Akkreditierungsanfragen für NSU-Prozess

Windhund-Verfahren? Deutsche und internationale Medien hatten bei der Akkreditierung zum NSU-Prozess nur knapp drei Stunden Zeit, einen der begehrten garantierten Presseplätze zu ergattern

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Akkreditierungsanfragen für NSU-Prozess

Foto: Ezra Shaw/Getty Images

Akkreditierungsverfahren im NSU-Prozess:Ungerecht, borniert oder fehlerhaft ?

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Printausgabe Hürriyet 6.4.2013

Deutsche und internationale Medien hatten bei der Akkreditierung zum NSU-Prozess nur knapp drei Stunden Zeit, einen der begehrten garantierten Presseplätze zu ergattern.

Das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen. Das behauptete zumindestens die Gerichtssprecherin des OLG München am 28.3. 2013. Das Gericht hatte am 5.3.2013 um 8.56 Uhr eine E-Mail mit den Akkreditierungsbedingungen versandt. Berücksichtigt wurden die Anfragen nach ihrem Eingang.

Dass das Winhund-Rennen evtl. noch viel schneller gelaufen war, legt ein Interview des NSU-Buchautors Christian Fuchs nahe:

"Fuchs selbst hatte nach eigenen Angaben schon drei Minuten nach dem Erhalt einer Nachricht seine Akkreditierung beantragt. Trotzdem sei er in der Mitte der Liste gelandet. Man hätte sehr schnell sein müssen, so Fuchs: "Das war eine klare Benachteiligung auch der Medien, die im Ausland sitzen." MDR 27.3.2013

Das OLG ließ in seiner Verfügung vom 4.3.2013 verlautbaren, alle Medienvertreter sollten sich bis spätestens zum 14.3. bei der Pressetelle des OLG akkreditieren. Darunter folgte der Hinweis:

"Die hiernach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt ...Über die Zulassungen entscheidet der Vorsitzende des 6. Strafsenats nach vollständigem Eingang der Akkreditierungsgesuche."

Offensichtlich erfolgte dieser Eingang jedoch innerhalb weniger Minuten. Der Journalist und NSU-Buchautor Christian Fuchs verschickte seinen Akkreditierungsversuch um 8:59 Uhr, also 3 Minuten nach der Akkreditierungseinladung des OLG am 5. März 2013 um 8:56 Uhr via Mail. Fuchs landete hiermit auf Platz 27 der begehrten Liste für 50 feste Plätze. Platz 1 ging übrigens an die taz:

"Um 8.58 Uhr antwortete als erstes Medium die "Tageszeitung". Im Minutentakt rauschten die E-Mails in das Postfach der Justizpressestelle." (SPON)

Wenn das 50. Gesuch am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen ist, wie das OLG behauptet, bedeutet das im Umkehrschluss, dass in der Zeit zwischen 9:00 und 11:42 Presseprofis der New York Times, der BBC, AP, AFP, Deutsche Welle, der Standart, Mediengruppe Madsack, Berliner Morgenpost, ORF, N 24, International Herald Tribune, Hürryet, etc. geschlafen oder getrödelt haben. War die Limitierung der festen Plätze überhaupt bekannt? Erschwerten Sprachbarrieren oder Zeitzonen-Unterschiede den ausländischen Medien einen fairen Wettbewerb um die Plätze? Oder bestand etwa kein ernsthaftes Interesse einen Pressesitzplatz im Gerichtssaal einzunehmen? Kein Interesse an einer beispiellosen rassistischen Mordserie vor dem Hintergrund eines handfesten Geheimdienstskandals ?

Der deutsche Staat finanzierte rechte Strukturen (Thüringer Heimatschutz), schützte Naziquellen, warnte sie vor der Polizei, beschäftigte mehrere V-Leute im NSU Umfeld, evtl. sogar Zschäpe persönlich, zumindest eine Festnahme der Rechtsterroristen wurden abgesagt, die Mär vom Leben des "Terror Trios"im Untergrund erfunden, Akten wurden massiv geschreddert und zurückgehalten, der Untersuchungsausschuss vermutete eine Vertuschung der Behörden, Familienangehörige der Opfer wurden verdächtigt, die deutsche Presse sprach von "Dönermorden" und "Pannen" und nun dürfen die türkischen und viele ausländische Medien auf feste Plätze vor Gericht verzichten, weil sie nicht im Mail-Verteiler des OLG München stehen oder getrödelt haben? Das macht Sinn.

Update 29.3.2013

Nach und nach werden vom OLG München die Zeiten einzelner Akkreditierungsgesuche bekannt gegeben:

" Das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen, teilte die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel, mit. Berücksichtigt wurden die Anfragen nach ihrem Eingang. Nur die ersten 50 Medien bekamen garantierte Sitzplätze. Nötzel weist darauf hin, dass die Verfahrensfragen am Tag zuvor teilweise sogar telefonisch erläutert worden waren. Auch die türkische Hürriyet habe man auf diesem Wege informiert. Diese habe sich dann aber am Tag darauf erst um 16.33 Uhr gemeldet." n-tv 28.3.2013

"Als erstes Akkreditierungsgesuch eines ausländischen Mediums ging um 09.39 Uhr das des "Nederlands Dagblad" ein, um 09.47 Uhr folgte RTL Niederlande, der britische "Independent" um 09.56 Uhr. Die "Neue Züricher Zeitung" bewarb sich um 12.10 Uhr und bekam damit keinen garantierten Platz mehr. Die türkische Zeitung «Hürriyet» bewarb sich um 16.13 Uhr. Das letzte Gesuch sei am Tage des Fristablaufs um 23.40 Uhr eingegangen. Die Akkreditierungsfrist lief am 14. März ab." heute.de 29.3.2013

Moment. Hat Hürriyet sich nun um 16:13 oder 16:33 beworben ? Warum werden zwei unterschiedliche Zeiten bekannt gegeben ? Aber es kommt noch besser und ich empfehle die von SPON veröffentlichte Liste der akkreditierten Medien in der richtigen Reihenfolge zu lesen. Laut dieser Liste belegen folgende Medien die Plätze 22 bis 33:

  • Niederlande Dagblad und De Telegraaf
  • dapd (Nachrichtenagentur)
  • Mandoga
  • Zeitenspiegel
  • RTL Niederlande
  • Fuchs, Christian (freier Journalist)
  • Völkerling, Jörg (freier Journalist)
  • Stuttgarter Zeitung (Poolführer im Pool mit Berliner Zeitung, Rheinpfalz, Kölner Stadtanzeiger und Mitteldeutsche Zeitung)
  • Sat 1
  • Le Jeune, Martin (freier Journalist)
  • Eumann, Jens (Freie Presse / freier Journalist)
  • Independent Berlin

Nederlands Dagblad = 09:39

dapd = keine Zeitangabe

Mandoga = keine Zeitangabe

Zeitenspiegel = keine Zeitangabe

RTL Niederlande = 09:47

Christian Fuchs = 08:59

Jörg Völkerling = keine Zeitangabe

Stuttgarter Zeitung = keine Zeitangabe

Sat 1 = keine Zeitangabe

Martin Le Jeune = 09:54

Jens Eumann = keine Zeitangabe

Independent Berlin = 09:56

Spätenstens jetzt sollte das OLG München darüber nachdenken die exakten Zeiten der Akkreditierungsgesuche zu veröffentlichen. Es kursieren zwei verschiedene Versionen zur Bewerbung von Hürriyet und warum der Journalist Fuchs, der sein Gesuch um 08:59 versandte auf Platz 27 landete und das Nederlands Dagblad, dessen Bewerbung um 09:39 einging es auf Platz 22 schaffte, bedarf einer Erklärung.

