Wenn man das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) kritisiert, kann man einiger interessanter Antworten und Reaktionen gewärtig werden, die zu verstehen sich lohnen könnte. Lohnen würde sich ein Verständnis der Gegenposition freilich nur, wenn man ihre Prämissen, ihre Wertvorstellungen und auch - Gott behüte! - ihre Vorurteile und Voreingenommenheiten analysiert, um in einem grundsätzlichen Diskurs zu gemeinsamen Vorstellungen und Forderungen zu gelangen.
Noch immer bin ich nämlich nicht bereit, an der grundsätzlichen Humanität der BGE-Befürworter zu zweifeln. Es heißt zwar: "An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen", und mit dieser Methode lassen sich Kommunisten und Faschisten auch in den gleichen Topf werfen, in den sie gehören (angesichts einer neunstelligen Opferzahl ihrer Gewaltherrschaften), doch hat der Sozialismus/Kommunismus den großen Vor- und Nachteil, dass er aufgrund einer vermeintlich gut gemeinten Ideologie, positiv ausgedrückt: eines wohlmeinenden Idealismus, Menschen für sich gewinnt, die tatsächlich der Ungerechtigkeit auf dieser Welt ein Ende bereiten wollen.
Umverteilung richtig machen!
Diesen Wohlmeinenden ist das Konzept des BGE nur eines unter vielen, um die geschichtlich entstandenen Ungleichheiten in den Lebensverhältnissen der Menschen auszugleichen, Härten abzumildern, sich um die Armen und Bedürftigen zu kümmern und unangemessenen Reichtum, über alle Maßen gehende Verschwendung und unrechtmäßig erworbenen Besitz zugunsten der Schwachen einzusetzen. Die Güter der Welt werden mit den Teilen eines Kuchens verglichen: Die Mittel sind ja da, sie müssen nur richtig verteilt werden! Ebenso wie Mindestlohn, Sozialhilfe, Frauenquote etc. soll das BGE den Befürwortern ein Mechanismus sein, diese richtige Verteilung herzustellen.
Dies zu verstehen hemmt den Gegner sozialistischer Ideologie auf der einen Seite. Denn wer möchte schon gerne gegen Weltanschauungen argumentieren, die sich das Leid der Menschen zu Herzen nehmen und es lindern wollen? Wer möchte die Fahne des Kapitalismus schwenken, wenn der Sozialismus sich doch die hehrsten Ideale auf die seine geschrieben hat - obzwar er noch keine ernstzunehmenden Erfolge zeitigte? Zumal der Begriff "Kapitalismus" in der herkömmlichen Diskussion, so im zeitgenössischen Feuilleton, einen Ekel auslöst, gegen den Begriffe wie Sozialismus oder Kommunismus durch ihre jugendlich-rebellische, idealistisch-weltverändernde Konnotation ein Gegenmittel zu sein scheinen? Zum anderen aber kann der Anti-Sozialist von eben diesen Konnotationen auch angetrieben werden: Sind die Mittel, die in so guter Absicht eingesetzt werden, tatsächlich geeignet, die erwünschten Folgen zu zeitigen? Darüber hinaus: Sind sie moralisch unbedenklich, oder muss der Zweck sie heiligen?
Prämissen sozialistischen Denkens
Gerade die Argumentation pro BGE lohnt in dieser Hinsicht ein genaueres Hinschauen. Wir gehen davon aus, dass die BGE-Befürworter es tatsächlich als probates Mittel gegen die Ungerechtigkeiten in einer Gesellschaft ansehen. Ihre Prämissen lauten wie folgt:
1. Es gibt einen gesellschaftlichen Reichtum, von dem nicht in erster Linie die profitieren, die ihn hervorgebracht haben
2. Diejenigen, die über die Mittel (das Kapital) verfügen, sind unrechtmäßig an sie gelangt
3. Wir alle leben in einem Staat, der einen Wohlstand zur Grundlage hat, für den wir dankbar sein müssen
4. Wer einmal eine schlechte Ausgangssituation im Leben hatte, ist oft unfähig, durch Fleiß, Geschick, Intelligenz oder Glück gleiche Lebensstandards zu erreichen wie die Angehörigen einer begüterteren Schicht: Milieu ist Schicksal
5. Jeder hat ein Recht darauf, ein menschenwürdiges Leben zu führen
6. Die meisten Menschen sind schlecht - ihr Verhalten ist von Egoismus und Nutzenmaximierung geprägt; von alleine werden sie den Bedürftigen niemals etwas geben
7. Der Staat muss dafür sorgen, dass die durch die Gesetze der freien Marktwirtschaft hervorgebrachten Resultate weitgehend rückgängig gemacht oder zumindest ausgeglichen werden; die angestrebte Restauration bedeutet entweder eine Umverteilung von Reich nach Arm, bis eine weitgehende Nivellierung eintritt, oder die Ermöglichung eines Lebensstandards, der eine Existenz nicht nur über dem Grundniveau, sondern auch in Würde gewährleistet.
