Ein permanenter Verfassungsbruch

50 Jahre Gleichstellung Im Juni 1957 verabschiedete der Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau - auf die vollständige gesellschaftliche Gleichstellung warten Frauen noch heute
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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt", so hatte das Grundgesetz die Gleichberechtigung schon 1949 festgeschrieben. Es waren die Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Frieda Nadig, die für die Einschreibug dieses Passus gekämpft hatten und gegen die hartnäckigen Gegenargumente - auch ihrer eigenen Geschlechtsgenossinnen - aus den konservativen Parteien resistent geblieben waren. Das Ziel der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern war damit allerdings nicht erreicht. Denn die Ungleichbehandlung bestand weiterhin, unterstützt durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die Vorherrschaft des Mannes in der Familie und die geschlechtsspezifische Aufgabenverteilung in Familie und Beruf zementierte. Dem Manne stand das "Letztentschei