Einen weiteren Hinweis auf die Chancenungleichheit beim Akkreditierungsverfahren liefert der freie Journalist Martin Lejeune, der vom Gericht und diversen Medien fälschlicherweise als Martin Le Jeune benannt wurde:

"Nürnberg (05.03.). “Heute fällt der Startschuss zur Anmeldung”, sagt Ellen Sürig, JHSin. an der Justizpressestelle des Oberlandesgerichtes (OLG) München. Süirg kümmert sich um die Journalisten, die sich zum Strafprozess gegen mutmaßliche Mitglieder des Nationalsoialistischen Untergrunds akkreditieren lassen wollen. Das Problem ist, dass es offensichtlich mehr Journalisten gibt als Sitzplätze auf der Pressetribüne, daher soll die Reihenfolge beim Eintreffen der Anmeldungen entscheiden, wer einen Platz im Zuschauersaal des Gerichts bekommt. Wer zuerst auf die Einladung, die heute vom OLG per E-Mail verschickt wird, antwortet, darf mn Gerichtssaal dabei sein. Von Mitarbeitern großer Medienhäsuer weiß ich, dass ihre IT-Abteilungen daher extra eine Auto-Reply-Funktion programmiert haben, um in Bruchteilen von Sekunden als erste auf die Einladungs-E-Mail des OLG reagieren zu können.Das Strafprozessrecht übrigens sieht vor, dass alle Bürger und Medienvertreter die gleiche Chancen auf den Zugang zum Gerichtssaal haben. Durch den gewieften Einsatz von ultraschnellen High-Tech Auto-Reply-Funktionen sind natürlich die großen Medienhäuser im Vorteil, die über diese technischen Resourcen verfügen."

Interessant wäre es zu erfahren, wie Herr LeJeune ohne den gewieften Einsatz von ultraschnellen High-Tech-Reply-Funktionen auf Platz 31 der Liste gelangte und woher das mündliche Zitat der Frau Sürig ("Heute fällt der Startschuss zur Anmeldung”) stammt. Wenn diese Information über den "heutigen Startschuss zur Anmeldung" etwa in einem Telefonat vor dem Versenden der Akkrediterungseinladungen geäußert wurde, widerspräche das klar der Behauptung der OLG München Sprecherin Nötzel, das Verfahren sei objektiv und unangreifbar. Nötzel erklärt die Brisanz des Akkreditierungsverfahrens für türkische Medienverteter im Stern Interview folgendermaßen:

" Die sind zur selben Zeit verständigt worden, natürlich, die sich bis dahin bei uns gemeldet hatten, wie alle anderen auch und da waren auch die Vertreter der türkischen Medien dabei, ham aber vielleicht nicht gleich, äh, reagiert oder vielleicht nicht gleich die Brisanz erkannt und deshalb sind sie relativ weit nach hinten gerutscht."

Die sich bis dahin bei uns gemeldet hatten ? Also die, die der Bitte der Pressestelle des OLG vom 1.2.2013 nicht nachgekommen waren: "Wann der Senat über die Hauptverhandlungstermine und über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich der Frage der Akkreditierung) entscheiden kann, entzieht sich der Kenntnis der Justizpressestelle. Von dieser Entscheidung sowie dem Erlass einer Sicherheitsverfügung werden Sie umgehend informiert. Vor diesem Zeitpunkt bitte ich von diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen."

Frau Nötzel wird auch vom ORF zitiert:

"Das Vorgehen des chronologischen Anmeldeverfahrens sei vorher bekanntgegeben worden, so dass sich alle Medien darauf hätten einstellen können, rechtfertigte das Münchner Oberlandesgericht die Modalitäten. Als Alternative wäre nur ein Losentscheid infrage gekommen, meinte eine Gerichtssprecherin. Dieser hätte aber noch mehr Schwierigkeiten aufgeworfen, hieß es."

Das genaue Vorgehen des chronologischen Anmeldeverfahrens wurde offiziell nicht vorher bekanntgegeben, sondern erst mit dem Versenden der OLG-Mail vom 5.3.2013 (8.56 Uhr) in denen die Akkreditierungsbedingungen, bzw. die Verfügung vom 04. März bekannt gemacht wurden. Die Begrenzung von 50 festen Plätzen wurde vorher überhaupt nicht erwähnt. Insofern konnten sich auch nicht alle Medien darauf einstellen.

Ismail Erel (Sabah) : "Natürlich sind wir enttäuscht, dass wir keinen Platz bekommen haben. Ich habe im Januar schon für eine Akkreditierung beim Gericht angefragt. Hätte ich gewusst, dass nur 50 Plätze sicher vergeben werden und es ein regelrechtes Wettrennen darum gibt, hätte ich innerhalb weniger Minuten reagiert." (Zeit)

Auch der Münchner Strafrechtsprofessor Klaus Volk bezweifelt die Chancengleichheit beim Akkreditierungsverfahren: "Strafrechtsprofessor Volk kritisierte das "Wer-zuerst-kommt-Prinzip" bei der Zuteilung als ungerecht. Es sei unrealistisch zu glauben, dass ausländische Medien die gleichen Chancen hatten wie lokale Reporter mit vermutlich deutlich besseren Kontakten zum Gericht, sagte er dem SPIEGEL."