2. Diejenigen, die über die Mittel (das Kapital) verfügen, sind unrechtmäßig an sie gelangt
3. Wir alle leben in einem Staat, der einen Wohlstand zur Grundlage hat, für den wir dankbar sein müssen
4. Wer einmal eine schlechte Ausgangssituation im Leben hatte, ist oft unfähig, durch Fleiß, Geschick, Intelligenz oder Glück gleiche Lebensstandards zu erreichen wie die Angehörigen einer begüterteren Schicht: Milieu ist Schicksal
5. Jeder hat ein Recht darauf, ein menschenwürdiges Leben zu führen
6. Die meisten Menschen sind schlecht - ihr Verhalten ist von Egoismus und Nutzenmaximierung geprägt; von alleine werden sie den Bedürftigen niemals etwas geben
7. Der Staat muss dafür sorgen, dass die durch die Gesetze der freien Marktwirtschaft hervorgebrachten Resultate weitgehend rückgängig gemacht oder zumindest ausgeglichen werden; die angestrebte Restauration bedeutet entweder eine Umverteilung von Reich nach Arm, bis eine weitgehende Nivellierung eintritt, oder die Ermöglichung eines Lebensstandards, der eine Existenz nicht nur über dem Grundniveau, sondern auch in Würde gewährleistet.
Mit der Annahme all dieser Prämissen liegt der Schluss nahe, dass ein BGE gerecht und sozial ist. Wer nicht von alleine auf die Beine kommt, dem muss geholfen werden. Und jeder BGE-Gegner wäre schlecht beraten, gegen diese Forderung zu opponieren, will er sich nicht als Menschenfeind verleumden lassen. Doch der Hase liegt ein paar Meter weiter im Pfeffer. Besteht doch nicht in der Forderung selbst das Unerhörte, sondern in der unausgesprochenen Konsequenz, die er für Sozialisten/Kommunisten/Etatisten/Kollektivisten bedeutet: Nicht der Einzelne ist moralisch gefragt und verantwortlich, sondern einzelne, d. h. die Regierung, ist in der Pflicht, die Besitzenden zu zwingen, wiederum Dritten zu helfen. Dass eine erzwungene Hilfestellung freilich keine moralische Tat sein kann, dass auch von einer Solidargemeinschaft nur die Rede sein kann, wenn die Solidarität als ethische Kategorie auf der Basis freier Willensentscheidung, humanistischer Tugend, charakterlicher Herzensgüte oder religiös motivierter Nächstenliebe ausgeübt wird, ist ebenso schnell ersichtlich wie es gar nicht erst zur Diskussion gestellt wird. Wer das BGE und andere staatliche Maßnahmen zur Umverteilung vertritt, beruft sich gerne auf eine Solidargemeinschaft, ohne dass je die Rede auf die damit notwendig einhergehende Freiwilligkeit käme.
So viel ist aber klar: So lange das BGE nicht auf freiwilliger Basis beruht, könnte es höchstens (wenn es nach wirtschaftlichen Gesetzen möglich wäre) seinen Zwecken dienen, die wiederum die unheiligen Mittel heiligen müssten; Solidarität und Nächstenliebe lässt sich damit nicht erreichen. Auch das Handeln der Regierung, die ja zum Ziele der gerechten Umverteilung andere zwänge, diese Umverteilung ins Werk zu setzen, ließe sich wohl kaum solidarisch oder moralisch nennen.
So viel ist aber klar: So lange das BGE nicht auf freiwilliger Basis beruht, könnte es höchstens (wenn es nach wirtschaftlichen Gesetzen möglich wäre) seinen Zwecken dienen, die wiederum die unheiligen Mittel heiligen müssten; Solidarität und Nächstenliebe lässt sich damit nicht erreichen. Auch das Handeln der Regierung, die ja zum Ziele der gerechten Umverteilung andere zwänge, diese Umverteilung ins Werk zu setzen, ließe sich wohl kaum solidarisch oder moralisch nennen.
Der Mensch ist gut und schlecht zugleich
Das Hauptargument gegen die aufgeführten Prämissen dürfte nun bereits deutlich sein, und zwar betrifft es vor allem Punkt 6: "Die meisten Menschen sind schlecht - ihr Verhalten ist von Egoismus und Nutzenmaximierung geprägt; von alleine werden sie den Bedürftigen niemals etwas geben." Die daraus gezogene Konsequenz ist also, dass in einer Demokratie "die Mehrheit" diese meisten Menschen (also sich selbst) zwingen muss, für das BGE einzuzahlen, und zwar mit Steuermitteln. Niemand, der ernsthaft ein BGE fordert, würde es auf freiwilliger Basis beruhen lassen wollen, da sich freilich nur diejenigen beteiligen würden, die davon profitieren (was eine weitere Schlussfolgerung aus Punkt 6 ist). Also muss der Staat mit seinem Gewaltmonopol durchsetzen, dass - ähnlich wie es jetzt bereits mit der Sozialhilfe ist - die Menschen Steuern von ihrem Eigentum abgeben, um das Recht auf menschenwürdige Existenz den Bedürftigen auch zukommen zu lassen.
