1969: Parole Aufbruch

Zeitgeschichte Der hohe Ton, den derzeit SPD, Grüne und FDP anschlagen, erinnert an die erste sozialliberale Koalition. Auch damals galt die Modernisierung als wichtigste Aufgabe
Ausgabe 44/2021

Gegenwärtig macht sich eine Koalition aus FDP, Grünen und SPD auf den Weg. Sie will einen Problemstau auf zwei Gebieten auflösen: Die Erderwärmung müsse energischer bekämpft und die Digitalisierung forciert vorangetrieben werden. Der hohe Ton, der hier angeschlagen wird, erinnert an die Regierungserklärung, die Willy Brandt 1969 für die neugebildete Koalition aus SPD und FDP abgab: Die Deutschen sollten ein „Volk der guten Nachbarn“, er selbst wolle ein „Kanzler der inneren Reformen“ sein und „mehr Demokratie wagen“.

Hier wurden drei Themenfelder genannt. Das erste war die Ostpolitik. In den Auseinandersetzungen um die Verträge von Moskau und Warschau 1970 sowie um den Grundlagenvertrag mit der DDR 1972 betonte Brandt, dass er ebenso wie vor ihm Konrad Adenauer die Wiedervereinigung Deutschlands wolle, aber nicht durch Konfrontation, sondern durch Anerkennung der seit 1945 gezogenen Grenzen. Die FDP stimmte ihm zu. Als industrienahe Partei hatte sie ein offenes Ohr für das Interesse von Unternehmen an der Öffnung von Märkten in den sozialistischen Ländern. Egon Bahr hatte 1963 eine Formel für die neue Strategie gefunden: „Wandel durch Annäherung“. Dieser Kurs war erfolgreich: Indem die wirtschaftlich schwachen sozialistischen Länder in Kontakt mit dem kapitalistischen Weltmarkt kamen, wurden sie von diesem abhängig. Die Hegemonie der Sowjetunion über ihren Machtbereich war nicht mehr so sicher wie zuvor.

Dazu, dass das, was schon schwankte, auch noch gestoßen wurde, leistete ein anderer SPD-Kanzler einen Beitrag: 1977 hielt Helmut Schmidt in London eine Rede, in der angeregt wurde, was die NATO 1979 beschloss: Aufstellung von Mittelstreckenraketen des Typs „Pershing II“ und von Marschflugkörpern. Diesem neuen Wettrüsten war die Sowjetunion nicht mehr gewachsen. Kohl erntete 1990, was Brandt und Schmidt gesät hatten. Insofern hat die sozialliberale Koalition tatsächlich zur Wiedervereinigung beigetragen.

Mit seiner Ankündigung, ein Kanzler der inneren Reformen sein zu wollen, verwies Brandt auf Defizite der westdeutschen Infrastruktur. Nach der Schließung der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten 1961 war das unterfinanzierte Erziehungs- und Hochschulwesen der BRD damit überfordert, den Zustrom von Abiturienten, Facharbeitern und Ärzten, der bis dahin aus der DDR gekommen war, zu ersetzen: durch Ausbau und Reform von Schulen und Universitäten. Für die SPD war Bildung eine Aufstiegshoffnung für die bisher Benachteiligten, für die FDP auch Infrastruktur für eine funktionierende Marktwirtschaft. Der führende Theoretiker der Freien Demokraten, der Soziologe Ralf Dahrendorf, ging weiter. Für ihn bedeutete Liberalismus nicht nur Marktwirtschaft, sondern die Gewährleistung von Chancengleichheit für alle auch durch die öffentliche Hand: Sozialliberalismus. Dass im heutigen Rückblick die Jahre der Brandt-Ära in besonderem Maße als eine Phase stürmischer Reformen gelten, geht auf Ausbau und Demokratisierung der Bildungsanstalten zurück. Allerdings war dies innerhalb der Kompetenzverteilung des Föderalismus vor allem Ländersache. Immerhin engagierte sich der Bund jetzt auch stärker in der Wissenschafts- und Forschungspolitik.

Ein Dokument ihrer sozialliberalen Erneuerung legte die FDP 1971 mit ihren „Freiburger Thesen“ vor (der Freitag 30/2021), unter anderem trat sie für eine kommunale Bodenvorratspolitik ein. Auch hier bestanden Übereinstimmungen mit der SPD. Das Städtebauförderungsgesetz aus demselben Jahr stellte zur Sanierung von Altbauten öffentliche Mittel zur Verfügung. Eine Triebkraft für innere Reformen waren neben SPD und FDP die Gewerkschaften. Ihr Einfluss in einer Zeit lebhafter Streiktätigkeit 1969 bis 1974 schlug sich auch in der Gesetzgebung nieder: Beseitigung der Ungleichheit zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (1970), Senkung des Renteneintrittsalters von 65 auf 63 nach 35 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren, Erweiterung der Gewerkschaftsrechte im novellierten Betriebsverfassungsgesetz von 1972, Erweiterung der Mitbestimmung in den Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften über den Montanbereich hinaus, beschlossen 1976, in Kraft getreten 1977.