Update 2.4.2013

" Tagesspiegel-Reporter Frank Jansen zeichnet die Chronik seiner Akkreditierung für den NSU-Prozess auf - einfach sieht anders aus.(...) Dass Journalisten wochenlang nachgefragt haben, wann der Strafsenat über die Zulassung der Anklage im NSU-Verfahren und dann über die Akkreditierung der Medien entscheidet, hat in München zumindest keinen hörbaren Aufruhr verursacht. Und doch wurde um jedes Infohäppchen zäh gerungen. Ohne ständige Nachfrage hätte wohl auch der Tagesspiegel in dem lange nebulösen Prozedere, man könnte Glücksspiel sagen, die Akkreditierung mit einem festen Sitzplatz verpasst. (...)Ende Februar ist zu erfahren, dass das Gericht zwischen 50 und 56 feste Plätze an Journalisten vergeben werde, in der Reihenfolge der Anfrage. Am 1. März, einem Freitag, heißt es in der Pressestelle, kommenden Montag oder Dienstag werde der Strafsenat die Sicherheitsverfügung veröffentlichen. Das wäre der Startschuss für die Akkreditierung nach dem Windhund-Prinzip. Am 4. März sagt Nötzel, die Verfügung werde „morgen zwischen 8 und 9 Uhr“ gemailt, der Journalist könne dann seinen Antrag auf Akkreditierung senden. Am 5. März gegen 8.30 Uhr bittet die Pressestelle um Geduld, es gebe eine technische Störung. Kurz vor 9 Uhr werden die Mails verschickt. Innerhalb von drei Stunden sind die 50 festen Plätze vergeben, türkische Medien sind nicht dabei." (Tagesspiegel)

Wie bereits oben erwähnt: Das OLG bat darum vor dem Erlass der Sicherheitsverfügung von "diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen". Im Vorteil waren nun die Medien, die diese Bitte ignorierten und regelmäßig anfragten. Wenn bereits am 4.3.2013 mündlich über den Startschuss für die Akkreditierung informiert wurde, bedeutet dies, dass ein "Windhundrennen" veranstaltet wurde bei dem nur die Teilnehmer rechtzeitig in der Startbox stehen konnten, die vorher von der Rennleitung über den Beginn des Wettkampfs informiert wurden.

""Es wird oft der Eindruck vermitteln, dass wir verschlafen hätten. Das stimmt nicht", betonte der Deutschland-Korrespondent der "Hürriyet", Celal Özcan. "Der zuständige Redakteur in München hat immer wieder beim OLG angerufen und darum gebeten, dass er informiert würde." Es habe für "Hürriyet" jedoch keine Vorabinformation gegeben, wann die Akkreditierungsfrist beginnen würde. "Die Verfahrensweise ist ungerecht und nicht akzeptabel", sagte Özcan. "Wir prüfen derzeit mit unseren Anwälten, ob eine Klage gegen die Platzvergabe Sinn hat." (Stern.de)

Update 3.4.2013:

ZDF Eilmeldung: Presseplätze beim NSU-Prozess - türkische Zeitung will klagen.

NDR/ZAPP Interviews - 03.04.2013 :

Heribert Prantl zum verfahrenen NSU-Prozess

Celal Özcan zum verfahrenen NSU-Prozess

Der deutsche Koordinator der "Hürriyet" Celal Özcan:

" Wir wurden nicht am 4. März darüber informiert, dass wir am 5. März die Akkreditierungsformulare bekommen."

Heribert Prantl (Süddeutsche) befragt nach seiner ersten Reaktion auf die Akkreditierungsliste :

" (...) Dann liest man die anderen zugelassenen Medien und erschrickt und denkt sich, mein Gott, und man liest weiter, man liest auf Platz 70, auf Platz 80, wo tauchen die ausländischen Medien auf, wo taucht die New York Times auf, wo tauchen die türkischen Nachrichtenagenturen auf ? Und noch bevor irgendwelche Diskussionen beginnen, ahnt man das Schreckliche, nämlich die heftigen und berechtigten Debatten, die jetzt beginnen, weil man ein Zulassungsverfahren auf diese Weise nicht absolvieren kann. Und mein erster Eindruck war, als ich der Frage nachging wie kam diese Liste zustande, im sogenannten Windhundverfahren, wer zuerst kommt mahlt zuerst, hier war einem Gericht die Öffentlichkeit kein Anliegen."

Update 4.3.2013:

Email der OLG-Pressestelle vom 04.04.2013, 11.16 Uhr: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Hinblick auf die zahlreichen bisher schriftlich und mündlich übermittelten umfassenden Informationen zur Anordnung und Durchführung des Akkreditierungsverfahrens, einschließlich der sich hieraus ergebenden Vergabe der Sitzplätze in dem für Medienvertreter reservierten Bereich des Zuhörerraums, sowie nicht zuletzt im Hinblick auf die angekündigte Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang, wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Justizpressestelle Anfragen zu den angesprochenen Themenkomplexen bis auf Weiteres weder schriftlich noch mündlich/telefonisch bearbeiten kann. Selbstverständlich werden wir Sie unverzüglich per Pressemitteilung informieren, sobald hierzu neue Entwicklungen und/oder Erkenntnisse vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt bitten wir von diesbezüglichen Anfragen absehen zu wollen.Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Margarete Nötzel VRiOLG bei dem OLG München Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München"

Die Informationspolitik der Pressetelle des OLG München ist undurchsichtig und widersprüchlich. Wer genau nun die zahlreichen bisher schriftlich und mündlich übermittelten umfassenden Informationen zur Anordnung und Durchführung des Akkreditierungsverfahrens erhalten hat und auf welchem Wege, bleibt unklar. Bereits Anfang Februar wurde in einer Pressemitteilung darum gebeten von diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen. Trotzdem wurden in den Folgewochen vereinzelte Medienverteter über das Akkreditierungsverfahren informiert. Dies geschah laut der Süddeutschen telefonisch auch am 4. März („morgen zwischen 8 und 9 Uhr“ ). "Das Gericht in München stellt sich stur, will nachträglich keine türkischen Medien beim NSU-Prozess zulassen. Jetzt hat eine türkische Zeitung eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ihre Chancen stehen nicht schlecht. (...) Dennoch könnten türkische Journalisten nun mindestens zwei Dinge geltend machen:

  • Das vom OLG München gewählte Verfahren benachteiligt ausländische Medien: Da sie naturgemäß einer nur auf Deutsch veröffentlichten, reichlich komplizierten (und darüber hinaus stellenweise sogar irreführenden) Aufforderung zur Akkreditierung nicht so schnell Folge leisten konnten wie deutschsprachige Medien.
  • Das OLG hätte von vornherein ein Verfahren wählen müssen, das sicherstellt, dass türkische Medien bei der Platzvergabe nicht völlig leer ausgehen." (SPON)

Update 5.4.2013

Nun wirds interessant. Die Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung „Sabah Gazetesi“ gegen die Vergabe der 50 festen Presseplätze durch das Oberlandesgericht München nimmt die FAZ Autorin Helene Bubrowski zum Anlass um das Winhundverfahren einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Sabah-Anwalt Ralf Höcker sieht eine klare Benachteiligung seiner Mandanten. Sabah“ habe die Nachricht über den Startschuss der Akkreditierung erst um 9:15 Uhr erhalten, obwohl das OLG seine "Startschuss"-Mail nach eigenen Angaben bereits um 8:56 verschickt hatte. Auch die FAZ behauptet:

"Einen vorherigen Hinweis darauf, dass am 5. März der Startschuss für die Akkreditierung fällt und die Vergabe nach der zeitlichen Reihenfolge verläuft, gab es jedoch nicht."

