Abgeordnete des Bundestages sind über eine mögliche Bespitzelung auf Nachfrage zu informieren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat damit der Klage der Grünen-Bundestagsfraktion und vier Abgeordneten der Grünen stattgegeben.
Diese hatten von der Bundesregierung darüber Auskunft verlangt, inwieweit die Geheimdienste von Bund oder Ländern Informationen über Abgeordnete des Bundestags sammeln. Diese "Kleine Anfrage" lehnte die Regierung ab. Als Begründung wurde mit der "Geheimhaltungsbedürftigkeit" argumentiert. Dieses Verhalten ist nach denKarlsruher Richtern verfassungswidrig.
Es verletzt das Frage- und Informationsrecht des Bundestags gegenüber der Bundesregierung. Diese Informationsrechte hätten in diesem Fall schon deshalb großes Gewicht, weil eine nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten "erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit" berge.
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