Rosenburg: Früher Sitz des Bundesjustizministeriums, heute Wohnanlage
Foto: Hans Blossey/imago
Nun also das Justizministerium. In der Rosenburg – zu Bonner Zeiten sein Amtssitz – sollen Ende der 50er Jahre 77 Prozent aller Referats- und Abteilungsleiter NS-belastet gewesen sein, vom einfachen Parteimitglied bis zu – zum Beispiel – Eduard Dreher, der am Sondergericht in Innsbruck Todesstrafen für Bagatellfälle beantragte. Dies hat eine von der früheren Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eingesetzte und vom jetzigen Inhaber dieses Amtes, Heiko Maas, vorgestellte Kommission unter der Leitung des Zeithistorikers Manfred Görtemaker und des Juristen Christoph Safferling herausgefunden.
Im Grundzug stimmt das, was jetzt aufgedeckt wurde, mit dem überein, was bisher schon über die Vergangenheit zum Beispiel des Auswä
Auswärtigen Amtes und des Bundesnachrichtendienstes bekannt gegeben wurde. Warum sollte es im Justizministerium anders gewesen sein?Ähnliche Forschungsarbeiten und Ergebnisse liegen auch für die Wirtschaft vor, etwa über die Dresdner und die Deutsche Bank. Das gehört zur neueren Gedenkkultur der Bundesrepublik, die einerseits im Interesse der Wahrheitsfindung unerlässlich ist, andererseits wegen des späten Zeitpunkts der Peinlichkeit nicht entbehrt: Fast alle Belasteten und ihre Opfer sind tot, kaum jemand von ihnen hat Strafe zu fürchten und Wiedergutmachung zu erhoffen. Als hochbetagte überlebende Zwangsarbeiter sich auf den Klageweg begaben, die deutsche Exportwirtschaft unangenehme Fragen der Konkurrenz nach der Vergangenheit bestimmter Unternehmen kommen sah, 1999 der Außenminister Fischer und 2014 der Bundespräsident auch weltweites militärisches Eingreifen für die Menschenrechte für notwendig erklärten, da wurde historische Selbstreinigung im aktuellen Selbstinteresse zweckrational. Dennoch: Gut, dass jetzt hier Klarheit geschaffen wurde.Sie war teilweise sogar schon einige Jahrzehnte früher zu haben, nämlich durch Enthüllungen aus der DDR, vielleicht weniger für das Justizministerium als für andere Behörden. Aber diese Quelle galt als trübe, weniger aus Gründen der wissenschaftlichen Professionalität als der Selbstbehauptung der Bundesrepublik gegenüber Delegitimierungsversuchen aus dem anderen deutschen Staat. Das ist jetzt nicht mehr nötig, eine Verteidigungslinie kann geräumt werden.Staatssekretär GlobkeWas bleibt, ist die Frage: Wie konnte es geschehen, dass so viele Nazis wieder so hoch hinaufkommen konnten? Seit einigen Jahren ist zu hören, dies sei ein Ergebnis kluger demokratischer Integration gewesen. Indem ehemalige Funktionsträger des „Dritten Reiches“ in den Staatsapparat eingebaut wurden, seien sie für die Republik gewonnen und gleichsam auf sanfte Weise umerzogen worden. Dass in der DDR – von Ausnahmen für die sogenannten „einfachen PG“ (NSDAP-Parteigenossen) abgesehen – von dieser Taktik kein Gebrauch gemacht wurde und doch keine gefährliche Untergrundarmee der Ehemaligen entstand, dürfte als Gegenargument nicht gern gehört werden. Der sogenannte „verordnete Antifaschismus“ war eine als rabiat empfundene Rosskur gewesen, die einschüchternd genug wirkte. In der Bundesrepublik aber war mit Hans Globke ein ehemaliger Kommentator der Nürnberger Rassegesetze Staatssekretär im Bundeskanzleramt.Juristen verstanden sich im 20. Jahrhundert als Funktionselite qua Ausbildung, und es gab Seilschaften. Schon früh haben soziologische Studien, auch rechtssoziologische, eine Kontinuität in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtsprechung zwischen Kaiserreich, Weimarer Republik, Faschismus und