Dass dieses Recht existiert, bestreite ich nicht. Interessant ist nur, was seine Formulierung für verschiedene Menschen impliziert: "Ich habe ein Recht auf eine menschenwürdige Existenz" bedeutet für die einen: "Ich habe ein Recht darauf, dass andere mir Teile ihren Besitzes abgeben, auch wenn ich sie weder kenne noch irgendwas dazu beitrage, mein eigenes Leben menschenwürdig zu gestalten. - Mein Recht bedeutet die Pflicht für andere, für dieses Recht aktiv zu sorgen."
Für die anderen aber bedeutet das gleiche Recht so viel wie: "Ich habe das Recht, von anderen nicht an der Ausübung meines Lebens gehindert zu werden. Ebenso, wie andere mich nicht zu einer bestimmen Religion, einer sexuellen Präferenz oder einer Meinung zwingen dürfen, dürfen sie mich auch nicht zwingen, unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten und meine Fähigkeiten und meinen Arbeitsfleiß auf dem Markt anzubieten. Mein Recht bedeutet die Pflicht für andere, mich in Ruhe zu lassen."
Nun ist es seltsam, dass BGE-Befürworter folgendes Argument ins Feld führen, wenn man sie mit dem Gedanken konfrontiert, die Menschen würden nicht mehr arbeiten, wenn sie eine Grundsicherung bekämen: Im Gegenteil, so die Befürworter; befreit von dem Existenzdruck und dem Stress, täglich für seine Grundbedürfnisse sorgen zu müssen, könnten die Menschen ihrer wahren Bestimmung nachgehen. Die Menschen sind, wenn man einmal das Joch der Selbstverantwortung von ihnen nimmt, so gut, kreativ und sozial, dass sie freiwillig und zwanglos Arbeiten verrichten würden, die der Gesellschaft zugute kämen. Unangenehme Arbeiten würden sowieso von Maschinen gemacht (wem gehören die eigentlich? Konzernen? Produktionsgenossenschaften?), und endlich würde die Gesellschaft in Schönheit und tätiger Nächstenliebe erblühen. Wer seine Grundbedürfnisse gesichert weiß, der könnte sich einmal wirklich um die Belange seiner Nachbarn und Freunde kümmern.
Es dürfte bereits klar geworden sein, wie sehr ein solches Menschenbild dem negativen widerspricht, das die BGE-Befürworter in Punkt 6 zur Begründung staatlichen Zwangs aufführen. Zum einen sind die Menschen schlecht, von Eigennutz und Selbstsucht getrieben, zum anderen aber sind sie gut, kreativ und sozial. Zum einen kümmern sie sich nicht um ihre Mitmenschen, zum anderen kümmern sie sich um ihre Mitmenschen. Zum einen muss man sie zwingen, während man sie zum anderen befreien muss.
Oder vielleicht doch eher gut?
Diese beiden Prämisse widersprechen einander. Meine optimistische Lebenseinstellung macht mich geneigt, sie fürs Erste wie eine mathematische Gleichung auf die positive Seite hin aufzulösen: Der Mensch an sich ist gut. Das würde allerdings bedeuten, dass er nicht gezwungen werden MUSS, um Gutes zu tun. Wenn man ihn in Ruhe lässt, wird er sich der Nöte seiner Mitmenschen FREIWILLIG annehmen. Diese freiwillige Nächstenliebe würde noch gesteigert, wenn es gar keinen Staat gäbe, der sich Umverteilung auf die Fahnen geschrieben hat (ohne sich freilich je zu praktizieren). Ohne einen Staat, den die Menschen noch immer als Rechtfertigung für mangelndes soziales Engagement nehmen können ("Ich zahle ja schon Steuern, wieso soll ich noch spenden?" - "Der Obdachlose da ist doch selber Schuld an seinem Schicksal, wir haben schließlich ein soziales Netz! Er ist nur zu faul zum Formularausfüllen!"), würden die Menschen die Notwendigkeit, in Not geratenen Menschen zu helfen, noch viel mehr einsehen, als sie es jetzt schon zum Teil tun. Auch Kirchen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine gibt es ja bereits jetzt. Zudem würden Versicherungen in die Lücke springen, die der fehlende Staat im Netz der sozialen Absicherung gelassen hat: Wo jetzt ein Monopolist die Menschen zu seinen Konditionen zwangsversichert, könnten die Menschen wählen, welcher Versicherung zu welchen Konditionen und ob überhaupt einer sie in Fragen Berufsunfähigkeit, Krankheit, Behinderung usw. sie ihr Vertrauen schenken. Wozu dann noch BGE?
Was geschieht aber mit dem, der vergessen hat, sich zu versichern, und nun "unverschuldet" in Not geraten ist, für dessen Hilfe sich aber zufällig niemand freiwillig auffinden lässt, kein Individuum, keine Familie, kein gemeinnütziger Verein und keine Kirche? Er hat wohl ein Anrecht auf unsere Hilfe, und wir haben eine moralische Verpflichtung, ihm zu helfen. Was jedoch weder wir noch er haben, ist das Recht, andere mit vorgehaltener Waffe zu zwingen, ihm zu helfen.