Damit widerspricht sie klar dem Kollegen der Süddeutschen, der über Vorabinformationen am 4. März berichtete.

Die eigentliche Überrschung des FAZ Artikels ist die folgende Behauptung:

"Der freie Journalist Christian Fuchs hatte dem Oberlandesgericht um 9:48 Uhr geschrieben - und nicht um 8:59 Uhr, wie teilweise zu lesen war - und den 27. von 50 Plätzen erhalten."

Warum wird plötzlich in einem Artikel der FAZ behauptet, Fuchs habe sein Gesuch erst um 9:48 Uhr geschrieben, obwohl er in einem Interview mit dem MDR (27.3) , unmissverständlich erklärte, er habe seine Mail um 8:59 abgeschickt ?

Update 7.4.2013

"Interne Unterlagen des Oberlandesgerichts München könnten Aufschluss über mögliche Fehler bei der Platzvergabe an Medienvertreter geben – und Stoff für eine spätere Anfechtung des Urteils liefern. Wie FOCUS aus Justizkreisen erfuhr, haben sich auch die Anwälte der 38 Jahre alten Hauptangeklagten Zschäpe zur Sache geäußert – auf nicht öffentlichem Weg. Die Strafverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm wollen die umstrittene Platzvergabe an Journalisten für den am 17. April beginnenden Terrorprozess detailliert überprüfen. Sollten den Münchner Richtern Fehler unterlaufen sein, könnten die Anwälte Befangenheitsanträge stellen und später sogar das Urteil anfechten. Nach FOCUS-Informationen schickten die Zschäpe-Verteidiger am 31. März ein fünfseitiges Fax an das OLG. Darin beantragten sie, sämtliche Akten zu den Akkreditierungsgesuchen der Medien einsehen zu können. Überdies verlangten sie Auskunft über Gespräche von OLG-Juristen „mit Vertretern der Bundesregierung sowie auswärtiger Regierungen“ zur Teilnahme türkischer Politiker und Journalisten am NSU-Prozess." (Focus 7.4.2013)

"Auch deutsche Journalisten wollen sich indes mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Akkreditierungsverfahren im NSU-Prozess wehren. Das Pressebüro Karlsruhe, ein Zusammenschluss freier Justizkorrespondenten, forderte das OLG zunächst auf, das Akkreditierungsverfahren wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. "Wir wollen dem Gericht zunächst die Möglichkeit geben, sich gütlich mit uns zu einigen", sagte der Journalist Ulf Stuberger der Nachrichtenagentur dpa. Sollte das OLG bis Montagvormittag nicht reagieren, werde das Pressebüro Verfassungsbeschwerde erheben. Stubergers Hauptkritikpunkt: "Das ganze Verfahren war nicht transparent." Nur einige Medien hätten vorab gewusst, ab welchem Zeitpunkt die Akkreditierungsmöglichkeit startet und dass die Akkreditierungen nach dem zeitlichen Eingang der Anfragen vergeben werden. Das Verfahren sei "fehlerhaft durchgeführt worden, weil einige Pressevertreter von der Pressestelle des OLG München am Tag zuvor akkreditierungsentscheidende Informationen erhielten, nicht jedoch der Antragsteller", heißt es in dem Schreiben an das Gericht. " (Süddeutsche 7.4.2013)

"Schon vor Beginn des von der Weltöffentlichkeit irritiert verfolgten Verfahrens ist es mit dem Makel evidenter Verfassungswidrigkeit behaftet." (FR 7.4.2013)

Update 8.4.2013

"Der Münchener Rechtsanwalt Serdal Altunas hat für Hürriyet Akteneinsicht erhalten. Diesen Akten zufolge schickte das Gericht die ersten Mails zur Akkreditierung am 5.März um 8.56 Uhr raus. Zwei Minuten später, um 8.58, gingen die ersten 12 Bewerbungen, drei Minuten später, um 8.59, 4 weitere, vier Minuten später 9 weitere und zwischen 9 Uhr und 9.15 Uhr weitere 14 Bewerbungen beim Gericht ein. Innerhalb von 40 Minuten, nämlich um 9.36 Uhr, waren die ersten 50 Bewerbungen beim Gericht angekommen. Diejenigen Journalisten, die von dieser verfahrensweise vorab keine Kenntnis hatten, waren somit absolut chancenlos. Einige Journalisten, die auf der Liste der ersten 50 Akkreditierten stehen, erzählten, dass sie vorab vom Gericht informiert worden seien. Das Gericht habe ihnen mitgeteilt, bei dem Verfahren gelte das Prinzip: "Wer zuerst kommt mahlt zuerst." Daraufhin hätten sie die Formulare ausgefüllt und bereitgehalten. Als die Mail vom Gericht eintraf, schickten sie ihre Bewerbung los. Das Formular kann man unmöglich in zwei Minuten ausfüllen und verschicken." (Print Ausgabe Hürriyet 6.4.2013)

"Hätte die FAZ am Morgen des 5. März jedoch meinen Blog gelesen, hätte sie beides wissen können. Wie ich in meinem ersten Eintrag auf diesem Blog schrieb, wusste ich vor dem Startschuss Bescheid, weil ich am Tag der Eröffnung des Akkreditierungsverfahrens etwa um sieben Uhr dreißig morgens mit der Justizpressestelle telefonierte. Am Telefon erfuhr ich von der Justizpressestelle, dass “heute der Startschuss” falle und die Plätze nach der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Akkreditierungsanträge vergeben würden. Von diesem Moment an klebte ich vor dem Laptop fest und starrte auf den Posteingang meines E-Mail-Programms. (...) Ich (Platz 31) akkreditierte mich erst um 09:54:12 Uhr und somit später als Christian Fuchs (Platz 27), der sich laut FAZ vom 6. April um 9:48 Uhr akkreditierte. Zwar bewegte ich mich seit halb acht Uhr morgens nicht mehr von meinem Computer weg, hatte jedoch eine gestörte Internetverbindung. Irgendwas war mit dem Router los. Gott sei Dank konnte ich um 09:54:12 Uhr das Verbindungsproblem beheben." (Martin Lejeune 6.4.2013)

