Opfer der Woche: Sebastian Edathy

Edathyaffäre : Deutschland, ein liebenswerter, kuscheliger Rechtsstaat

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Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz, schneidig aber dumm (Juristenspruch)

Er war ein guter Jurist, und auch sonst von mäßigem Verstande (Ludwig Thoma, selbst Jurist, so wie der Autor hier)

Um all jenen gleich den Zahn zu ziehen, die flugs sich mit der Vermutung beruhigen, der Verfasser nachfolgender Zeilen sei „wohl selbst so einer“, so einer wie der Herr Edathy: Nein, ist er nicht. Der Verfasser ist kein Sozialdemokrat, gibt aber zu, dass er infolge jugendlicher Illusionen mehrere Jahre der Einseiferpartei Deutschlands angehörte, wofür er sich noch heute schämt.

Zur Sache:

Edathy Opfer? Der ist doch wohl nichts als ein schlimmer Täter, oder?

Nein, Täterschaft und Opferrolle schließen einander nicht aus. Denn was soll man zu Dieben sagen, denen die Hand abgehackt wird? Klar, das kommt nur in halbbarbarischen Staaten vor, da wo unsere Feindreligion – der Islam – noch herumfuhrwerkt. Wie hingegen ist ein Mensch einzuordnen, dem nach dem Gesetz bereits bei seinem dritten Diebstahl zwingend für immer seine Freiheit zu rauben ist? („Californian Bad Dream“; Version des „Three-Strikes Law“ zeitweise in Kalifornien!)

Kurzum, ein Täter ist gleichzeitig Opfer, wenn die Strafe im Verhältnis zum Delikt zu brutal ist. Weiterhin, wenn die faktischen Folgen einer Tat übermäßig hart für den Täter sind. – Ein Gedankengang, der unsere politischen Führer und das Gros unserer freiheitlichen Presse völlig überfordert.

Wer nun will behaupten, die praktischen Folgen für Edathy seien völlig angemessen dem, was der Mann erwiesener Maßen getan hat? Denn was wurde ihm eigentlich vorgeworfen, wen soll er wie missbraucht haben? Massig Knaben durchgevögelt? Sich haufenweise Pornos besorgt, in denen Jungs von Erwachsenen rangenommen wurden, oder sich alles mögliche in Körperöffnungen pressen ließen?

Fest steht nur - eben dies hat er eingeräumt, mehr aber nicht - er hat sich Bilddateien nackter Jungs bestellt. Ob er damit sich des Konsums von Kinderpornographie schuldig gemacht hat, steht damit freilich keineswegs fest. Denn die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, diese ihre Bewertung gerichtlich bestätigen zu lassen. Nicht alles, was in den Augen eingetrockneter Sozialdemokraten fetter Schweinkram ist, ist Pornographie. Deshalb – Sozis aufgepasst - ist Edathy weiterhin als unschuldig zu behandeln; Scheißrechtsstaat gelle? Aber so ist es nun mal: Wenn man damit angeben will, dass man keine Gewalt- und Willkürherrschaft ausübt, geht das Ding „Macht nichts, der Jude wird verbrannt“ (Lessing) ganz und gar nicht.

Völlig überzogen ist es, die mitwirkenden Jungs Edathys als dessen Opfer anzuhängen. Denn nicht er war es, der sie angeheuert und zu Bildmaterial verarbeitet hat. Das gesteht auch der Gerichtsvorsitzende – er konnte kaum anders – ohne Umschweife zu. Der allerdings weiter ausführte, Leute wie Edathy seien mitverantwortlich, denn ohne Käufer wie ihn gäbe es solches Zeug nicht. Das ist ebenso richtig wie falsch. So wie wenn man den Textilienkäufer dafür verantwortlich macht, dass ggf. sein T-Shirt aus Kinderarbeit stammt. Schuldig ist da jeder reine Käufer vielleicht – sehr vielleicht – moralisch, strafrechtlich nicht ein einziger! **)

Nichtsdestoweniger wurde, durch eine eitle schwatzhafte Staatsanwaltschaft - auf Wählerstimmen versessene Politiker - und eine um ihre Auflage bangende Presse, Edathy zur Sau der Nation gemacht.