Was geschieht aber mit dem, der vergessen hat, sich zu versichern, und nun "unverschuldet" in Not geraten ist, für dessen Hilfe sich aber zufällig niemand freiwillig auffinden lässt, kein Individuum, keine Familie, kein gemeinnütziger Verein und keine Kirche? Er hat wohl ein Anrecht auf unsere Hilfe, und wir haben eine moralische Verpflichtung, ihm zu helfen. Was jedoch weder wir noch er haben, ist das Recht, andere mit vorgehaltener Waffe zu zwingen, ihm zu helfen.
Bedingungsloses Grundvertrauen (BGV)
Ich würde daher in diesem Falle wie im Fall des BGE, aber auch bei allen anderen Fragen des wahren, freien Sozialismus, dazu raten, von einem Bedingungslosen Grundvertrauen zu sprechen. Wir sollten davon ausgehen, dass die Menschen, wenn man ihnen die Freiheit gibt, für ihr eigenes Leben zu sorgen, sowohl in der Lage als auch willens sind, die Nöte ihrer Mitmenschen nicht nur zu sehen, sondern auch zu lindern. Dieses Güte ist bedingungslos, weil sie sich, anders als das BGE, nicht an die Bedingung knüpft, das Dritte gezwungen werden müssen. Sie ist bedingungslos, weil sie nur gedeihen kann, wenn es frei von Bedingungen ist: ohne Zwang, ohne extrinsische Motivation, ohne falsche Versprechen und auch ohne die nebulösen Begriffe wie "Solidargemeinschaft" oder "Soziale Gerechtigkeit". So, wie die Fahrgäste der Metro von Perth auch nicht den Staat brauchten, um einen zwischen Gleis und Waggon Eingeklemmten zu befreien - weil sie als menschliche Wesen der Anteilnahme fähig sind. Auf der anderen Seite bezieht sich das Bedingungslose Grundvertrauen auch auf die Kraft der Menschen, in eigener Regie das beste aus ihrem Leben zu machen, wenn man sie nur in Ruhe lässt. Auch diese Kraft ist bedingungslos. Wenn man nicht zugleich große Konzerne fördert und die Bedürftigen beraubt, kann man die Fähigkeiten der Menschen bewundern, sich mit tätiger Hand auch aus prekären Situationen zu helfen. Die Prämisse Nr. 4 vieler BGE-Befürworter, dass Milieu Schicksal sei und schlechte Startpositionen im Leben es dem Menschen für immer verunmöglichen, Großes zu leisten, ist pessimistisch und geringschätzig der Natur des Menschen gegenüber.
Viel humanistischer als jedes "sozialistische" ist hingegen das Menschenbild, das einerseits von der grundsätzlichen Güte, andererseits von der Selbstheilungskraft des Menschen ausgeht und in das tägliche Werk dieser Güte bedingungslos vertraut. Vielleicht könnten das Vorstellungen sein, die BGE-Befürworter und -Gegner irgendwann gemeinsam haben: das grundsätzliche Vertrauen in die Fähigkeiten des Menschen, die große Wertschätzung individueller Freiheit seinem eigenen Körper und Eigentum gegenüber, sowie die Einsicht, dass die gerechteste und effektivste Maßnahme, sozialen Frieden und Wohlstand zu erlangen, in der Achtung vor eben dieser Freiheit besteht, die allein der Boden ist, auf dem die bedingungslose Güte und Kraft des Menschen erblühen kann.
Kommentare 15
Meine Annahme geht aber davon aus, dass bei einer Grundversorgung die positiven menschlichen Eigenschaften stärker hervortreten würden und die individuellen Fähigkeiten und Neigungen besser gelebt werden können.
Ich fasse es bei Ihnen auf den Satz zusammen:
"Dieses Güte ist bedingungslos, weil sie sich, anders als das BGE, nicht an die Bedingung knüpft, das Dritte gezwungen werden müssen."
Auch wenn ich an das Gute im Menschen glaube, setze ich doch auf kollektive, institutionelle Lösungen, die wir uns schaffen und damit unseren Gerechtigkeitsvorstellungen entsprechen. Dabei ist immer noch Raum für persönliches soziales Engagement, wenn es denn im Umfeld erforderlich ist. Denn ich möchte eben nicht auf eine Charity-Gesellschaft hinaus, eine die aus den Stiftungen der Reichen gespeist wird und auf den guten Willen der Wohlhabenden angewiesen ist.
Die Gesellschaft in der wir heute leben ist eine dynamische Entwicklung, die sich aus Gewaltprozessen in Verbindung mit Macht ergeben hat. Zwar nennen wir uns ein demokratisches Land und wir haben mit unserem GG sicher ein Vorzeigegesetz. Aber wir entfernen uns bereits wieder von einer Periode relativer Gleichheit der Lebensweisen, als sich die Mehrheit der Bevölkerung noch im gleichen Boot gesehen hat. Unsere jetzigen Gesetze sind bereits das Abbild der gesellschaftlichen Kräfte, die sich weniger an der Gerechtigkeit und mehr an der Freiheit weniger orientiert, die „ihre“ Freiheitsvorstellungen also zur Norm der Gesellschaft machen können.
