1951: Vorletzte Instanz

Zeitgeschichte In Karlsruhe wird das Bundesverfassungsgericht gegründet. Über die Jahrzehnte hinweg folgt es vor allem dem Prinzip, den politischen Betrieb nicht zu sehr aufzuhalten
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 06/2016

Karlsruhe, der Sitz des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, wird oft als „Residenz des Rechts“ bezeichnet. Das klingt nach Souveränität. Was das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht angeht, musste es sich diese von Anfang an mit der Politik teilen. Das gilt allerdings nur für die großen Haupt- und Staatsaktionen, nicht fürs Tagesgeschäft. Entlang der Linie von Zivil- und Öffentlichem Recht lassen sich die beiden Bereiche gut sortieren. Ursprünglich bildeten sie sich auch in der Aufgabenzuweisung für die beiden Senate dieses Gerichts ab.

Der Erste, der „Grundrechtssenat“, war für die Verfassungsbeschwerden von natürlichen und juristischen Personen zuständig, die ihre Rechte gegen st