"Am 6. April verschickte ein bekannter Rechtsanwalt, der um Anonymität bittet, im Auftrag des Pressebüros Karlsruhe einen Schriftsatz an das Oberlandesgericht München. (...) Hier das Schreiben im Wortlaut: Namens und im Auftrage des Antragstellers wird beantragt, das Akkreditierungsverfahren vom 05. März 2013 wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. Begründung: Es ist zwar zulässig, dass die Vergabe von Sitzplätzen, wie der Vorsitzende Richter des Strafsenats in diesem Akkreditierungsverfahren angeordnet hat, nach dem” Windhunds­prinzip ” erfolgen kann. Dieses setzt jedoch voraus, dass das Verfahren mit einer Pressemit­teilung, transparent gemacht wird und eine gleichzeitige Bekanntgabe erfolgt, wann das “Windhundprinzip” startet. Diese Voraussetzungen wurden jedoch bei diesem Akkreditierungsverfahren nicht eingehalten und somit wurde dieses Verfahren fehlerhaft durchgefühlt, weil einige Pressevertreter von der Pressestelle des OLG München am Tag zuvor akkreditierungsentscheidende Informatio­nen erhielten, nicht jedoch der Antragsteller. (...) Dem Antragsteller war jedoch vor dem 05. März nicht bekannt, wann dieses “Windhundprinzip” startet. Wenn dem Antragsteller - wie oben ausgefühlt -durch Frau NÖTZEL “am Tag zuvor ….telefonisch erläutert .. worden wäre, dann hätte er ausreichend Zeit gehabt ab­zuwägen und vorsorglich z. B. wegen Krankheit seinen Mitarbei1er, den er erst am 26. März nachträglich erwähnt hat, am 05. März rechtzeitig akkreditiert." (Martin Lejeune 7.4.2013)

Update 9.4.2013

Die Welt greift den Hürriyet Artikel in einem Interview mit Chefredakteur Enis Berberoglu auf:

"Die Welt: Ihre Titelgeschichte am Wochenende aber lautete "Der 40-Minuten-Skandal": Auf Türkisch – und auf Deutsch – berichteten Sie davon, dass einige Journalisten schon vorab über den Zeitpunkt der Akkreditierung informiert wurden und auch das notwenige Formular schon fertig ausgefüllt per E-Mail schicken konnten. Dadurch seien die 50 Plätze nach 40 Minuten weg gewesen. Der Artikel fragt, ob eine Anmeldung per E-Mail rechtens ist. Berberoglu: Das ist nur ein weiterer Aspekt in der Angelegenheit, über den wir berichten, und der dafür sorgen könnte, dass das Anmeldeverfahren angefochten werden könnte." "Einer der schärfsten Kritiker des Gerichts ist die die türkische Zeitung "Sabah". Nun legte das Blatt mit neuen Vorwürfen nach - und wirft dem Gericht Diskriminierung vor. Die Zeitung sei erst knapp 20 Minuten nach anderen Medien über den Start der Akkreditierung informiert worden, heißt es in der Verfassungsbeschwerde, die "Sabah" eingelegt hat. Nach dem "Sabah"-Schriftsatz hatte das OLG am 5. März um 8.56 Uhr eine E-Mail mit den Akkreditierungsbedingungen versandt. Der Vize-Chefredakteur habe jedoch erst um 9.15 Uhr eine E-Mail erhalten. Zudem seien einige Medien, die "bewusst oder zufällig" in der OLG-Pressestelle angerufen hätten, am Tag zuvor darüber informiert worden, dass die E-Mail mit den Bedingungen zwischen 8 und 9 Uhr versendet werde." (SPON 9.4.2013)

Der freie Journalist Martin Lejeune leistet vorzügliche Arbeit und veröffentlicht heute einen Auszug der Klageschrift des Rechtsanwalts Ralf Höcker, der die Interessen der türkischen Tageszeitung “Sabah” vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt:

" Die angegriffene Maßnahme des OLG München verkennt die Bedeutung des Gleichheitssatzes und der Pressefreiheit. Sie missachtet im Rahmen der Akkreditierung von Medien für die 50 reservierten Plätze im Prozess die strukturellen Unterschiede zwischen nationalen und internationalen – insbesondere nicht-europäischen – Medien. Dies führt im Ergebnis dazu, dass durch das gewählte Procedere zur Vergabe der reservierten Plätze deutsche Medienvertreter gegenüber anderen Medienvertretern bevorzugt werden. Nicht-deutschen Medien war es nicht gleichermaßen möglich, eine zeitnahe Anmeldung beim Gericht vorzunehmen und somit einen fest reservierten Platz zu erhalten. Daraus resultiert im Ergebnis eine Ungleichbehandlung von nicht-deutschen und deutschen Medien, die durch Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 GG untersagt ist. Diese Ungleichbehandlung wirkt sich auch auf die von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Pressefreiheit aus, da hierdurch die Möglichkeit der umfassenden Presseberichterstattung über den Prozess stark eingeschränkt wird. Zudem wird die Chancengleichheit der Medien (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. 5 Abs. 1 GG) verletzt."

Der Tagesspiegel legt am Abend des 9.4. nach und bezeichnet die Akkreditierung für den NSU-Prozess in der Überschrift als eine Sache von Minuten:

"Demnach erreichte das Schreiben zu den „Bedingungen der vom Senat angeordneten Akkreditierung“ erst um 9.15 Uhr den stellvertretenden Chefredakteur der Europa-Ausgabe der „Sabah“, Ismail Erel. Die Pressestelle des OLG hatte die Mail jedoch an zahlreiche andere Medien bereits um 8.56 Uhr geschickt. 19 Minuten später seien bereits Anträge von 39 Journalisten beim OLG eingegangen, hieß es am Dienstag in Justizkreisen. Das OLG äußerte sich nicht."

Kurze Zwischenfrage: Wenn um 9:15 bereits 39 Anträge eingegangen sein sollten, wie konnte Journalist Fuchs mit seiner korrigierten Sendezeit (9:48) auf Platz 27 landen und wie schaffte es Journalist Lejeune (Versendezeit 09:54) auf Platz 31 ? Wie plausibel ist in diesem Zusammenhang die Behauptung der OLG-Sprecherin Nötzel vom 28.3., das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr beim Gericht eingegangen ?

Zur Klärung dieser Fragen lohnt ein genauer Blick auf die Printausgabe des Hürriyet vom 6.4.2013. Dort ist in Auszügen ein Dokument abgebildet mit der Überschrift "Aufstellung Meldung Journalisten, Medien und Nachweise". Darunter eine Tabelle mit folgenden Spalten (Name/Vorname/Medium/Nr. Med./ Presseausweis/Eingang) anhand derer man die Akkreditierungseingänge 1 bis 6 und 37 bis 50 erkennen kann ( durchnummeriert in der Spalte ganz links). Die Angaben von Hürriyet und dem Tagesspiegel sind korrekt. Um 9:15 waren 39 Anträge eingegangen. Um 9:36 waren die ersten 50 Bewerbungen beim OLG. Nur die Schlussfolgerung der Welt, dadurch seien die 50 Plätze nach 40 Minuten weg gewesen, ist falsch. Aus dem einfach Grund, dass einige Medien mehrere Journalisten ins Rennen geschickt haben, aber natürlich nicht entsprechend viele Plätze zugewiesen bekamen. In der Tabelle wird beispielweise ersichtlich, dass von den "Gewinnern" der taz 2 Anträge um 8:58 eingingen. Dahinter, ebenfalls um 8:58 gingen die Anträge vier unterschiedlicher Journalisten von der SZ ein. Akkredetierungseingang Nr. 50 (nicht Platz) kam übrigens vom Spiegel/SPON um 9:36 , die damit auf Platz 18 der 50er-Liste landeten. Platz 17 erreichte die Journalistin Wiebke Ramm mit der Eingangsnummer 49 und der Uhrzeit 9:31. Weitere Eingangszeiten von Akkreditierungsgesuchen: RTL um 9:12 (drei Journalisten), die Eingangzeiten der Nürnberger Zeitung, des Deutschlandfunks, des Pressbüro Karlsruhe und des WDR sind in der Tabelle schwer zu entziffern, liegen aber definitiv zwischen 9:16 und 9:18. Möglicherweise sind einige Anträge auch innerhalber der gleichen Minute beim Gericht eingegangen.