Die Ungleichgewichte in der Gesellschaft sind also keine individuellen Leistungsbeiträge, sondern den Machtkonstellationen und der Gesellschaftsordnung zu verdanken. Wenn nun einmal erkannt wird, wo die Ursachen der Probleme liegen (es ist ziemlich einfach, die zu sehen), dann reden wir nicht über persönliches Gutmenschentum, sondern um eine Korrektur und Neugestaltung der Gesellschaft. Die individuellen Freiheiten und Leistungen in zukünftigen Gesellschaftsformationen werden sich dann allerdings nicht mehr aus den ökonomischen Ungleichgewichten ergeben (können).
Es wird ein ständiges Bemühen bleiben zwischen individuellen Freiheiten und kollektiven Bedürfnissen. Das wäre eben der eigentliche demokratische Prozess, wenn alle im gleichen Maße daran teilnehmen können und niemand sich durch Privilegien Vorteile verschaffen kann.
Ansonsten eine schöne Vision, die man sich ab und an gönnen kann.
Lieber G. Kaiser,
auch von meiner Seite aus Dank für den Text.
Ich habe hier in der dFC bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass m. E. vor der Forderung der Einführung eines BGEs die Forderung stehen müsste, dass universale Recht auf selbstbestimmte, würdige Arbeit zu realisieren. Ein solches würde die Einführung einer Solidar-Wirtschaft bedingen, bei gleichzeitiger Abschaffung des Kapitalismus. Das BGE, überspitzt ausgedrückt, hilft, den Kapitalismus am Leben zu erhalten. Es ist im Erhardschen Sinne "Soziale Marktwirtschaft". (obwohl dieser Begriff ein Widerspruch in sich selbst ist)
Kapitalismus wie auch Sozialismus/Kommunismus kann nicht die Zukunft der Menschheit sein. Nur ein Humanismus, der auf Selbstbestimmung, Nicht-Entfremdung und Gegenseitige Hilfe beruht, kann einerseits das Grundrecht auf selbstbestimmte, gestaltete, nützliche Arbeit für den Einzelnen und die Gesamtheit gleichzeitig realisieren bei ausreichenden materiellen Lebensbedingungen für Alle. Deshalb gebe ich auch Priorität der Einführung eines nationalen Fonds zum Einstieg in die Solidar-Wirtschaft den Vorzug gegenüber der Einführung eines BGEs.
Zuerst gilt: Abschaffung des Kapitalismus; wenn das nicht hopplahopp geschehen kann, dann aber peu-à-peu durch gezielten und über 'trial and error' ausgeübten Eintritt in die Solidar-Wirtschaft. Dieses müsste die wichtigste Forderung der Zivilgesellschaft bei jeder neuen BT-Wahl sein. Parteien, die sich diesem Ziel nicht verschreiben können, sollten rigoros am Wahlabend abgestraft werden. Es könnten stattdessen viele unabhängige Direktkandidaten dieses Ziel vertreten und in die öffentliche Wahnehmung hineintragen.
LG, CE
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Wie ist denn dieser "Kapitalismus" für Sie definiert, den Sie abschaffen wollen?
"ich möchte eben nicht auf eine Charity-Gesellschaft hinaus, eine die aus den Stiftungen der Reichen gespeist wird und auf den guten Willen der Wohlhabenden angewiesen ist."
- Abwesenheit von Sozialstaat bedeutet nicht im Umkehrschluss Abhängigkeit von Charity und gutem Willen der Reichen. Private Versicherungen z. B. zahlen Ihnen am Ende Ihres Arbeitslebens einen hohen Betrag aus, weil Sie regelmäßig eingezahlt haben. So wäre es auch bei Kranken-, Arbeitslosigkeits- und Unfallversicherungen ohne weiteres möglich. Ohne die horrende Besteuerung (auch der Armen) und Inflation (= unsichtbare Steuer, die VOR ALLEM die Armen trifft), und bei gleichzeitigem Wettbewerb privater Versicherungen, der zu geringeren Preisen und besserer Qualität führt, hätten auch weniger verdienende die Möglichkeit, FREIWILLIG in ein Sicherheitsnetz einzuzahlen. Nur absolute Härtefälle wären auf Stiftungen, Spenden (die schon jetzt in großem Maße erfolgen - obwohl wir doch einen Sozialstaat haben - und bei weitem nicht nur von den Superreichen) angewiesen.
"die „ihre“ Freiheitsvorstellungen also zur Norm der Gesellschaft machen können."
Was sollen das für Freiheitsvorstellungen sein? Entweder es gibt Freiheit, oder nicht ...
Ich verstehe den Begriff "kollektive Bedürfnisse" nicht - was verstehen Sie darunter?
Was ist für Sie eine "Solidar-Wirttschaft"?
