Nach der 2006 ergangenen Direktive zur Vorratsdatenspeicherung ist die Brüsseler Behörde verpflichtet gewesen, bis zum gestrigen Mittwoch einen Evaluierungsbericht vorzulegen. Dies wurde nun auf wohl Dezember verschoben.
Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der FDP im EU-Parlament, zufolge beruft sich die Kommission zur Begründung der Verschiebung des Berichts auf "fehlende Daten aus den Mitgliedsstaaten". Es mangele an Statistiken, die einen Erfolg der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren bei der Kriminalitätsbekämpfung belegten. Dies bezeichnet er als Rechtsbruch.
Wenn die Mitgliedsstaaten keine Daten über den Erfolg der Richtlinie haben, dann hat die Vorratsdatenspeicherung wohl keinen Erfolg gebracht. Für Deutschland gibt es jedenfalls die Auswertung der Kriminalstatistik, die belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt keinen Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten hatte.
Siehe zu der deutschen Statistik www.aktion-fsa.de/de/presse/unsere-themen-in-der-presse/1514-20100903-vorratsdatenspeicherung-laut-kriminalstatistik-ueberfluessig
Mehr zu der Verschiebung bei www.heise.de/newsticker/meldung/Alvaro-wirft-Bruessel-Rechtsbruch-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-vor-1080571.html
Kommentare 1
Also kann erst 'mal fröhlich weiter gespeichert werden. Und selbst wenn's verboten werden sollte, es würde eh weiterhin getan.