er sich in Deutschland angebahnt. Die vier Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition im Zweiten Weltkrieg konnten sich nicht auf eine gemeinsame Perspektive für das besiegte Land einigen. Daraufhin regte US-Außenminister James F. Byrnes bei einer Rede in Stuttgart am 6. September 1946 die Schaffung zentraler Instanzen im Westen an. Nach Wunsch könnten auch die anderen Zonen beitreten.
Am 1. Januar 1947 schlossen Großbritannien und die Vereinigten Staaten die von ihnen besetzten Teile Deutschlands (ohne ihre Sektoren in Berlin) zu einem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ (Bi-Zone) zusammen. Dessen Gremien sind bis Anfang 1948 so umgestaltet worden, dass sie im Rückblick als Vorformen von Staatsorganen der heutigen Bundesrepublik gelten können: Es gab einen „Wirtschaftsrat“ (als parlamentarische Körperschaft dem späteren Bundestag vergleichbar), einen „Länderrat“ (den Vorläufer des späteren Bundesrats) und einen „Verwaltungsrat“, der – allerdings unter westalliierter Aufsicht – Funktionen einer Art Regierung wahrnahm. Später schloss sich das französisch verwaltete Gebiet – ohne das Saarland – an („Trizone“).
Die UdSSR und die SED lehnten einen Beitritt der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet ab. Sie befürchteten eine Einbeziehung ganz Deutschlands in eine US-Vorherrschaft, besonders nach der Verkündung des Marshallplans 1947. Zugleich propagierten sie eine gesamtdeutsche Lösung auf der Basis der Parität zwischen allen Besatzungsmächten und der mit diesen verbundenen Parteien, in der SBZ also der SED. Darauf ließen sich die USA, die bürgerlichen Parteien im Westen und auch die SPD nicht ein: Sie setzten auf die ökonomische Überlegenheit ihres Modells, dem sich über kurz oder lang auch der Osten anschließen müsse. Eine künftige Einheit sollte demnach über den Umweg einer vorhergehenden Spaltung erreicht werden. Der zielstrebigste deutsche Stratege dieses Kurses war der CDU-Politiker Konrad Adenauer.
Die nächste Weichenstellung erfolgte auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz vom 23. Februar bis 2. Juni 1948. An ihr nahmen die Außenminister der drei westlichen Hauptsiegermächte sowie Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande teil. Die dort verabschiedeten „Londoner Empfehlungen“ waren die Vorlage zu einer westdeutschen Staatsgründung. Durch die Einbeziehung der sogenannten Beneluxstaaten wurde erstmals ein europäischer Kontext sichtbar, in den die angestrebte neue Republik einzufügen war. Mit der Einführung der D-Mark durch die Währungsreform am 20. Juni 1948 im Westen sind wirtschaftspolitische Tatsachen geschaffen worden, denen die institutionellen Abläufe der nächsten elf Monate nur noch folgten – als eine jetzt schon zwangsläufige Konsequenz.
Bereits am 1. Juli 1948 überreichten die drei Militärgouverneure der USA, Großbritanniens und Frankreichs im ehemaligen IG-Farben-Gebäude in Frankfurt am Main den Ministerpräsidenten der westlichen Länder sowie den Bürgermeistern von Bremen und Hamburg die „Frankfurter Dokumente“. So wurden sie nach diesem Ort benannt. Das erste bestand im Auftrag zur Einberufung einer Parlamentarischen Versammlung bis 1. September, die eine föderalistische Verfassung erarbeiten sollte. Das zweite verlangte Vorschläge für eine Neugliederung der Länder, das dritte enthielt Grundzüge eines künftigen Besatzungsstatuts.