„Private Versicherungen z. B. zahlen Ihnen am Ende Ihres Arbeitslebens einen hohen Betrag aus, weil Sie regelmäßig eingezahlt haben.“
„...und bei gleichzeitigem Wettbewerb privater Versicherungen, der zu geringeren Preisen und besserer Qualität führt,...“
Wie absurd ist das denn? Private Versicherungen wollen Profite machen!
Siehe z.B. hier:
„Ihre Lebensversicherungen bringen weniger Rendite – doch gleichzeitig fährt die Allianz den höchsten Gewinn seit der Finanzkrise ein.“
„Der Versicherungsriese hat im vergangenen Jahr mehr als zehn Milliarden Euro verdient...“
„Insgesamt trug das Geschäft mit Lebensversicherungen 2,7 Milliarden Euro zum Gewinn der Allianz bei.“
In einer funktionierenden solidarischen gemeinnützigen Bürgerversicherung wären die Milliarden in der Kasse der Versicherten verblieben!
Warum soll ich in private Versicherungsgesellschaften einzahlen? Ein Auswuchs wären da z.B. die privaten Krankenkassen. Wenn ich schon ihren Gedanken aufgreife, was das "Grundvertrauen" betrifft, dann, dann bedarf es keinesfalls eines künstlichen Konkurrenzverhältnisses der Menschen untereinander auf dem sogenannten Markt. Das ist ein anerzogenes und für natürlich verkauftes Modell, um keinesfalls Gedanken aufkommen zu lassen, die an den Eigentumsverhältnissen rütteln. Eines der dümmlichsten Sprüche kommt dann mit dem Neid daher. Aber dem Modell unterliegt auch die dreiste Behauptung, dass Menschen nur unter Konkurrenz (Zwänge, Druck) zur Arbeit bereit sind. Richtig ist, dass das wohl bei den bestehenden Verhältnissen weitgehend zutreffend ist.
Ich wundere mich, dass Sie bei allen bekannten Fakten doch tatsächlich der Mär vom Vorteil privater Versicherungen aufsitzen, wo es gerade die gesetzliche Rentenversicherung ist, die mit den geringsten Kosten arbeitet. Wenn auch nicht alle Einzahlungen versichertengerecht verwendet werden. Das ließe sich aber demokratisch ändern.
Der Sozialstaat im positiven Sinne verkörpert ein Gerechtigkeitsprinzip, der die Ungleichgewichte aus gesellschaftlichen Prozessen heraus ausgleicht. Das gelingt zurzeit nicht gut, da die Gesetzgebung einseitig zu Lasten der Einkommensbezieher geändert und Vermögens- und Gewinneinkommen entlastet werden.
Solange wir in diesem Wirtschaftssystem leben, kompensiert privates Handeln nicht die entstehenden ungerechten Besitz- und Machtverhältnisse. Wer allerdings davon ausgeht, dass das alles rechtens ist, zumal auch von den bestehenden Gesetzen legalisiert, da erübrigt sich eine Diskussion. Wobei ich davon ausgehe, dass Sie diese Position nicht vertreten.
Es ist also (für mich) müßig, auch noch von einem "bedingungslosen" Grundvertrauen auszugehen, das Gegenteil muss gegenwärtig der Fall sein. Allerdings richtet sich jetzt der Fokus auf gesellschaftliche Institutionen, Gesetze und Verfahrensabläufe und nicht auf Misstrauen gegenüber dem Mitbürger.
Was ist denn für Sie Freiheit? Darüber gibt es seit der Antike die verschiedensten Vorstellungen. Freiheit für sich als reiner Begriff ist ziemlich inhaltsleer, wenn er nicht mit dem Guten verbunden wird. Denn ein vom Individuum beanspruchtes Recht zur individuellen Entfaltung konfligiert früher oder später mit den Vorstellungen anderer.
Ferner wäre noch die Willens- und Handlungsfreiheit mit einzubringen. Hier kommt die Diskussion über Determinismus und Fremdbestimmung auf. Die Fragen, ob Charakter bestimmt oder selbst formbar ist, ob der Willen also aus einer nicht hinterfragbaren Instanz heraus agiert usw.. Das alles ist nur ein kleiner Anriss der verschiedensten Deutungen auf dem Gebiet und ist sicher die elementarste Denkfigur im demokratischen Verhältnis.
"Kollektive Bedürfnisse" entsprechen den in einer Gesellschaft mehrheitlich ausgeformten gerechten Institutionen (Gemeineigentum), die es ermöglichen, den individuellen Handlungsspielraum auf best mögliche Weise zu gewährleisten. Es sind Entlastungs- und Schutzstrukturen, die den Individuen das Leben erleichtern, bzw. erst ein qualitativeres Leben ermöglichen. Seltsam, das der Gedanke an das Kollektiveigentum (die gesamte Infrastruktur) so aus dem Fokus gerät, da es wie eine nicht mehr gesehene Selbstverständlichkeit in Anspruch genommen wird.