Die Feststellung von Gerichtsprecherin Nötzel, das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr beim Gericht eingegangen, ist insofern Unfug. Das 50 Gesuch ging um 9:36 ein. Offensichtlich ein Kommunikationsproblem.Oder anders formuliert, mal wieder eine PANNE, wie SPON am 10.4. informiert:

"Was das OLG zu den Abläufen ausführte, kommt allerdings einem Offenbarungseid gleich. So gibt die Pressesprecherin, die OLG-Richterin Margarete Nötzel, nun selbst zu, dass sie manchen Journalisten schon vorab Informationen zum Akkreditierungsverfahren gab: gegenüber Pressevertretern, die sich in der Woche vor dem Beginn der Akkreditierung bei ihr meldeten. Ihnen habe sie gesagt, sie hoffe, am 4. März vom Senat die Sicherheitsverfügung zu erhalten. In der Verfügung werden die Bedingungen für die Akkreditierung festgelegt. Den Anrufern, fährt Nötzel in ihrer Stellungnahme für das Verfassungsgericht fort, habe sie mitgeteilt, dass sie die Bedingungen dann "frühestens am Morgen des darauf folgenden Werktages" der Presse nennen werde. Und: Sie halte es "nicht für ausgeschlossen", dass sie dabei auch sagte, dass dies "nicht vor 8 Uhr des dementsprechenden Werktages der Fall sein dürfte". Offenbar haben also etliche Journalisten, die mehr oder weniger zufällig in den Tagen vor der Bekanntgabe der Akkreditierungsbedingungen anriefen, zumindest einen deutlichen Hinweis bekommen, ab wann sie ihren E-Mail-Eingang besonders im Auge haben müssten. Und wo nötig, konnten die so informierten Journalisten auch dafür sorgen, dass jemand anderes für sie den E-Mail-Eingang überwacht und die Akkreditierung übernimmt. Wer zufällig nicht in dieser Phase anrief - und dazu gehörte auch der "Sabah"-Korrespondent Erel - hatte diese Möglichkeit dagegen nicht. Hinzu kommt: Während wohl die allermeisten Journalisten, die sich zuvor in den Presseverteiler des OLG zum NSU-Verfahren hatten aufnehmen lassen, am 5. März um 8.56 Uhr die Akkreditierungsmail erhielten, bekam Erel zu diesem Zeitpunkt: nichts. Erst um 9.15 Uhr - das hat nun das OLG selbst eingeräumt - bekam er diese Mail, andere womöglich sogar noch später.Der Grund: technische Probleme beim Mail-Versand. Eigentlich sollte die Pressemitteilung mit der Sicherheitsverfügung um 8.30 Uhr versandt werden, teilte die zuständige Mitarbeiterin der Pressestelle nun dem Bundesverfassungsgericht mit. Doch nachdem sie "Senden" gedrückt habe, "kam die Meldung in einem neu geöffneten Fenster: 'Übermittlung unzustellbar: Fehler bei der Nachrichtenübermittlung an folgende Empfänger oder Gruppen'".Schnell fand die Justizhauptsekretärin heraus, dass einige Adressen fehlerhaft eingegeben waren und deswegen die Mail insgesamt nicht gesendet worden war. Ein Techniker im Hause riet ihr dann, sie solle aus dem Verteiler "die farblich markierten Namen herausnehmen, da diese die Ursache des Problems seien". Gesagt, getan. Die E-Mail ging raus - ohne die zuvor entfernten Adressen, darunter die von Erel. Immerhin gelang es der Pressestelle, innerhalb kürzester Zeit die richtigen E-Mail-Adressen zu ermitteln. Um 9.15 Uhr erhielt dann auch Erel die Mail - da waren bereits 12 der 50 Presseplätze vergeben.Dass der Senatsvorsitzende Manfred Götzl diese hanebüchenen Abläufe in seiner Antwort an das Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort würdigt, dürfte bei den Verfassungsrichtern für einiges Erstaunen sorgen. Stattdessen verteidigt er erneut die Position des Gerichts, von der es seit Tagen trotz heftiger Kritik nicht abrückt."

Richter Götz meldet sich doch noch zu Wort:

"Der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, wollte eigentlich gar nichts mehr über die heftig kritisierten Akkreditierungen zum NSU-Prozess sagen. Jetzt hat ihm das Bundesverfassungsgericht keine Wahl gelassen. In einer Stellungnahme an die Verfassungswächter hat er sein umstrittenes Vorgehen bei der Vergabe der Presseplätze verteidigt. Er habe vor dem Akkreditierungsverfahren erwogen, ob sachgerechte Kriterien für eine ausgewogene Zuteilung der reservierbaren Plätze an verschiedene Medientypen oder - unternehmen gefunden werden könnten. Dies war aus seiner Sicht aber nicht möglich, wie Götzl in einer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung Sabah schreibt, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitiert: "Dabei ergab sich (...) eine derartige Vielzahl an unterschiedlichen Bezugspunkten und Kriterien für die Verteilung der Medienplätze und eine Festsetzung bestimmter Medienkontingente, dass ich mich im Ergebnis nicht in der Lage gesehen habe, angemessene Differenzierungen vorzunehmen. Deshalb habe ich mich für eine Gleichbehandlung aller Medien entschieden", erklärt der Richter. So sollte einfach die Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden, wer einen der begehrten Sitzplätze erhält. Das sei ein neutrales Verteilungsprinzip, das allen interessierten Medien gleiche Chancen einräume. "Dabei war zu erwarten, dass sich die besonders interessierten Medienvertreter auch besonders zeitig anmelden würden." Der Anwalt der Sabah, Ralf Höcker, weist diese Argumentation zurück. Er erwidert in einem Schreiben, das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich offen gelassen, ob Situationen vorstellbar seien, in denen eine Differenzierung zwischen verschiedenen Medientypen oder -unternehmen verfassungsrechtlich zulässig und zugleich geboten sei. "Wenn es einen Fall gibt, in dem eine solche Differenzierung geboten ist, dann dieser", schreibt Höcker." (Süddeutsche 10.4.2013)

Ein weiterer Fehler findet sich in der Pressemitteilung des OLG vom 5.3.2013: "Die Modalitäten der Akkreditierung ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung des Senats vom 04.03.2013 (dort Ziff. V.), die auf der Seite des Oberlandesgerichts München einsehbar ist."

