Am 13. Oktober 2017 legte der US-Präsident seine Iran-Strategie offen, indem er sich weigerte, Teheran zu bestätigen, dass es sich an das geltende Atom-Abkommens halte. Da keinerlei Hinweis auf eine Vertragsverletzung vorlag, begründete Trump sein Verdikt mit der Radikalität des Regimes, dessen Raketenprogramm, aggressivem Verhalten gegenüber Israel und den USA sowie dem Beistand für Konfliktparteien im Jemen, Irak und Syrien. Weil dadurch der Geist des Vertrages verletzt sei, solle der US-Kongress über ein Hochfahren von Sanktionen entscheiden. Es seien „viele ernste Fehler“ des Deals neu „zu fixieren“, sprich: neu zu verhandeln.
Teheran hat das mit Recht ausgeschlossen. Die anderen fünf Vertragsparteien sehen darin ebenfalls keinen Sinn, da das Abkommen bisher funktioniert. In einer Zeit, da Nordkorea offen mit Kernwaffen droht, ist vertragliche Berechenbarkeit bei der atomaren Nichtverbreitung mehr denn je eine Frage internationaler Glaubwürdigkeit. Entfällt der gefundene Konsens, wäre ein Krieg um Nuklearwaffen denkbar. Europa sollte daher sein Gewicht in die Waagschale werfen, um das Abkommen zu sichern und den Iran schrittweise zu öffnen, ohne dass die Option auf die Bombe zurückkehrt. Dazu wird es nicht reichen, dass die anderen Vertragsparteien – allen voran die EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien – beteuern, dass sie Trumps Vorgehen nicht nachvollziehen können. Sie müssen mit allem Nachdruck erklären, dass es zu dieser Übereinkunft mit Teheran keine Alternative gibt. Immerhin handelt es sich um den umfassendsten Vertrag, der je zur nuklearen Nichtverbreitung geschlossen wurde und ein Muster dafür ist, wie sich Vertragsverletzungen verhindern lassen. Der Iran bekennt im Vertrag, „unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln. Es gibt zudem einen Mechanismus, der es ermöglicht, bei Vertragsbrüchen die Sanktionen wieder hochzufahren. Die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEO) ist autorisiert, kritische Anlagen und anfallende Spaltmaterialien zu überprüfen. Dadurch ist es zum Teil gelungen, Fortschritte des Iran auf dem Weg zur Bombe rückgängig zu machen. Zugleich optimiert das Abkommen die Überprüfung von Staaten, die nuklearer Ambitionen verdächtigt werden.
Trump ignoriert auch das und redet stattdessen von einem „bad deal“. Diese hartgesottene Verweigerung richtet sich klar gegen die Europäer. Sie waren die ersten, die 2004 diplomatisch aktiv wurden, um die nuklearen Aktivitäten des Iran einzudämmen. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hat jüngst betont: „Durch Diplomatie und Dialog haben wir eine Win-Win-Situation erreicht und eine gefährliche, verheerende militärische Eskalation verhindert.“ Die Europäer dürfen sich diesen vielleicht größten außenpolitischen Erfolg der letzten Jahre nicht zerstören lassen. So sind Großbritannien, Frankreich und Deutschland in Washington vorstellig geworden, um im US-Kongress für den Erhalt des Abkommens zu werben, auch weil das die wirtschaftlichen Interessen nahelegen. Bis Juli 2017 hat sich das Handelsvolumen zwischen der EU und dem Iran verdoppelt. Die Regierung von Präsident Rohani erwartet weitere Direktinvestitionen. Wer im Moment noch zögert, könnte sich freilich bei neuen US-Sanktionen definitiv zurückziehen, sodass europäische Großbanken für Iran-Geschäfte nicht mehr verfügbar wären. Will die EU das verhindern, wird es auch der engen Koordination mit den Vertragsparteien Russland und China bedürfen.
Schon vor Abschluss des Atomvertrages Mitte 2015 hatte der US-Kongress „Sekundärsanktionen“ beschlossen. Danach konnten Personen und Unternehmen außerhalb der USA, die mit dem Iran kommerzielle Beziehungen im Finanzsektor, in der Energiewirtschaft oder bei Industrierohstoffen unterhielten, bestraft werden. Auf diese Weise ließ sich Druck auf Drittstaaten ausüben, ähnliche Sanktionen zu beschließen. Kürzlich hat der EU-Botschafter in Washington zu verstehen gegeben, das vereinte Europa betrachte diese Sanktionen als rechtswidrig und werde sie aktiv bekämpfen. Diese Position korrespondiert mit der EU-Verordnung 2271 von 1996, die Firmen aus der EU unter Strafandrohung verbietet, derartigen US-Sanktionen zu folgen. Demnächst könnten daher EU-Unternehmen vor dem Dilemma stehen, bei Iran-Geschäften entweder Strafen der USA oder der EU zu riskieren. Mit einem Handelskrieg wäre zu rechnen, würde die EU das Strafmaß gegen EU-Firmen anheben oder gar Sanktionen gegen die USA verhängen.
In jedem Fall steht die iranische Regierung – je nach dem, wie sich neue Sanktionen auswirken – vor der diffizilen Entscheidung, derartige Repressionen unter größten verbalen Protesten zu akzeptieren oder den Atomvertrag aufzukündigen. Letzteres ist unwahrscheinlich, aber angesichts der komplizierten Machtbalance im Iran kaum sicher vorherzusagen. Die EU wiederum kann eine Rückkehr zum Prinzip „Sekundärsanktionen“ nicht hinnehmen. Es wäre ein Präzedenzfall für den Umgang mit dem Atom-Deal geschaffen, um den jederzeit aufgeben zu können. Dies zu verhindern, dient dem Frieden im Mittleren Osten und entscheidet über das künftige transatlantische Verhältnis.
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