Adenauer lässt grüßen

Exekutivstaat In Deutschland bleibt es bei der Kanzlerdemokratie. Daran ändert kein Bundesverfassungsgericht und kein Begleitgesetz etwas
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Wieder einmal bekommt das Verfassungsgericht gute Noten von der veröffentlichten Meinung: Es erlegte dem Bundestag auf, in einem neuen Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag seine eigenen Mitwirkungsrechte zu erweitern. Die Bundesregierung darf Kleine Anfragen nicht mehr so kaltschnäuzig wie bisher unter Hinweis auf Geheimhaltung abbürsten. Sie muss zudem ihrer Auskunftspflicht gegenüber Untersuchungsausschüssen korrekter nachkommen. Mit diesen drei Entscheidungen, so heißt es, habe Karlsruhe die Rechte des Parlaments im Verhältnis zur Exekutive gestärkt. Im Fall des Lissabon-Vertrags ist das nicht ganz richtig. Hier wurde nicht eine Entscheidung der Regierung, sondern der Bundestagsmehrheit korrigiert. Die hatte den Vertrag abgenickt und auf die eigenen