Schutz vor Prügel

Vorbeugen Beim Kampf gegen häusliche Gewalt muss Prävention eine größere Rolle spielen
Ausgabe 24/2017

Es passiert hinter geschlossenen Türen – und wird daher oft ignoriert. Doch häusliche Gewalt grassiert nicht nur in fernen Ländern wie Indien, sie ist auch hierzulande Alltag. In Deutschland sind Frauen von Gewalt durch ihren Partner stärker bedroht als durch andere Gewaltdelikte. Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, dass jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren mindestens einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt durch ihren Partner erlebt hat.

Anfang Juni stimmten im Bundestag nun alle Fraktionen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention. Sechs Jahre hat es gedauert, bis dieses Übereinkommen „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ nach seiner Unterzeichnung auch in Deutschland in Kraft treten kann. In einem langwierigen Prozess formulierte der Europarat die Konvention, die im Jahre 2011 in Istanbul verabschiedet wurde.

Bereits 2002 wurde in Deutschland das Gewaltschutzgesetz erlassen. In der Folge erweiterten die Länder das polizeiliche Wegweisungsrecht nach dem Motto: „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung.“ In diesem Jahr wurde auch der Stalking-Paragraf verschärft. Nun kann ein Stalker nicht nur dann verurteilt werden, wenn er durch Nachstellen das Leben des Opfers beeinträchtigt hat, sondern seine Taten zu einer solchen Beeinträchtigung geeignet sind. Außerdem feierten Frauenorganisationen nach jahrelangem Druck ihren Erfolg im Sexualstrafrecht. Jetzt gilt das Prinzip „Nein heißt Nein“, wonach eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gilt, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt.

Diese juristischen Änderungen sind die Voraussetzungen dafür gewesen, dass die Istanbul-Konvention endlich auch von Deutschland ratifiziert werden konnte. Trotz dieser Erfolge mahnte die Opposition im Bundestag aber eine Gesamtstrategie an. Die Konvention wollte sie mit einem Rechtsanspruch flankieren, der die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen bundeseinheitlich finanziert. Doch dazu konnte die Bundesregierung sich nicht durchringen. Die generelle Unterversorgung im Bereich der Frauenhäuser und Unterstützungsstellen, insbesondere aber für Frauen, die einen besonderen Bedarf haben wie Frauen mit Behinderung, Migrantinnen oder Geflüchtete, besteht also weiterhin.

Wie könnte eine solche Gesamtstrategie zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt aussehen, die sich nicht darauf beschränkt, nur mehr Geld in bestehende Schutzmaßnahmen zu stecken? Ein Blick über die Grenze ist hier aufschlussreich: Vor ein paar Monaten hat die schwedische Regierung eine nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Männergewalt gegen Frauen verkündet. Sie legt einen Schwerpunkt auf Prävention. Destruktive Normen, die Gewalt rechtfertigen, sowie frauendiskriminierende Ehrbegriffe sollen verändert werden. Die dezidiert feministische Regierung rückt damit Männer und Jungen ins Zentrum der Gleichstellungspolitik der nächsten zehn Jahre.

Täterarbeit stößt auf Skepsis

Eine solche Politik ist aber nicht spezifisch skandinavisch. Die grundlegende Philosophie auch der Istanbul-Konvention ist die enge Verknüpfung der vier P’s: Prevention, Protection, Prosecution und Policies – also Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Politik. Bereits in den 1980er Jahren wurde das „Duluth Model“ in den USA konzipiert, in einer Kleinstadt in Minnesota umgesetzt und in den 90ern nach Deutschland übertragen.

Das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (inzwischen BIG-Koordinierung) schloss als Modellprojekt die verschiedenen Akteure wie Polizei, Justiz, Jugendämter, soziale Projekte und Politik in einer „Interventionskette“ zusammen. Inzwischen arbeitet BIG auch im Bereich der Prävention an Grundschulen, um Mädchen wie Jungen zu sensibilisieren. Wer Gewalt zu Hause als normal erlebt, trägt dies auch auf die Straße. BIG arbeitet mit der Täterarbeit zusammen, um diese in die Interventionskette zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt, etwa seitens der Justiz und Jugendämter, besser einzugliedern.

