Staatsnotar gesucht

Bundespräsidentenwahl Nirgends steht, dass der Posten mit einem Sinnstifter besetzt werden muss
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Im Grundgesetz werden die Aufgaben des Bundespräsidenten an verstreuten Stellen recht genau beschrieben. Er vertritt den Staat völkerrechtlich, unterzeichnet Gesetze und Verträge, ernennt den Bundeskanzler, die Minister, hohe Beamte und Richter, löst den Bundestag nach missglücktem Vertrauensvotum auf Vorschlag des Kanzlers auf - er kann Verurteilte begnadigen.

Nirgends steht, dass er Reden halten muss. Es ist ihm auch nicht verboten. Ein Bundespräsident hat dasselbe Recht auf freie Meinungsäußerung wie andere Leute auch. Die deutschen Staatsoberhäupter machen von dieser Lizenz aber so ausgiebig Gebrauch, dass sie mittlerweile daran gemessen werden. Hierin unterscheiden sie sich von den Monarchen, die in Europa einigen sehr alten Demokratien vors