Solidarwirtschaft? Auch da gibt es verschiedenste Modellvorstellungen. Negativ ausgedrückt wäre es eine völlige Abwendung von den heute dominierenden Markt- Produktions- und Besitzverhältnissen. Ich führe das jetzt nicht weiter aus, denn dann würde es sehr lang werden und bedarf mehr als nur ein paar oberflächlicher Gedanken von mir. In anderen Beiträgen in der FC ist bereits ausführlich dazu geschrieben worden. …ismen brauchen dafür aber nicht ausgegraben zu werden, denn mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln (zumindest ein positives kapitalistisches Ergebnis) lässt sich jetzt eine Solidarwirtschaft gestalten.
Nur, wie gelingt die Transformation, ohne die bestehenden Verhältnisse antasten zu wollen? Legalisiertes „Unrecht, sprich Vermögen“, dass wie das Sklaventum entstanden war, kann doch nicht mit „Einsicht“ geändert (abgewartet) werden. Soviel Zeit haben wir einfach nicht mehr.
So, wie Sie das BGE begründet sehen, und das entspricht zweifellos der Auffassung eines Teils der Befürworter, zeigt es sich tatsächlich als problematisch. Was Sie nicht sehen, ist eine vernünftige Begründung, einen wesentlichen Punkt hat PLEIFEL schon benannt, nämlich die entpersönlichten gesellschaftlich organisierten Vorgaben zu einem Leben in Menschenwürde.
Was Sie stattdessen vorschlagen, ist die Reprise einer Schnapsidee Sloterdijks, eines geistreichen Mannes, dem man solchen Quatsch nicht zugetraut hätte. Er wollte nämlich die Zwangsbesteuerung der Reichen aufheben, um die soziale Wohlfahrt auf freiwillige Spenden aufzubauen, weil Zwangsabgaben Renitenz erzeugen, Freiwilligkeit aber so gute Gefühle bereitet, daß die Spenden nur so sprudeln. Nach dem dahinter stehenden Menschenbild möchte ich gar nicht fragen.
COSTA hat natürlich recht, daß das BGE einfach als Verwaltungsmaßnahme eingeführt das Gegenteil dessen bewirken kann, was es soll, statt der Mehrheit der Bürger ein verantwortliches selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ihnen die Verantwortung für das Ganze und ihr schlechtes Gewissen den Nutzlosen gegenüber abzunehmen. Das heißt, daß eine starke Mehrheit der Bevölkerung zu dem BGE als einem vernünftigen Teilaspekt in der gesellschaftlichen Warendistribution wirklich willens sein muß, der Zwang also nur in der Akzeptanz eines großen demokratischen Mehrheitswillens besteht. Das BGE bedeutet größere Steuerlast für die Wohlhabenden, kaum Veränderung in der Besteuerung der zahlenmäßig stärksten Gruppe der unteren Mitte. Warum sollte die es dann nicht akzeptabel finden, so wie sie heute noch am unermeßlichen Reichtum der Superreichen nichts auszusetzen hat?
Zu Ihren Fehlbegründungen: Das BGE sollte nicht als Umverteilungsinstrument verstanden werden, es dient nicht einer Verteilungsgerechtigkeit, sondern einem universellen Menschenrecht. Es setzt diese gesellschaftliche Grundsolidarität voraus, in der die Grundeinsicht steckt, daß es kein persönliches Verdienst, sondern kulturelle Entwicklung ist, wie wir produzieren und distribuieren. Schon die Steuergesetzgebung sehen Sie falsch, wenn für Sie Steuern eine Strafmaßnahme der Armen gegen die Reichen sind, statt die allgemeine Selbstverpflichtung, sich den Umständen entsprechend an der notwendigen Finanzierung des Ganzen zu beteiligen. Eine unvoreingenommene Beurteilung der heutigen Situation kann nur zu dem Ergebnis kommen, daß der Staat den Reichen weitaus mehr nützt als den Armen. Daher sagt man zurecht, daß Umverteilung stattfindet, aber von Unten nach Oben. Eine Stärkerbesteuerung der Reichen wäre also nur eine Kompensation. Aber wie gesagt, es geht gar nicht um Einkommensgerechtigkeit, sondern um Grundsolidarität. Das ist der Humanismus des BGE.
Ihre Aussage, der Mensch ist gut und schlecht zugleich, möchte ich auch korrigieren. Die Menschen definieren in unterschiedlichen Zeiten sehr unterschiedlich, was als gut und was als schlecht zu gelten habe. Und es gibt Zeiten, in denen dieses Kriterium eine größere, und solche, in denen es eine kleinere Rolle spielt. Brecht hat einmal sinngemäß gesagt, Wohl den Zeiten, in denen der Mensch nicht gut sein muß. Es sollte beim BGE nicht darum gehen, daß die Mehrheit, die es finanziert, Gutes tut, sondern es muß als vernünftige Regelung begriffen werden. Und die Regelung macht es unnötig, daß der Einzelne einspringen muß und sich nach Gutdünken engagiert.