Landauf, landab nun tönt es, alles was der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch unter Strafe stelle, füge den Kindern lebenslange, irreparable psychische Schäden zu.

Vorab schon mal: Verantwortlich für den Anstieg der Kinderpornographie ist u.a. auch die Rechtsprechung, vor allem aber der Gesetzgeber! Denn der weitete den Begriff derartig aus, dass inzwischen selbst Goethes Faust II („die Racker sind doch gar zu appetitlich“), Thomas Manns Tod in Venedig bei verklemmter Auffassung in den Geruch der Kinderpornographie geraten.Ganz zu schweigen von Statuen nackter Knäblein in zahlreichen Stadtparks. Denn neuerdings kommen schon simple Nackedeifotos als Pornos in Betracht; so geregelt nicht zuletzt, um Edathy rechtsstaatlich-freiheitlich-demokratisch-humanitär nachträglich einen reinzuwürgen.

So selbstsicher die besagte Psychoprognose daherkommt, so gedankenfrei ist der Satz in seiner Pauschalität. Was ist mit einem Gerard Depardieu, der als 10-Jähriger auf den Strich ging?

Noch gravierender: Was ist mit all denen, denen der Rechtsstaat in sexueller Hinsicht einen reingesemmelt hatte? Z.B. den Schwulen, die – wie der Verfasser - unter dem unsäglichen §175 und dem entsprechend grausigen gesellschaftlichen Klima aufgewachsen sind? Hier hatte – unbedenklich anknüpfend an die bewährte nationalsozialistische Variation - der Rechtsstaat uns Homosexuelle zum Objekt des Strafrechts wie der gesellschaftlichen Ächtung gemacht: Geschwür am gesunden Volkskörper und so. Abgesegnet von der „Krönung des Rechtsstaates“, der Verfassungsgerichtsbarkeit. Kaum ein Rechtslehrer forderte die Abschaffung des menschenfeindlichen Terrorparagrafen, die meisten – dafür werden sie ja auch bezahlt - fahndeten nach Gründen, und seien die noch so an den Haaren herbeigezogen, warum ein Mann, der einen Mann liebt, unbedingt in den Knast gehört.

Also, wie isses? Haben wir älteren Schwule alle eine schwere Klatsche, ähnlich wie etwa Til Schweiger und dessen Verwandte im Geiste in Presse, Funk, Fernsehen und Politik?

Meines Wissens gibt es keine breit angelegte, solide Langzeitstudie, die untersucht hat, welche Auswirkungen sexuelle Erlebnisse bei Kindern nachhaltig zeitigen.

Der besagte Satz ist nicht nur sinnfreies Geschwurbel, sondern auch unverantwortlich; wirklich unverantwortlich: Und zwar gegenüber missbrauchten Kindern und deren Eltern! Denn eine hysterisch übertreibende Verängstigung ist nicht weniger schlimm als eine Verharmlosung.

Zur juristischen Seite: Es muss dazu hier nicht viel gesagt werden. Orientierung bieten ausreichend http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren/einstellung-nach-153a-stpo/

Sowie – bemerkenswert - Der Stern http://www.stern.de/panorama/edathy-und-dessen-geldauflage-gesetzesbrecher-und-gesetzesbieger-2177246.html, der aber nicht davon abkonnte, im Gegenzug auch den stumpfsinnigen Mob zu befriedigen, indem er den bedeutenden Sozialfilosofen Til Schweiger ein verlogenes Schauspiel – „Ich bin der bedeutendste Kinderschützer Deutschlands, wenn nicht der Welt“ - aufführen ließ. https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/til-schweiger-versus-sebastian-edathy

Der bisher beste Beitrag - erst nach Verfassung dieses Artikels dem Autor aufgefallen -http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/9765-die-oeffentliche-reaktion-auf-den-edathy-prozess Von einem Strafverteidiger geschrieben, sehr locker, auch gut verständlich für Laien.