den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik festgestellt. Nach 1945 half man sich gegenseitig. Das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen“ von 1951 machte die Tür für Belastete sperrangelweit auf. Waren die Apparate erst einmal auf diese Weise personell angefüllt, konnte auch der demokratischste Ressortchef, der ja auf Zuarbeit angewiesen war, von ihnen abhängig werden.So mag man erklären, dass Thomas Dehler (FDP), mit einer jüdischen Frau verheiratet und deshalb sowie wegen seines Festhaltens an rassistisch verfolgten Mandanten 1933 bis 1945 schikaniert, als Justizminister (1949 – 1953) Nachrichten über das Vorleben von belasteten Beamten zwar nachging, aber keine Konsequenzen daraus zog.Aber das ist wohl verharmlosend. Adenauer soll sich so gerechtfertigt haben: Er könne kein schmutziges Wasser wegschütten, solange er kein sauberes habe. Soll heißen: Er hatte nicht genügend unbelastete Spezialisten. Da ist etwas dran, aber nicht allzu viel. Gerade die Justiz war bis 1945 so nationalsozialistisch kontaminiert, dass es nicht ganz leicht gefallen wäre, nur mit völlig Unbelasteten die Apparate wieder zum Laufen zu bringen. Man hat auch nicht allzu eifrig danach gesucht. Wolfgang Abendroth musste Politologe werden, weil es in der Bundesrepublik keinen juristischen Universitätslehrstuhl für ihn gab. Der Historiker Dominik Rigoll hat 2013 in seinem Buch Staatsschutz in Westdeutschland nachgezeichnet, wie schnell die von ihm so genannten „Fünfundvierziger“ – Emigranten und Widerstandskämpfer – nach 1949 durch „131er“ verdrängt wurden.Noch einmal: Wozu brauchte Adenauer schmutziges Wasser? Nicht in erster Linie für Alltagsarbeit auf unterer Ebene, sondern für Haupt- und Staatsaktionen, vor allem den Kalten Krieg. Das Justizministerium lieferte ihm die Vorlage für das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 – um es beschließen zu können, musste erstmals auch das Grundgesetz geändert werden. Es kannte ein neues Staatsschutzdelikt: „Staatsgefährdung“, und sah dafür Gefängnis und Zuchthaus vor. Dehler ist da wohl nicht nur von seinen Beamten überrumpelt worden, er war ebenfalls für den Kalten Krieg und erklärte, diese Erfindung habe den Zweck, ein „Handeln, das ‚vor‘ dem Hochverrat liegt, strafrechtlich zu erfassen“.Der Verjährung verfallenDie Rosenburg dürfte auch federführend für die „Straffreiheitsgesetze“ gewesen sein, die – so der Historiker Görtemaker – dazu „geführt haben, dass bis 1958 praktisch alle NS-Täter wieder freikamen“.Mehr als Dehler mag Gustav Heinemann, von 1966 bis 1969 Justizminister, ein Opfer seines Apparats geworden sein. Zwar ist unter ihm 1968 das erste Strafrechtsänderungsgesetz von 1951 aufgehoben worden. Aber gleichsam als Maßnahme der ausgleichenden Gerechtigkeit beschloss – nach Vorlage seines Hauses – am 24. Mai 1968 der Bundestag ein Gesetz, das die Beihilfe zum Mord, begangen von Mitgliedern des Reichssicherheitshauptamts (RSHA), zur Ordnungswidrigkeit herabstufte, die verjährt war.Mit dem Kommissionsbericht von Görtemaker/Safferling werden nun zwei deutsche Vergangenheiten aufgearbeitet: 1933 bis 1945 und 1949 bis mindestens 1968. Irgendjemand wird jetzt vielleicht behaupten, nun aber sei endlich ein Zeitalter der neuen Unschuld angebrochen. Warten wir auf spätere Kommissionen.
×
Artikel verschenken
Mit einem Digital-Abo des Freitag können Sie pro Monat fünf Artikel verschenken.
Die Texte sind für die Beschenkten kostenlos.
Mehr Infos erhalten Sie
hier.
Aktuell sind Sie nicht eingeloggt.
Wenn Sie diesen Artikel verschenken wollen, müssen Sie sich entweder einloggen oder ein Digital-Abo abschließen.