CDU und CSU behandelten den Regierungswechsel von 1969 zunächst wie eine Art Anomalie, die baldmöglichst zu korrigieren sei. Erst nach dem Scheitern eines Misstrauensvotums gegen Brandt und ihrer klaren Niederlage in der vorgezogenen Neuwahl 1972 stellten sie sich auf eine langfristigere Oppositionspolitik ein. Die CDU war in der Vergangenheit auf Bundesebene vor allem aus dem Kanzleramt heraus geführt worden. Mit dem neuen Vorsitzenden Helmut Kohl (seit 1973) gab sie sich – nach dem Vorbild der bayerischen Schwesterpartei CSU – erstmals einen leistungsfähigen Apparat (der Freitag 40/2021). Großen Anteil daran hatte ihr Generalsekretär Kurt Biedenkopf. Er war auch ideologiepolitisch aktiv: Begriffe müssten besetzt und so die Hegemonie des sozialliberalen Zeitgeists langfristig gebrochen werden. Sein Nachfolger Heiner Geißler warf ab 1975 die „Neue Soziale Frage“ auf. Sie betreffe die Probleme von Menschen, denen der Wohlfahrtsstaat in seiner bisherigen Form nicht zu helfen vermöge.

Wie stark eine Opposition Regierungshandeln beeinflussen kann, hatte sich bereits vorher mit der ständigen Agitation der Union gegen eine angebliche Staatsgefährdung durch kommunistische Unterwanderung gezeigt. Brandt handelte: Zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder beschloss er am 28. Januar 1972 „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“. Durch sie sollten junge Leute, die in der Studentenbewegung der 1960er Jahre politisiert worden waren und sich in linken Organisationen, darunter der Deutschen Kommunistischen Partei, organisiert hatten, an der Ausübung der von ihnen gewählten Berufe, zum Beispiel als Lehrerinnen und Lehrer, gehindert werden. Damit zeigte die Losung, dass mehr Demokratie gewagt werden sollte, einen doppelten Boden. Trotz neuer Ostpolitik und Reformen hatte die Bundesrepublik Deutschland ein antikommunistischer Frontstaat in der weiterbestehenden Systemauseinandersetzung zu bleiben.

Die dynamische Bewegungsphase der sozialliberalen Koalition endete schon bald nach ihrem Wahlsieg im September 1972. Im Frühjahr 1973 gingen Bundesbank und Bundesregierung zu einer „Politik des knappen Geldes“ zwecks Inflationsbekämpfung über: Durch Zinssteigerungen und Ausgabenbeschränkung sollten steigende Arbeitseinkommen und eine Ausdehnung des Staatshaushalt begrenzt werden. Nach Brandts Rücktritt 1974 gab es unter seinem Nachfolger Helmut Schmidt durchaus noch innere Reformen. Aber sie hatten jetzt kostenneutral zu bleiben. Tiefgreifend waren sie dort, wo sie individuelle Freiheitsrechte stärkten. Hier gab es durchaus abermals Schnittmengen zwischen FDP und SPD. 1973 war die Strafbarkeit der Homosexualität aufgehoben worden. Und 1976 wurde die soziale Indikation für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglicht. Eine im gleichen Jahr beschlossene und 1977 in Kraft getretene Reform des Ehe- und Familienrechts ersetzte bei Scheidungen das Verschuldens- durch das Zerrüttungsprinzip.

Wirtschaftspolitisch geriet Schmidt gegen Ende der 1970er Jahre immer stärker unter den Druck einer FDP, die zeitgleich mit dem Aufstieg von Thatcher und Reagan die Wende hin zum Neoliberalismus vollzog. In dem Maß, in dem der Kanzler ihr nachgeben musste, entfernten sich die Gewerkschaften und Teile seiner Partei von ihm. 1982 provozierte der FDP-Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff mit einem marktradikalen Positionspapier den Bruch mit dem Sozialliberalismus und mit der SPD. Die Koalition zerbrach. Ob die Entwicklung der Ampel-Regierung einst ähnlich zu beschreiben ist, davon werden künftige Historiker berichten.

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