Nur so viel noch: Die Möglichkeit der Verfahrenseinstellungen nach § 153 ff ist keineswegs eine Gefälligkeit gegenüber dem Beschuldigten bzw. Angeklagten. Dieser hat kein Recht auf Verfahrenseinstellung, er kann sie lediglich anregen. Die §§ liegen ausschließlich im Interesse der Justiz. Sie soll sich Verfahren ersparen können, bei denen nur eine geringe Strafe zu erwarten ist, vor allem wenn der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Man muss sich vorstellen, wie viele Verfahren die Justiz durchzupeitschen hätte, würde sie jeden Konsumenten vor den Kadi zerren, sobald ein Kinderpornoanbieter hoch genommen wurde!

Das „Interesse der Öffentlichkeit“ nun ist keineswegs gleichzusetzen mit Aufwallungen ungebildeter Volksschichten vom Typ Til. Denen kann man – sobald Kinder als Betroffene irgendwie ins Spiel kommen – es selbst durch eine beinharte Verurteilung nicht recht machen. In unserem Fall, unter „Lebenslänglich“, in einer Zelle mit durchgecrackten Gewalttätern, hätten sich die aufgeregten Geister kaum beruhigt. Interesse der Öffentlichkeit heißt nichts anderes als das übliche „öffentliche Interesse“, also das des Staates.

Dass die Verfahrenseinstellung ganz und gar nicht einem Interesse des Beschuldigten geschuldet ist, wird auch dadurch deutlich, dass vor Klageerhebung seine Zustimmung für die bloße Einstellung, der nach §153 überhaupt nicht erforderlich ist. Erforderlich ist sie erst nach Klageerhebung. Denn der Angeklagte muss dann damit leben, dass aufgrund der öffentlichen Anklage die Angelegenheit bekannt geworden ist, bei Verfahrenseinstellung er der Chance beraubt ist, wegen erwiesener Unschuld freigesprochen zu werden. Trotz weiter bestehender Unschuldsvermutung bleibt i.d.R. „immer etwas hängen“! Vermutung bleibt eben Vermutung, ist nicht Gewissheit. Weshalb auch Christian Wulff, nicht derartig niedergemacht in der Öffentlichkeit wie Sebastian Edathy, auf das Ansinnen der Staatsanwaltschaft nicht einging.

Hier, im Fall Edathy, steckte die Staatsanwaltschaft in einer Zwickmühle. Eine Zwickmühle, selbst gebastelt durch die Indiskretionen des Generalstaatsanwaltes Lüttig, aber auch durch das Tamtam, das sie schon zum Besten gegeben hatte, als es bloß um das von dem kanadischen Anbieter bezogene Material ging. Welches sie – juristisch untragbar – als grenzwertig verlautbarte, worauf sie wohlweislich aber nicht ihre Anklage stützte. Hätte sie nun das Verfahren eingestellt – entweder weil auch die nachträglich bei Edathy gefundenen Dateien zwar anrüchig, aber doch nicht pornographisch, oder weil sie nach Quantität und Qualität geringfügig sind - sie hätte da gestanden als eitler Brüllaffe.

Bei Durchführung des Verfahrens bis zum Ende aber hätte es für sie noch bitterer werden können: Ob sie das Verfahren einstellt ist eine Ermessensentscheidung. Und hier hätten mit großer Wahrscheinlichkeit die Obergerichte, spätestens das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass sich die Staatsanwaltschaft schuldhaft der Möglichkeit beraubt hat, das Ermessen sachgemäß, unbefangen auszuüben, einer Anklage damit ein zwingendes Verfahrenshindernis entgegenstand.

Und dann hätte es ganz dick kommen können. Die Frage würde sich erheben, ob sich die Staatsanwälte nicht wegen Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht haben!