Vom 8. bis zum 10. Juli 1948 tagten die Länderchefs und die kommissarische Oberbürgermeisterin von Westberlin (Louise Schroeder) auf dem Rittersturz bei Koblenz. Nicht allen war die Sache geheuer. Jahre später noch erinnerte sich Reinhold Maier, 1945 – 1952 Ministerpräsident von Württemberg-Baden, sie alle hätten „wirkliche Manschetten davor gehabt, einen deutschen Beitrag zur Teilung Deutschlands zu leisten“. Zumindest den Begriff „Verfassung“ hätten sie gern vermieden. Ein „Organisationsstatut“ für eine Übergangszeit bis zur Herstellung eines deutschen Gesamtstaates müsse ausreichen. Von diesen frühen Überlegungen ist übrig geblieben, dass die deutsche Verfassung bis heute „Grundgesetz“ heißt. Ob jedoch alle Beteiligten so viele Bedenken hatten, wie sie sich Maier im Nachhinein zuschrieb, kann gefragt werden. Zumindest Adenauer und der Westberliner Oberbürgermeister Ernst Reuter dürften früh weitergedacht haben. Die auf dem Rittersturz Versammelten jedenfalls nahmen den Auftrag an. Für den Rest sorgte das, was man wohl schon damals als eine Art „normativer Kraft des Faktischen“ ausgemacht hatte: der Konflikt der Siegermächte, die Währungsreform und der Wille der Militärgouverneure.
Vom 10. bis zum 23. August 1948 tagte auf der Insel Herrenchiemsee im Auftrag der Länderchefs ein vor allem aus deren Beamten bestehender „Verfassungsausschuss“, der einen Entwurf für ein künftiges Grundgesetz erstellte. Am 1. September 1948 trat der von den elf Landtagen gewählte „Parlamentarische Rat“ (65 Mitglieder) zusammen. Er verabschiedete am 8. Mai 1949 das Grundgesetz und verkündete es nach Genehmigung der drei westlichen Militärgouverneure (12. Mai) und Billigung durch die Landtage (mit Ausnahme Bayerns) am 23. Mai. Damit war ein westdeutscher Separatstaat geschaffen. Seine Akzeptanz sollte durch eine möglichst breite Mehrheit demonstriert werden. Das bildete die Voraussetzung dafür, dass Sonderwünsche berücksichtigt wurden. Der weit rechts stehende Abgeordnete Hans-Christoph Seebohm (Deutsche Partei) schlug erfolgreich die Abschaffung der Todesstrafe vor: ein Signal an überlebende NS-Täter und deren Sympathisanten.
Die SPD mit ihrem national orientierten und Separatstaats-skeptischen Vorsitzenden Kurt Schumacher wurde gewonnen, indem das Grundgesetz keine bestimmte Eigentumsordnung festlegte. In Artikel 15 steht, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung“ enteignet werden können.
Im Parlamentarischen Rat hatten die bürgerlichen Parteien gegenüber den 27 Abgeordneten der SPD und den zwei Vertretern der KPD die Mehrheit. Sie hätten diese überstimmen können, sodass nach dem Grundgesetz sozialistische Eigentumsverhältnisse ausgeschlossen gewesen wären. Darauf verzichteten sie. Durch die Separatstaatsgründung waren nämlich implizit die Würfel in der Eigentumsfrage schon gefallen. Als die Gewerkschaften der britischen Zone Mitte Juni 1948 den Marshallplan akzeptierten, musste ihnen klar sein, dass dies eine Entscheidung für den Kapitalismus bedeutete – unabhängig davon, was später einmal auf dem Papier einer Verfassung stand.
Dies war der Kern des Ereignisses vom Mai 1949. Es gab auch anderes und durchaus Wichtiges, darunter das Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Artikel 3 und der Versuch, in Erinnerung an das Scheitern der Weimarer Republik, institutionelle Sicherungen gegen eine neuerliche Zerstörung der Demokratie zu schaffen. Selbst der KPD-Abgeordnete Max Reimann markierte eine knappe Verbeugung, als er seine Ablehnung des Grundgesetzes begründete: Es sei ein Dokument der Spaltung Deutschlands, doch könne eine Zeit kommen, in der es gegen die verteidigt werden müsse, die es jetzt annahmen. Das begann bereits ein Jahr später. 1950 setzte die lange Geschichte der Grundgesetz-Änderungen ein, zunächst mit der Verschärfung des politischen Strafrechts und der Wiederbewaffnung.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.