...eigentlich passiert es sogar über 500-mal im Monat, dass die Ermittlungsbehörden auf die bei den Providern von uns gespeicherten Telefon und E-Maildaten zugreifen. Nur bei 200 Fällen weiss man dann nicht mehr genau aus welchem Grund man darauf zugreifen wollte.
Und dabei gilt immer noch die Eilentscheidung des BVG vom März 2008, dass die Daten nur bei "schweren Straftaten" genutzt werden dürfen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der damals noch Oppositions-FDP:
„Im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht mit der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 veranlassten Sondererhebung für den Zeitraum vom 1. Mai bis einschließlich 31. Juli 2008 (Erhebungszeitraum) hat sich ergeben, dass in insgesamt 2 186 Verfahren Anordnungen nach § 100g StPO ergangen sind. In 934 dieser Verfahren mussten die um Auskunft ersuchten Telekommunikationsunternehmen auch auf nach § 113a TKG gespeicherte Daten zurückgreifen. Nur in 627 der 2 186 Ermittlungsverfahren war ein Rückgriff auf nach § 113a TKG gespeicherte Daten nicht erforderlich. In weiteren 577 der 2 186 Ermittlungsverfahren war eine Angabe dazu, ob auf allein nach § 113a TKG gespeicherte Daten zurückgegriffen werden musste, nicht möglich.“
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