Die Wahrscheinlichkeit, dass schon das Bundesverfassungsgericht, nicht erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, zu Gunsten Edathys entschieden hätte, geht daraus hervor, dass es in seiner Entscheidung hinsichtlich der Durchsuchung von Edathys Abgeordnetenbüro explizit feststellte, diese sei verfassungswidrig gewesen. Ein – für Juristen unübersehbarer - Wink mit dem Zaunpfahl an die Strafverfolgungsbehörden. Denn es hätte diese Feststellung gar nicht machen müssen und üblicherweise auch nicht gemacht, da die Verfassungsbeschwerde aus rein formellen Gründen abzuweisen war.***)

Dass Edathy zugestimmt hat, ist mehr als verständlich. Denn ein freisprechendes Urteil hätte ihm einen Dreck genützt, er ist durch den gnadenlosen Deutschen Zeitungsgerichtshof unter Assistenz der Politik und des Kinderschutzbundes****) bereits zu lebenslänglich Pottsau deutschlandweit verknackt worden, ohne dass ihm ein Rechtsmittel dagegen zur Verfügung stünde.

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* Was immer wieder verdrängt wird, wirkliche Pädophile waren oft selbst als Kinder sexuelle Opfer Erwachsener. Ob dies auch auf Edathy zutrifft, ob er überhaupt pädophil ist, oder er wie viele der fraglichen Konsumenten Kinder lediglich als anregend, nicht jedoch als wirkliche Sexopartner wahrnimmt, muss hier dahin gestellt bleiben.

** Einem beliebigen Käufer einer Ware die Art der Herstellung in irgendwelcher Art rechtlich zuzuordnen, ist völlig verfehlt. Das würde ja umgekehrt heißen, der Produzent könnte sich damit rausreden, er habe nur das geliefert, was der Markt verlangt. Die Mitverantwortung Dritter für eine Straftat gibt es üblicherweise im Strafrecht in engen Grenzen, bei enger Beziehung zum unmittelbaren Täter oder Weisungsbefugnis. Dass irgendwer irgendwie objektiv zu einer Straftat ermuntert, macht ihn nicht zum Mittäter, die Zuschreibung einer Mitverantwortung des Konsumenten ist von daher sehr krampfig.

Aber auch ökonomisch geht die Bewertung der Käuferrolle als „mitverantwortlich“ an der Sache vorbei: Zwar heißt es so schön in der bürgerlichen Ideologie, „der Kunde ist König“. Bei genauer Betrachtung aber kommt man nicht umhin festzustellen, es ist ein äußerst ohnmächtiger König.

Allerbestes Beispiel die Mode. Viele Leute würden liebend gern Klamotten von der Art kaufen, die sie im vergangenen Jahr in den Läden gefunden hatten. Bloß – es gibt sie so gut wie nicht mehr. Aber auch andere Produkte, z. B. Fahrräder: Viele Leute – vor allem im Flachland – würde eine Dreigangschaltung genügen. Gibt es aber nicht mehr, unter 7 Gängen läuft nix. Nur wenige früher hatten einen Bedarf an vielgängigen Fahrrädern mit Nabenschaltungen, erst das Angebot schuf die Nachfrage. Ähnlich so bei Elektrorädern.

Jetzt zur Kinderpornographie. An wirklich harte, die schon immer verbotene, war kaum ranzukommen; so schwer, als wollte man ohne Waffenschein eine Schusswaffe erwerben. Die leichteren Varianten – die also, derer sich vielleicht Edathy bedient hat – waren früher z. T. indiziert, es gab sie nur von unter der Ladentheke. Aber auch soweit selbige frei verkäuflich waren, es bedurfte schon Überwindung – "dabei könnte man ja gesehen werden" – selbige sich anzuschaffen. Also, wer pädophile Neigungen hatte, musste sich damals sagen: „Ich hätte ja ganz gern so ’n paar geile Fotos und erst recht Filme. Aber ist alles zu schwierig, also schmink ich mir den Wunsch ab.“

Erst durch das Internet – relativ einfache, anonyme Verfügbarkeit - ist ein größerer Markt entstanden. Es ist also ganz dem ersten Schein entgegen so, das Angebot generiert die Nachfrage, erst Angebote machen aus einem unspezifizierten Bedürfnis einen marktfähigen Bedarf.