Dieser Fehler schlich sich übrigens auch in die Mails des OLG ein, die am 5.4. um 8:56 ("Einladungs-Mail"), bzw. 9:17 (Pressemitteilung) versandt wurden und als Startschuss des Akkreditierungsverfahrens gewertet wurden. Wie haben es zwölf Journalisten (zB. zwei von der taz und mindestens vier von der SZ) geschafft dem Gericht bis 8:58 zu antworten, Scans von Presseausweisen hinzuzufügen, obwohl selbst der Hinweis auf die Modalitäten in der Sicherheitsverfügung einen Fehler enthielt ? Diese werden nämlich unter Ziffer VI., nicht V. erläutert. Warum gilt nicht die Sicherheitsverfügung mit dem offiziellen Datum vom 04. März, die bereits am 04. März per Pressemitteilung auf der Homepage des OLG frei zugänglich war, wie Frau Nötzel bestätigte, als Startschuss für das Akkreditierungsverfahren ? In Ziffer VI sind die Akkreditierungsmodalitäten definiert, samt E-Mail-Adresse und Faxnummer.

Update 11.4.2013

"Nach dem umstrittenen Zulassungsverfahren für die Presse beim NSU-Prozess in München fordert die Deutsche Journalisten-Union (dju) Konsequenzen. "Die Justiz muss endlich für vernünftige Pressearbeitsbedingungen und ausreichend Plätze sorgen", sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß am Donnerstag in Berlin.Das Oberlandesgericht habe nach zwei Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingeräumt, einige Medien früher als andere über den Start und das Prozedere der Akkreditierung informiert zu haben. "Wenn das Oberlandesgericht auch nur noch einen Funken Glaubwürdigkeit und den Glauben an ein ordentliches rechtsstaatliches Verhalten gegenüber der internationalen Öffentlichkeit bewahren" wolle, dann müssten jetzt die überfälligen Schlüsse gezogen werden. Das Gericht sollte sich eine peinliche Niederlage in Karlsruhe wegen fehlender Chancengleichheit und eines Eingriffs in die Pressefreiheit ersparen, mahnte Haß. Eine Videoübertragung könnte ausreichend Plätze für Journalisten schaffen.In einem gemeinsamen Appell erklärten 55 Bundestagsabgeordnete, dass sich nach dem bisherigen Verlauf des Teilnahmeverfahrens für Journalisten nicht der Eindruck verfestigen dürfe, dass eine bereite internationale Öffentlichkeit, Medien und Migranten vom Prozess ausgeschlossen werden. Dem großen öffentliche Interesse "muss der entsprechende Raum gegeben werden", hieß es." Welt Online 11.4.2013

Nachfolgend eine Übersicht der Akkreditierungsgesuche nach Eingang beim OLG München am 5.4., bzw.6.4. 2013. Die Daten entstammen größtenteils der Hürriyet Printausgabe (Seite 11) vom 6.4.2013, in der ein Photo eines Dokuments abgebildet ist, dass der Hurriyet und dem Rechtsanwalt Serdal Altuntaş vorlag. Die Zeitangaben für die Nürberger Zeitung, Deutschlandfunk, Pressebüro Karlsruhe und WDR sind auf grund der kleinen Schrift nicht eindeutig zu identifizieren. Ausgehend von der Mail des OLG am 4.3. um 8:58 wurden anhand der Akkreditierungseingänge bis 9:59, also innerhalb einer Stunde) über 33 feste Plätze entschieden. Eine Stunde und 46 Minuten später (11:42) entschied sich angeblich der letzte, feste Platz 50. Die Behauptung von OLG Sprecherin Nötzel, das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen, ist zumindest irreführend, weil weitaus mehr Gesuche eingingen, da manche Medien mehrere Gesuche unterschiedlicher Journalisten einreichten. Anyway: Widerum 4 Stunden und 31 Minuten später erreichte Hürriyet Platz 68. Siebenundzwanzig Stunden nach dem Versand der OLG "Einladungsmail" schaffte es Sabah immerhin noch auf Platz 75 und landete damit nur knapp hinter der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, der Berliner Morgenpost und dem ORF. Die waren wohl alle der Bitte der Pressestelle des OLG München nachgekommen und hatten von Anfragen bezüglich der Akkreditierung abgesehen. Oder sich nicht in den Mailverteiler aufnehmen lassen. Oder haben geschlafen. Wie die Journalisten von al-Dschasira, New York Times und BBC, die Plätze hinter Sabah belegten.

taz = 5.März 08:58 (Platz 1)

Süddeutsche = 5.März 08:58 (Platz 2)

RTL = 5.März 09:12 (Platz 11)

Nürnberger Zeitung = 5.März 09:16 oder 09:18 oder09:19 (Platz 12)

Deutschlandfunk = 5.März 09:16 oder 09:18 oder09:19 (Platz 13 )

Pressebüro Karlsruhe = 5.März 09:16 oder 09:18 oder09:19 (Platz 14)

WDR = 5.März 09:16 oder 09:18 oder09:19 (Platz15)

Reuters = 5.März 09:29 (Platz 16)

Wiebke Ramm = 5.März 09:31 (Platz 17)

Spiegel/SPON = 5.März 09:36 (Platz 18)

Nederlands Dagblad = 5.März 09:39 (Platz 22)

RTL Niederlande = 5.März 09:47 (Platz 26)

Christian Fuchs = 5.März 08:59, korrigiert 09:48 (Platz 27)

Martin Lejeune = 5.März 09:54 (Platz 31)

Independent Berlin = 5.März 09:56 (Platz 33)

Sächsische Zeitung = 5.März 11:42 (Platz 50)

Neue Züricher Zeitung = 5.März 12:10 (Platz 53)

Hürriyet = 5.März 16:13 bzw. 16:33 (Platz 68)

Sabah = 6.März 11:59 (Platz 75)

"Mit Blick auf den kommende Woche beginnenden Strafprozess gegen die Aktivistin der rechtsterroristischen NSU, Beate Zschäpe, hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der Mainzer Parlamentarier Michael Hartmann, das Akkreditierungsverfahren gerügt, den Fall NSU als komplettes Versagen der deutschen Sicherheitsarchitektur kritisiert und ein neues Miteinander der Sicherheitsbehörden gefordert. Zum Akkreditierungsverfahren sagte Hartmann unserer Zeitung: „Da wiehert der Amtsschimmel.“ Das zuständige Münchner Oberlandesgericht habe „jedes Fingerspitzengefühl verloren“. Der Fall NSU sei für die deutschen Sicherheitsbehörden „das Nine Eleven“, vergleichbar den Anschlägen in New York am 11. September 2001. Bei deutschen Polizisten, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschützern habe während der NSU-Verfolgung „allzu oft Neid, Egoismus, Missgunst und kleinkarierte Eitelkeit“ geherrscht. Dies müsse schonungslos aufgearbeitet werden." Allgemeine Zeitung 11.4.2013

Joachim Herrmann seit 16. Oktober 2007 Bayerischer Staatsminister des Innern kündigt am 11.04.2013 : das "Cyber-Allianz-Zentrum" an und hält eine bemerkenswerte Rede:

"Der Freistaat Bayern ist der sicherste aller deutschen Länder."