Doch die unterschiedlichen Akteure haben durchaus eigene Interessen, die die Kooperation ausbremsen. Autonome Frauenprojekte lassen sich ungern in staatliche Vorgaben zwängen. Und die Arbeit mit Tätern stößt bei einigen Frauenberatungsstellen auf den Vorbehalt, dass dort die Diskriminierung von Frauen bagatellisiert und geschlechtsspezifische Gewalt in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung verkannt werde. Auf der anderen Seite tun sich einige Täterarbeitsprojekte schwer damit, sich nicht nur in Gremien auszutauschen, sondern die kleinteilige Zusammenarbeit im Alltag zu praktizieren. Damit transparent wird, was in den Täterkursen geschieht, kooperieren Frauenorganisationen und die „Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt“.

Vorbilder dazu gibt es auch im Ausland: Das „Oranje Huis“ in den Niederlanden ergänzt die Arbeit der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Ohne die Sicherheit zu vernachlässigen, bezieht es die Kinder, den Partner und andere Familienmitglieder ein. In den USA führen „Family Justice Centers“ die Beratung mit anderen Hilfen in einem Haus zusammen.

Der Schutz der Kinder ist ein zentrales Anliegen der Istanbul-Konvention, weil sie immer Opfer bei Gewalt zwischen Vater und Mutter sind. Auf ihrem Rücken werden die Kriege nach der Trennung ausgetragen – und oft wird die Gewalt dann mit juristischen Mitteln fortgeführt. Unterstützungsmodelle gegen häusliche Gewalt integrieren die Arbeit mit dem Täter, um Kinder in Trennungssituationen nicht noch zusätzlich zu belasten. Generell ist der Ansatz noch nicht weit verbreitet, die Väter über den Kinderschutz etwa über die Jugendämter und Familiengerichte zu erreichen.

Was man vorlebt

Ein Ansatzpunkt in der Prävention ist das Vater- und Männerbild, das Männer ihren Töchtern und Söhnen vorleben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass die Justiz nur wenige Täter erreicht und eher solche, die generell durch Delikte auffallen. Häusliche Gewalt kommt jedoch in allen Schichten und Ethnien und in jedem Alter vor. Auf diese große Diversität muss eingegangen werden. Bei einigen Frauen kann es sinnvoll sein, die Probleme in einer Paarberatung zu bearbeiten, sobald die Verantwortung des Täters beziehungsweise der Täterin geklärt ist.

Denn auch das ist Teil der Realität: Gewalt in Partnerschaften wird auch von Frauen gegen Männer ausgeübt. Das bedarf eines Trainings für Täterinnen und Unterstützung der betroffenen Männer. Wenn die Istanbul-Konvention nun auch den Schutz für Männer fordert, zeigt sich, dass die Erfolge der Frauenbewegung auch Männern zugute kommen können.

Bei der stärkeren Einbeziehung von Männern gibt es hierzulande aber noch viel zu tun. Die Debatte im Bundestag über die Istanbul-Konvention bestritten nur Frauen. Bei Männern existiert weiter eine „verbale Aufgeschlossenheit bei weitgehender Verhaltensstarre“, wie der Soziologe Ulrich Beck vor dreißig Jahren die männliche Haltung nannte, die Forderungen von Frauen im persönlichen Umfeld wie auch in der Gesellschaft insgesamt auszusitzen.

Grundlegend werden sich die Geschlechterverhältnisse erst dann ändern, wenn Männer eingebunden sind und aktiv werden. Und dass Gewalt gegen Frauen auch Männer angeht, ist keine schwedische Erkenntnis. Eine Bundesfrauenministerin hatte bereits eine Kampagne gegen Gewalt gestartet, die sich an Männer richtete: „Gewalt gegen Frauen zerstört auch Männer“. Die Ministerin propagierte eine Perspektiverweiterung Richtung Prävention. Das war 1993. Die Ministerin hieß Angela Merkel.

Gerhard Hafner arbeitet als Psychologe in Berlin mit Tätern häuslicher Gewalt – und mit den Kindern, die mitbetroffen sind

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