Die wirklich pädophilen Pornosüchtigen nun treiben sich auf dem „freien Markt“ kaum rum, bzw. überhaupt nicht. Sie besorgen sich den Kram in Tauschringen, in denen sie dementsprechend auch gleichzeitig Anbieter sind, bzw. sein müssen. Und dieses Segmentes wird der Staat nicht Herr, er kann es nur eingrenzen. Durch aufwendige, kostspielige Recherchen, nicht durch eine Bestrafung von Leuten wie unserem ehemaligen Abgeordneten. Die allerdings weit billiger ist, und eventuell dem gedankenlosen Teil der Bevölkerung das Herz wärmt.

*** Edathy hätte die Verfassungswidrigkeit erst bei den ordentlichen Gerichte vorbringen müssen und hätte ggf. zum Schluss Verfassungsbeschwerde erheben können. Kein Gericht ist so fern davon, populistische Konzessionen an idiotische Stimmungen zu machen – selbst wenn diese von einem Geistesriesen namens Til Schweiger befeuert wurden - wie das Bundesverfassungsgericht. Darüber hinaus, bis die Sache dort zur Entscheidung angelangt wäre, hätten erfahrungsgemäß selbst die aufgeregtesten Geister ihre angebliche Sorge ums Kindeswohl schon längst versenkt. Denn erfahrungsgemäß wird alle drei Monaten eine neue fette Sau durchs Dorf getrieben, auf die es einzudreschen gilt.

**** Vizepräsident Christian Zainhofer: „Es entsteht der Eindruck, dass man sich von seiner Schuld freikaufen könnte.“

Der Mann wird genau wissen, dass die Einstellung des Verfahrens in Fällen wie diesem völlig üblich ist, i.d.R. sogar vor Erhebung der öffentlichen Klage, zumeist sogar ohne jede Auflage gem. §153. Statt nun aber dem falschen Eindruck in der unbedarften Öffentlichkeit entgegenzutreten, lässt er – schwerlich ungewollt - seine Worte so klingen, als wäre an dem Eindruck wirklich was dran.

Weiter: „Der eine oder andere wird den Eindruck gewinnen, dass das Risiko doch nicht so groß ist, wenn man sich solches Material bestellt.“

Und das, wo Herr Edathy schon allein aufgrund der Bilder von dem kanadischen Anbieter, die nach abschließender Überlegung selbst aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht pornographisch sind, von der freiheitlichen Presse zum verbrecherischen Superferkel erklärt, von anständigen Bürgern mit Morddrohungen beglückt wurde, er in unserem wundersamen Land wohl nicht mal mehr einen Job als Kassierer auf dem Rummelplatz kriegen würde? Die Zerstörung einer Biographie, wie man es sich vergleichsweise kaum vorstellen könnte im „Unrechtstaat“ DDR!

Ist unser Kinderfreund doof oder hat er nicht mehr alle Tassen im Schrank? Ein solch weltfremder Ignorant betätigt sich als Kinderschützer? Ich fürchte, so einigen Funktionären geht es nicht um das Wohl der Kinder, sondern um das eigene: Sie wollen sich wichtig machen, sich einen Heiligenschein aufsetzen. Ein Problem, mit dem alle Vereinigungen zu kämpfen haben, die hauptsächlich ehrenamtlich geführt werden.

Damit nicht genug, der „Kinderschutzbund“ lehnte die 5000 Euronen von Edathy ab. Als hätte der eine ekelige, ansteckende Krankheit, die auch den Geldempfänger infizieren könnte. Selbst die Justiz zeigte sich fassungslos angesichts des billigen Populismus dieses komischen Vereins, der sich nicht zu schade ist, sich niedersten faschistoiden Stereotypen anzubiedern.

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