Wer glaubt, ein BGE würde endgültig das Elend beseitigen, hat eine unrealistische Sicht. Elend und Verbrechen werden abnehmen, aber nicht verschwinden, verschwinden wird vielmehr deren Begründung oder rationalisierende Scheinbegründung in den üblen Verhältnissen. Das BGE nimmt niemandem die Eigenverantwortlichkeit ab. Es wird weiter Individuen geben, die ihr BGE in maßlosen Alkoholkonsum umsetzen – und denen wird geholfen werden müssen, denn auch selbstverschuldetes Unglück entbindet nur dann von Hilfe, wenn man konsequent der Meinung ist, jeder sei einzig und allein seines Glückes Schmied. Das ist die bürgerliche Ideologie des Solipsismus.
Ihrem Gedanken eines bedingungslosen Grundvertrauens stimme ich durchaus zu. Grundsolidarität und Grundvertrauen sind zwei Seiten einer Medaille, so wie Egoismus und Mißtrauen, die Medaille des Asozialen. Eine Gesellschaft, die ein BGE gewährt, muß sich auf eine entsprechende Leistungsbereitschaft seiner Bürger verlassen, anders ausgedrückt: das BGE wird nur der Höhe der Leistungsbereitschaft entsprechend ausfallen können. Ist die zu gering, ist ein BGE nicht möglich. Das sehe ich allerdings nicht. Mir scheint, daß der Wunsch nach Möglichkeiten zu qualifizierter, nützlicher Arbeit in unserer Gesellschaft bei weitem das Angebot übersteigt.
Lieber G. Kaiser,
nun denn, diesen Entfremdung schaffenden Kapitalismus, von dem wir alle die Nase voll haben (zumindest jene, die sich eine kritische Sicht auf die Realität bewahrt haben), bis auf diejenigen, die sich satt in ihm wohlfühlen, ohne an die zu denken, auf dessen Kosten ihre Sattheit beruht, gestützt auf klebrige, sich selbst reproduzierende Seilschaften, eben den meine ich. Ebenso wie Supermächte das Zeitliche segnen, werden sich auch ausbeuterische Wirtschaftsysteme selbst abschaffen. Aber dem kann durchaus nachgeholfen werden, damit die Agonie nicht zu sehr in die Länge gezogen wird. Für meine Enkel zumindest hoffe ich auf die Chance, einmal in solidarwirschaftlichen Projekten arbeiten und leben zu können. Was in anderen Teilen der Welt möglich ist, sollte auch im kapitalismus-versessenen D. möglich sein.
LG, CE
Ist bereits empfohlen worden, aber in dem Zusammenhang einfach noch mal zur Erinnerung "Das Ende der Megamaschine".
Wie es die die Eliten in Politik und Ökonomie geschafft haben, das Volk an der Selbstorganisation zu hindern und die Demokratie als Filtermechanismus zur Feinsteuerung eingerichtet wurde.
Dazu der nun über mehrere Jahrhunderte stattfindende "Umerziehungsprozess", der zu verdecken sucht, in welchen autoritären Lebensverhältnissen sich die Menschen eingefunden (gefügt) haben. Denn egalitäres Leben war eine bestimmende Größe, bevor die westliche Kolonialisierung der Welt die meisten derartiger Strukturen zerstört hat.
Lieber Paul,
Dank für den Hinweis auf die "Megamaschine".
Vielleicht werde ich eher als gedacht wieder in D sein und sehen, was praktisch getan werden kann.
LG, CE
(Grund-) Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Sicherlich sind die monetären Verhältnisse in der CH etwas anders, als in D; sie lassen sich aber durchaus vergleichen.
Wenn ich über ein BGE debattiere, frage ich nicht nach einem Sozialismus oder sogar nach einem Humanismus, sondern nach dem Volkseinkommen bei 81 Mio Volk.
In D ist das Volkseinkommen für 2014: 2.176,2 Mrd Euronen
Das macht im Jahr pro Kopf: 26.867 Euronen
Das macht im Monat pro Kopf: 2.239 Euronen
Für alle, die das nicht glauben wollen, das sind keine Nettoeinkommen von Arbeitnehmern, sondern Pro Kopf Einkommen; eine Familie mit 4 Personen hätte damit 8.956 Euro im Monat zur Verfügung.
Das sind die Zahlen, über die wir bei einem BGE debattieren.
Zumindest darf man jetzt mit Riester Rente auch im Ausland seinen Lebensabend verbringen; bis 2007 hatten die deutschen PolitGanoven die Zulage zurück gefordert.
Ob aber eine private Versicherung für eine Kapitallebensversicherung eine Ertragszusage aus dem letzten Jahrtausend einhalten kann, bleibt den nächsten Jahren und Jahrzehnten vorbehalten, schließlich kann eine Versicherung nur das Geld auszahlen, daß sie gerade einnimmt.
Denke nicht das die privaten Rentenversicherungen ihre Ertragszusagen einhalten können. Gerade bei der Riester Rente darf der Versicherer max. 30% des Kapitals von der Rentenversicherung in den Aktienmarkt investieren. Meiner Meinung nach ein Ding der Unmöglichkeit ...