1992: Juristischer Overkill

Zeitgeschichte Ein Gericht verurteilt die RAF-Leute Christian Klar und Peter-Jürgen Boock zu lebenslänglich respektive acht Jahren Haft, obwohl beide bereits hohe Strafen verbüßen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 45/2017

Christian Klar und Peter-Jürgen Boock hatten vor dem Prozess in Stuttgart, der mit der Urteilsverkündung am 3. November 1991 zu Ende ging, schon in den 1980er Jahren die Höchststrafe lebenslänglich erhalten und waren in Haft: Boock seit 1981, Klar seit 1982. Es war nicht der erste und auch nicht der letzte Prozess gegen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF). Seit den 1970er Jahren bis fast in die Gegenwart durchziehen solche Verfahren die Geschichte der Bundesrepublik. Dem Urteil von 1992 kommt allenfalls als Justiz-Groteske eine besondere Bedeutung zu. Es wurde in einem Augenblick gefällt, in dem sich ein neues Verhältnis zwischen der Staatsgewalt und ihren terroristischen Feinden anzubahnen schien. Um dies zu verstehen, ist ein Rückgriff weit in die