"BGH-Präsident äußert schwere Bedenken gegen Videoübertragung. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs, steht einer Videoübertragung skeptisch gegenüber. Zeugen könnten durch Mikrofone und Kameras verunsichert werden." (Süddeutsche 11.4.2014)

Es werden keine Mikrofone im Saal genutzt? Keine Kameras ?

Off Topic: Mich würde wirklich interessieren, ob die Süddeutsche auch Vorabinformationen der Pressestelle des OLG hatte. Immerhin gelang es vier SZ-Journalisten ihr Akkredtierungsgesuch um 8:58 zu platzieren.

"Opfer-Anwälte wollen Übertragungsverbot kippen: Das öffentliche Interesse am NSU-Prozess ist immens. Darum fordern drei Anwälte die Videoübertragung in einen zweiten Gerichtsaal. Der Antrag könnte eine revolutionäre Entscheidung erzwingen." (Berliner Morgenpost 11.4.2013 )

Update 12.4.2013

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 24/2013 vom 12. April 2013 Beschlüsse vom 12. April 2013:

"Im Verfahren 1 BvR 990/13 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heute teilweise stattgegeben. Die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde betrifft das Akkreditierungsverfahren und die Vergabe fester Sitzplätze für Medienvertreter im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Beschwerdeführer sind eine GmbH, die eine in türkischer Sprache erscheinende Zeitung verlegt, sowie deren stellvertretender Chefredakteur."

Update 15.4.2013

"NSU-Prozess: Münchner Chaostage.(...) Stattdessen nun: Die Aufhebung des Termins. Doch was war dann der wahre Grund ? Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Die eine ist Trotz, verletzte Eitelkeit. Drei Verfassungsrichter, Professoren zumal, wollen klüger sein als wir, die Berufsrichter an der Front; nicht mit uns, dann halt gar nicht. Die andere mögliche Erklärung sind die Pannen, die das Gericht einräumen musste. Vor allem die einseitige Vorabinformation mancher Medien kurz vor der offiziellen Bekanntgabe der Akkreditierungsbedingungen: Dass einige Journalisten vorab wussten, dass es ein Windhundverfahren geben würde, dass andere den Startschuss erahnen konnten, wie es die Pressesprecherin des OLG gegenüber den Verfassungsrichtern indirekt zugebegen hatte. Wenn darin eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu sehen ist, weil eben nicht alle Medien die gleiche Chance auf Teilnahme hatten, könnte das durchaus einen Revisionsgrund darstellen. Und die Angst vor Revisionsgründen hat bisher immer das Denken und Handeln des 6. Strafsenats bestimmt - die späte Einsicht in solche Fehler könnte also das Umschwenken durchaus erklären.Doch was folgt daraus? Kann auf diese Weise nun etwas Richtiges entstehen? Damit, ein neues Akkreditierungsverfahren auf die Beine zu stellen, ist es leider nicht getan. Denn was ist mit den - überwiegend deutschen - Journalisten (darunter auch der SPIEGEL und SPIEGEL ONLINE), die bisher einen Platz sicher hatten, nun aber, wenn sie im neuen Verfahren zu kurz kommen, diesen verlieren werden ? Die Journalisten haben einen Anspruch erworben, der ihnen nun plötzlich genommen werden soll - und dies eben mit einer Begründung, die so nicht richtig ist. Zudem hat das OLG stets bestritten, dass seine Platzvergabe rechtswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dieser grundsätzlichen Frage bislang nicht geäußert." SPON 15.4.2013 "

Seine Entscheidung versuchte das Münchner Oberlandesgericht auf einer Pressekonferenz am Nachmittag zu erklären. Der Andrang im Sitzungssaal A 206 des Strafjustizzentrums ist groß. Fast verschwindet OLG-Sprecherin Margarete Nötzel hinter den aufgebauten Mikrofonen. Auch zahlreiche ausländische Medienvertreter sind gekommen, die schon für den Prozess nach München gereist sind. Doch Antworten auf die zahlreichen Fragen hat die Gerichtssprecherin nicht. Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, habe das Wochenende nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Nachdenken genutzt und ihr dann gegen Mittag seine Entscheidung schriftlich mitgeteilt, sagt Sprecherin Nötzel. Ansonsten zitiert sie fast wörtlich aus der dünnen Pressemitteilung. Zeitlich und organisatorisch wäre ein neues Akkreditierungsverfahren innerhalb von zwei Tagen nicht möglich gewesen, steht da. Deshalb die Verschiebung. Wann das neue Verfahren beginnen soll, nach welchen Kriterien die Medienvertreter diesmal ausgewählt werden, wie groß das Kontingent für türkischsprachige und andere ausländische Medien sein wird: Gerichtssprecherin Nötzel wiederholt die gleichen Sätze: „Ich habe keine Ahnung.“ „Ich weiß es nicht.“ „Das steht noch nicht fest.“ Nicht einmal, ob das vor dem Gerichtsgebäude aufgebaute Zelt und die Sicherheitsabsperrungen bis zum neuen Auftakttermin stehen bleiben, vermochte sie zu sagen. Vor allem für den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist die Schlappe beim Akkreditierungsverfahren peinlich. Er hatte bei der Zulassung der Journalisten den Hut auf und sich beim ersten Anlauf dagegen entschieden, ein festes Kontingent für ausländische Medien zu reservieren. Das wäre absolut möglich gewesen. Bislang galt der 60-jährige Götzl als ein Hundertprozentiger. Ein Richter, der penibel auf die Paragrafen achtet, dessen Urteile Bestand haben. Nur in einem einzigen Fall hat der Bundesgerichtshof ein Götzl-Urteil kassiert. Und nun dieses Chaos bei der Vergabe der Journalistenplätze. Auf dem gesamten NSU-Prozess lastet jetzt eine schwere Hypothek." taz 15.4.2013

"Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess gab der Pressestelle des Gerichts eine Mitschuld an der Verschiebung. Die Pressestelle habe „einzelnen Medienvertretern bereits vorab die voraussichtliche Berücksichtigung der Akkreditierung nach der Reihenfolge der Eingänge mitgeteilt“, heißt es in einem Vermerk. Zudem sei in einer E-Mail an Journalisten auf eine falsche Stelle der Verfügung zur Akkreditierung hingewiesen worden, schreibt der Senatsvorsitzende Manfred Götzl." Kölner Stadt Anzeiger 15.4.2013

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Gold Star For Robot Boy

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